so pauschal nicht zu beantworten ... wo genau?
"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
Michael67 schrieb:
Heute habe ich meine AE nach Allgemeinverfügung bekommen, die RICHTIGE, denn dieses mal habe ich das Kreuz bei UAV gemacht. Alles andere ist unnütz.
Ich schreibe das auch, weil der Herr O.... mir am Telefon letztes Jahr erzählte die UAV gebe es nur bei wichtigem Grund, wenn man ein Gewerbe hat.
Ich hatte es dann diese Woche einfach mal auf dem normalen Weg eingekippt und siehe da, ich habe keine Modfellflug AE, sondern die UAV AE
Gültig für 2 Jahre und fast alles erlaubt. Auch das Überfliegen von Wohngrundstücken OHNE Einwilligung der Eigentümer (Wenn unzumutbar und das ist es, wurde extra so formuliert, dass Gewerbetreibende nicht an allen Türen klingeln müssen).
mstacanov schrieb:
...
2021 keine Allgemeinverfügung (Aufstiegserlaubnis) für die Drohne bis 5kg braucht, ...
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von F!o ()
Nicht so wirklich, da Umweltbehörden oder auch Ordnungsämter (hier das Landratsamt) ganz unabhängig von den Eigentumsverhältnissen keine Flug- oder Betriebsgenehmigung erteilt, sondern nur Genehmigungen aufgrund der von Ihnen entweder direkt etablierten Verbote (Landschaftsschutzgebiet) oder ausschließlich solcher Verbote, für die sie gemäß anderer Rechtsgrundlagen zuständig sind. Es liegt also gar keine "Genehmigung zum Flug" vor, sondern lediglich eine Genehmigung hinsichtlich vermeintlicher Verbote im LSG, die am Eibsee aber wie gesagt sowieso nicht bestehen.F!o schrieb:
Insofern behaupte ich jetzt mal steht es dem Landratsamt gar nicht frei dort eine Erlaubnis zu erteilen. Sie sind schlicht nicht zuständig, da sie nicht die Eigentumsrechte anderer übergehen kann, liege ich damit richtig?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()
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ayreon schrieb:
dass man bei privaten auch mal mit einer netten Anfrage Erfolg haben kann.