Bayrische Seen etc

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    • @Stootzem
      Wieso nicht? Ich habe die Genehmigung vom Eibsee Hotel als Eigentümer. Naturschutzgebiete gibt es dort keine. Und sowohl DFS App als auch Map2fly sagen auch, dass ich darf.

      Und wenn es wo verboten ist, 10 Euro reichen da sicher nicht. bussgeldkatalog.org/umwelt-naturschutz/#
    • Meine Ausnahmegenehmugung ist gekommen. Kostenrechnung nur 30 Euro. Hat von der Mail bis zur Zusendung eine Woche gedauert. Das beste ist das Nachtflüge erlaubt sind mit Auflagen. Super.
    • Da hier nix kam, und es laut bfn Kartendienst sich NUR um ein Landsschaftsschutzgebiet handelt, habe ich das Landratsamt im Garmisch-Partenkirchen befragt, da die Verodnung aus 1976 tatsächlich Modellflieger verbietet. Zudem hatte ich auf die AE hingewiesen, die ja besitze, einen Kenntnisnachweis habe und zudem die Drohne versichert ist und das Hotel einverstanden ist.


      ....
      nach naturschutzfachlicher Prüfung bestehen
      keine Einwände, wenn die Flüge an einem Tag stattfinden. Wir erteilen
      Ihnen hiermit die naturschutzrechtliche Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1
      Buchstabe k der Landschaftsschutzgebietsverordnung für die Flüge am
      Eibsee...

      Es ist also doch möglich, deswegen habe ich auch gleich eine Sammelmail an alle Ämter im Umkreis wie Bad Tölz etc. geschickt. Starnberg verbietet es ja ohnehin nicht. Nach Flugdaten wurde ich nicht gefragt.

      Mit dieser Mail im Gepäck und der AE ist alles wasserdicht. Bin doch wieder etwas pos. gestimmt über unsere Behörden. In Portugal kamen da selten Antworten von den Parkverwaltungen oder negative.

      @Stootzem
      Es geht auch legal und völlig kostenfrei. Kostet zwar etwas Zeit für die Recherche, aber ich denke, das ist der bessere Weg.
    • Madner Kami schrieb:

      die Landschaftsschutzverordnung für Bayern
      siehe #2: " ... teilweise sind auch die Verordnungen zu einzelnen LSGs unterschiedlich und man muss einen Blick in die jeweils individuelle Verordnung werfen ... " d.h. o.g. Regelungen des Wettersteingebiet einschließlich Latschengürtel bei Mittenwald können bei anderen auch ganz anders aussehen
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Genau in Starnberg steht nix dazu damit erlaubt. Aber der Mitarbeiter hat auf ne sehr ablehnende Art geantwortet dass ich in eigener Verantwortung jede Sorte Brut-Vögel, und was weiß ich noch alles, vorher sehen muss, egal ob es ein Schutzgebiet ist oder nicht.

      In Oberammergau habe ich die Verwaltung des Naturparks angeschrieben. Beim Walchensee steht auch nix drin. Also es ist eben mühsame Recherche, aber danach darf man mit gutem Gewissen fliegen und kann allen Hobby Polizisten den Stinkefinger zeigen und sie zur Polizei schicken.
    • Vielleicht noch als kleine Inspiration und Motivation: Man kann an vielen Stellen in Oberbayern fliegen, wenn man sich genug beschäftigt.
      Ich habe meine beiden Wanderführer mit Maps und dem Bayernatlas abgeglichen und es sind eine Menge Wanderungen dabei, wo man legal sehr schöne Spots hat.
      Z.B. am Wank (1780m) ist nicht mal ein LSG!
      Oder am Stuiben darf man auch fliegen.
      Um Lenggries gibt es auch ein riesiges Areal ohne LSGs!
      Das sind alles recht schöne Berge, aber die meisten Seen sind auch befliegbar.
      Ich denke, da wird man einige lohnenswerte Ziele finden, wenn man sich im Voraus genug mit der Planung beschäftigt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

    • RC-Role schrieb:

      Wen willst du noch alles fragen? Warum besorgst du dir nicht einfach eine Allgemeinverfügung und fliegst?Die gilt auch fürn Starnberger See und laut AV brauchst du dazu nicht mal die Polizei informieren.
      Fliegst halt zum Sonnenaufgang (schön), wenn die Touris noch schlafen.
      Da meine Kündigungsfrist noch läuft: Aufruf zu einer Straftat, nämlich einfach mal fliegen im Naturschutzgebiet Starnberger See, in dem Fliegen gem.Naturschutzbehörde mit und ohne AV verboten ist und auch niemanden erlaubt wird und dann einen alten Thread zu Windrädern rauskramen, wo ich als Anfänger einen Fehler gemacht habe und behaupten es wäre alles gesagt, dann mir hier vorwerfen ich sei zu penibel (Ja, ich bin jetzt penibel geworden, ich halte mich zu 150% an Regeln). Genau mein Humor....

      (Für diese Gebiete werden im Landkreis Starnberg generell keine Ausnahme-Erlaubnisse erteilt - Nr. IV. Ziffer 5. der Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – Bekanntmachung vom 22.12.2017 (AZ: 25-3747—18).)
    • Hi, ich würde gerne demnächst mit meiner Drohne den Eibsee fotografieren.
      Leider bin ich noch sehr neu, was das alles hier angeht und besitze keine Kenntnisnachweis.
      Gibt es für mich eine Möglichkeit den Eibsee zu fotografieren, wenn ich nur dem Hotel schreibe, da ich die AE ja ohne Kenntnisnachweis gar nicht beantragen kann.
      Tut mir Leid, dass ich in der Materie noch nicht so drinnen bin und hier das fragen muss.
      Würde mich über eine Antwort freuen.

      Grüße
    • Heute habe ich meine AE nach Allgemeinverfügung bekommen, die RICHTIGE, denn dieses mal habe ich das Kreuz bei UAV gemacht. Alles andere ist unnütz.
      Ich schreibe das auch, weil der Herr O.... mir am Telefon letztes Jahr erzählte die UAV gebe es nur bei wichtigem Grund, wenn man ein Gewerbe hat.
      Ich hatte es dann diese Woche einfach mal auf dem normalen Weg eingekippt und siehe da, ich habe keine Modfellflug AE, sondern die UAV AE :)
      Gültig für 2 Jahre und fast alles erlaubt. Auch das Überfliegen von Wohngrundstücken OHNE Einwilligung der Eigentümer (Wenn unzumutbar und das ist es, wurde extra so formuliert, dass Gewerbetreibende nicht an allen Türen klingeln müssen).
    • Michael67 schrieb:

      ...dieses mal habe ich das Kreuz bei UAV gemacht. Alles andere ist unnütz.
      So steht es ja auch in den Bestimmungen zur Allgemeinverfügung. Und wozu? Zurecht. :)

      Aber die beim Luftamt, die sind ja so blöd. Wenn man richtig schlau ist, fliegt man einfach ein UAS, erzählt irgendeine Geschichte, dann klappt das gaaaanz bestimmt schon. :) In den Wohngebieten in Lechbruck am See soll man mit Allgemeinverfügungen übrigens gut Aufnahmen machen können...