Die Elbphilharmonie reflektiert....

    • Gebäude / Architektur

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • quadle schrieb:

      Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden
      Heißt außerdem nicht, daß diese Werke nur von der Seite der "öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen" aufgenommen werden dürfen. Auch wenn ich das von hinten (nicht von innen) von einem nicht öffentlichen Ort aufnehme, steht es doch (vorne) an einem öffentlichen Platz. An dem Ort, von wo ich aufnehme, muß ich mich natürlich aufhalten dürfen.

      Das ist jedoch bei der Elfi nicht der Fall. Alle 4 Seiten sind öffentlich.
      Fly long and prosper.
    • MrSpok schrieb:

      ...

      Das ist jedoch bei der Elfi nicht der Fall. Alle 4 Seiten sind öffentlich.
      Deffinitiv darfst Du um das Recht der Panoramafreiheit in Anspruch nehmen zu wollen, nur Aufnahmen von öffentlich zugänglichen Plätzen, Straße und Weg machen. Innerhalb von Gebäuden, Dächern oder Balkonen oder sämtlichen Hilfmittel, wie Stative die über die Augenhöhe hinaus gehen, Hebebühnen, Hubschrauber oder Drohnen sind nach Panoramafreiheit nicht zulässig.
    • MrSpok schrieb:

      Gerade bei Urheberrechtsverletzungen ist das nicht so
      Wieso nicht? Wie schon gesagt, kann jeder selber entscheiden. Wenn meine Entscheidung ist, dass es mir egal ist, dann ist es halt so und wenn mich der Anwalt wirklich kontaktiert, dann kostet es halt und ich habe Pech gehabt.

      Ich habe auch in Lissabon die ein oder andere Aufnahme gemacht, wo ich auf Mails keine Antwort bekam. Sollte ich dann Post bekommen, dann ist es halt so. War mir in dem Moment egal, das Foto war es mir wert.

      Verstoße ich gegen Gesetze, die vor Gefährdung schützen, also fliege direkt über ein Containerschiff drüber, dann ist das was anderes. Da begehe ich ja eine Straftat und da muss ich mich natürlich dran halten.
    • Moin,
      bin zwar neu, aber hochgradig interessiert, zu genau dem Thema in der exakten Region. Bei mir zeigt die DFS-App, dass sich der ganze Bereich eh innerhalb von 1,5 km um den Flughafen befindet.
      Überlege mir gerade eine Drohne zuzulegen und genau solche Einschränkungen haben mich zurück gehalten. Freue mich, wenn Ihr mich aufklärt.

      Danke, Gruß, Pombay
    • Danke für die Schnelle Antwort, möchte jedoch verstehen, wie sich das mit den 1,5 km und der DFS-App verhält. Die Aussage der Hadag ist klar, aber bei denen geht es ja nur um Schiffsverkehr. Ich war auch erstaunt, viele Bilder von Alster, Elbe und Co. zu sehen. Bei mir wird laut App im ganzen Flughafenbereich - Bild grau hinterlegt - gesagt, Flug verboten. Wie gesagt, keine Schlaumeierei, möchte es einfach nur verstehen, wonach ich mich als Einsteiger richten muss.
      Freue mich ja, wenn es doch ok ist...
      Bilder
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    • @Pombay
      Ich bin ziemlich sicher, dass es daran liegt:
      Die DFS App zeigt jeden Flug über privaten Grund als verboten an. Auch wenn der Grund vom Hafen ist. Wenn ich z. B. in einem öffentlichen Park abfrage, ist es erlaubt.
      Nimm lieber Maps2fly. Das ist besser, da es auch beschreibt, welche Verbote gelten. Bei der DFS App bekomme ich ja nur die Piktogramme aller möglichen Verbote angezeigt. Warum ein Flug konkret als Verboten angezeigt wird, habe ich mit der DFS App nicht herausgefunden.
    • Michael67 schrieb:

      ... Bei der DFS App bekomme ich ja nur die Piktogramme aller möglichen Verbote angezeigt. Warum ein Flug konkret als Verboten angezeigt wird, habe ich mit der DFS App nicht herausgefunden.
      Das stimmt so aber auch nicht. Es kommt der Hinweis „Verboten“ und mit einem Tipp darauf die entsprechenden Piktogramme, welche aber nur einen Überblick über mögliche Verbote geben.

      Mit einem langen Tipp auf den gewählten Standort bekommt man dann auch die Hinweise über die eingetragenen Flugeinschränkunge im gewählten Gebiet.

      Im oben genannten Fall über der Nordelbe ergeben sich daher folgende Einschränkungen.

      Im CTR des Flughafen Hamburg ist das Fliegen bis zu einer Höhe von 50m erlaubt.


      Hierbei ist ein Mindestabstand von 100 m zu Erzeugungsanlagen einzuhalten. In diesem Fall wohl zu 3 Windrädern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Klappt bei mir nicht. Die Piktogramme stimmen zwar überein und ändern wohl ihre Farbe. Aber längerer Tip funktioniert nicht. Aber Android und Apple haben da sicher unterschiedliche Funktionen. Aber an der Marco Polo Terrasse und auch sonst oft, ist es verboten, weil DFS nicht weiß, daß die Elbe zwar eine Bundeswasseestrasse ist, man aber trotzdem dort fliegen darf.