Bayrische Seen etc

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Michael67 schrieb:

      Heute habe ich meine AE nach Allgemeinverfügung bekommen, die RICHTIGE, denn dieses mal habe ich das Kreuz bei UAV gemacht. Alles andere ist unnütz.
      Ich schreibe das auch, weil der Herr O.... mir am Telefon letztes Jahr erzählte die UAV gebe es nur bei wichtigem Grund, wenn man ein Gewerbe hat.
      Ich hatte es dann diese Woche einfach mal auf dem normalen Weg eingekippt und siehe da, ich habe keine Modfellflug AE, sondern die UAV AE :)
      Gültig für 2 Jahre und fast alles erlaubt. Auch das Überfliegen von Wohngrundstücken OHNE Einwilligung der Eigentümer (Wenn unzumutbar und das ist es, wurde extra so formuliert, dass Gewerbetreibende nicht an allen Türen klingeln müssen).
      verstehe ich es richtig, dass man an 2021 keine Allgemeinverfügung (Aufstiegserlaubnis) für die Drohne bis 5kg braucht, da man sich registrieren muss?
    • mstacanov schrieb:

      ...
      2021 keine Allgemeinverfügung (Aufstiegserlaubnis) für die Drohne bis 5kg braucht, ...
      Grundsätzlich war eine Allgemeinverfügung erst dann erforderlich, wenn man eine Lockerung gegenüber einigen Verboten lt. LuftVO §21b haben wollte. Ansonsten war und ist das Fliegen erst einmal ohne eine Erlaubnis im Rahmen der neuen EU-VO in der „offenen“ Kategorie, sowie nach den Maßgaben der LuftVO möglich.

      Möchte man Befreiung von aufgeführten Einschränkungen benötigt man auch künftig eine Ausnahme. Das kann infolge einer Einzelbefreiung sein oder im im Rahmen einer solchen Allgemeinverfügung. Aktuell werden bis auf Baden-Württemberg keine Allgemeinverfügungen mehr ausgegeben. Es werden neue kommen, die dann auf der kommenden LuftVO basieren wird. Alle bisherigen werden dann m.W. zurück gezogen.
    • @skyscope


      Im anderen Thema ging es um eine Erlaubnis zum überfliegen des Eibsee, dazu wollte ich noch etwas mitteilen mit der Bitte um Beurteilung.

      Der Eibsee befindet sich in Privatbesitz, und es herrscht dort ein vom Eigentümer ausgestelltes Flugverbot, welches auch durch diverse Schilder vor Ort ausgewiesen wird.

      Ich war da erst vor 2 Wochen und hab meine Drohne deshalb am Boden gelassen.

      Insofern behaupte ich jetzt mal steht es dem Landratsamt gar nicht frei dort eine Erlaubnis zu erteilen. Sie sind schlicht nicht zuständig, da sie nicht die Eigentumsrechte anderer übergehen kann, liege ich damit richtig?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von F!o ()

    • F!o schrieb:

      Insofern behaupte ich jetzt mal steht es dem Landratsamt gar nicht frei dort eine Erlaubnis zu erteilen. Sie sind schlicht nicht zuständig, da sie nicht die Eigentumsrechte anderer übergehen kann, liege ich damit richtig?
      Nicht so wirklich, da Umweltbehörden oder auch Ordnungsämter (hier das Landratsamt) ganz unabhängig von den Eigentumsverhältnissen keine Flug- oder Betriebsgenehmigung erteilt, sondern nur Genehmigungen aufgrund der von Ihnen entweder direkt etablierten Verbote (Landschaftsschutzgebiet) oder ausschließlich solcher Verbote, für die sie gemäß anderer Rechtsgrundlagen zuständig sind. Es liegt also gar keine "Genehmigung zum Flug" vor, sondern lediglich eine Genehmigung hinsichtlich vermeintlicher Verbote im LSG, die am Eibsee aber wie gesagt sowieso nicht bestehen.

      Ob ein Betrieb im Sinne eines Überflugs statthaft ist, regelt abseits der naturschutzrechtlichen Belange und sonstigen Regelungen der LuftVO ausschließlich die jeweilige Landesluftfahrtbehörde. Das betrifft auch Privatgrundstücke abseits von Wohngrundstücken.

      Selbstverständlich darf man jedoch den Eigentümer in dessen Nutzung seines Grundstücks nicht einschränken. Wenn der Eigentümer auf dem See also beispielsweise Freizeitaktivitäten anbietet, verbietet sich im Prinzip eine tiefe Annäherung. Aber grundsätzlich verbieten (Schilder uisw.) kann der Eigentümer nur das Starten- oder Landen auf dem zugehörigen Grundstück, nicht den Überflug.
      So viel zu Ge- und Verboten seitens Gemeinde und Eigentümer, allerdings fliegt man ja nicht irgendetwas, sondern etwas mit Kamera, und diesbezüglich gibt es noch ein paar Dinge mehr zu beachten.

      Letztlich ist es ein ähnliches Thema wie bei der Burg Hohenzollern oder bei der Burg Eltz, wo aber bereits Größe des Privatgrundstücks und der Schutzgebiete drumherum eine Aufnahme mit einer Drohne quasi unmöglich machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • @F!o
      Zum Eibsee jetzt mal Fakt. Auch wenn hier alle Infos ja schon im Beitrag verteilt stehen.

