quadle schrieb:
Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden
Das ist jedoch bei der Elfi nicht der Fall. Alle 4 Seiten sind öffentlich.
Fly long and prosper.
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
quadle schrieb:
Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden
MrSpok schrieb:
...
Das ist jedoch bei der Elfi nicht der Fall. Alle 4 Seiten sind öffentlich.
Das ist halt der Unterschied zwischen Instagram und einem Fachforum.Einteiler schrieb:
Immer diese Diskussionen..... Ich kann es nicht mehr hören. Und wo bleiben eigentlich die MOD`s, die sich ja sonst auch immer in alles
einmischen, und andere als NERDS bezeichnen, und/oder sofort wegen OT sperren.
MrSpok schrieb:
Gerade bei Urheberrechtsverletzungen ist das nicht so
Michael67 schrieb:
... Bei der DFS App bekomme ich ja nur die Piktogramme aller möglichen Verbote angezeigt. Warum ein Flug konkret als Verboten angezeigt wird, habe ich mit der DFS App nicht herausgefunden.
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