      1. Handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet. Hier wird dir das Landratsamt GAP nach kurzer Mail eine Erlaubnis erteilen. Habe ich genauso gemacht. Natürlich in der Mail mein Vorhaben kurz beschrieben, das ich rücksichtsvoll mit der Tierwelt umgehe usw und außerdem

      2. Eine Erlaubnis vom Hotel habe. Früher bin ich an die Rezeption und habe gefragt bzw die ersten Male ne Mail geschrieben. Auch hier natürlich erklärt um was was geht.
      Auch da solltest Du eine Erlaubnis bekommen. Das Eibsee Hotel ist der Eigentümer. Die Erlaubnis wird eine Einschränkung enthalten, nicht nahe an das Hotel und das Cafe zu fliegen, auch nicht am den Bootsanleger.

      Die freuen sich auch immer über Bilder für die Webseite.

      Das Gute an der Erlaubnis. Du druckst alles aus und legst es dir gleich neben den Startplatz auf den Boden. Wenn jemand kommt und Stress macht, sagst ist erlaubt und wenn er nicht glauben will, da liegen die Papiere. Hab ich in Lissabon auch so gemacht. Hat prima funktioniert. Ansonsten hast du ständig nervige Diskussionen.

      Die Schilder stehen da, weil es leider immer wieder Idioten gibt, die nicht nur ungefragt fliegen, die sogar direkt über das Café fliegen und die Leute dort belästigen und denen auch sonst alle Regeln egal sind.

      Wichtig ist, wirklich mehr als nur "Hey Alter darf ich hier fliegen?" schreibenWenn man in der Anfrage schon die Bedenken alle nimmt, hat man die besten Voraussetzungen für ne positive Antwort.

      Wenn Du nicht gerade am frühen Nachmittag fliegen willst, wenn sich Menschenmassen durch die Wanderwege zwängen, hast Du gute Chancen, das man es Dir erlaubt. Ich bin meistens um 6 in der Früh dort, damit ich meine Ruhe habe.

      Achte auch zur Brut und Setzzeit ein wenig auf die Höhen.

      Nimm mindestens 3 Akkus mit. Wenn Du um den See läufst, gibt es unzählige geile Spots. Bei mir war der 3. Akku schon nach der Hälfte der Wanderung um den See leer, so daß ich ein 2. Mal komme musste. Und wie gesagt, am besten früh kommen und unter der Woche, sonst wirst da da keinen Parkplatz mehr finden.

      Wenn du die Namen und Mail Adressen der Ansprechpartner konkret brauchst, schreib mir ne PN. Habe aber erst wieder ab dem 27.5 Zugriff auf die Infos.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

    • War letzten Montag da, Mann wie voll das an einem Werktag war! Hab dann auch das blaue Schild entdeckt und die Drohne dann (etwas enttäuscht) in der Tasche gelassen. Das ist wieder das alte Lied dass halt die unverschämten Drohnenflieger ein generelles Verbot nötig machen. Ist ja genauso wie bei manchen Sehenswürdigkeiten mit Fotografierverbot drin das sich eben darauf bezieht, dass manche den Blitz nicht deaktivieren können und sie die Blitzerei vermeiden wollen.
      Gut zu wissen, dass man bei privaten auch mal mit einer netten Anfrage Erfolg haben kann. Danke an Dich Michael für die Info
    • ayreon schrieb:

      dass man bei privaten auch mal mit einer netten Anfrage Erfolg haben kann.
      Ich hatte in meiner letzten Anfrage im vergangenen Jahr extra auf das Schild hingewiesen und es wurde mir bestätigt, dass ich unter Einhaltung der bisherigen Regeln fliegen darf. Also wie schon erwähnt, Abstand zum Hotel, Cafe, See, Menschen etc.

      Dieses Jahr kommt bei Drohnen wie der Air 2 oder Mavic 2 etc. ja noch hinzu, dass Du 150m Abstand zu Naherholungsgebieten einhalten muss. Inwiefern dann der Eibsee als solches zu sehen ist, kann ich nicht beurteilen. Mit dem A2 Fernpilotenzeugnis kannst Du zumindest mit 50m Abstand zu Unbeteiligten fliegen, was am Eibsee auch nicht einfach ist. Da spielt jetzt die Mini 2 ihren Gewichtsvorteil aus.

      Vielleicht kann ja einer der rechtlich besser informierten, dazu etwas sagen, ob der Eibsee als Naherholungsgebiet gewertet wird.
    • Hallo, liebe Drohenfreunde,

      Ich habe kürzlich sehr freundlich beim Hotel wegen einer Genehmigung angefragt, da ich im Rahmen eines Urlaubes sehr gern am See geflogen wäre.
      Leider habe ich diese nicht bekommen. Bin sehr traurig darüber:*( Welche Erfahrungen habt Ihr in jüngster Zeit damit gemacht?

      Liebe Grüße, Shellby
    • Nein, ich meinte ich habe eine Absage bekommen und darf nicht fliegen. Hatte superfreundlich geschrieben und erwähnt dass ich auf alles sehr achtgebe und auch nicht lange fliege. Aber man möchte es nicht, da es nicht zur "Erholung des Tagestourismus " beitrage :*(.