Aufstiegserlaubnis, privatnutzung

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Aufstiegserlaubnis, privatnutzung

      Hallo,

      zunächst etwas Info für euch. Ich habe mir vor kurzem eine DJI Spark gegönnt, bin also absoluter Neuling. Die Drohne ist bereits versichert und verfügt über eine Kennzeichnung. Was bei dem kleinen Ding garnicht so einfach war ^^.

      Nun wollte ich das Gerät gerne einmal testen und habe schon einmal zuhause alles eingestellt. Bei dem Wind ist ja noch nicht mehr möglich, denke ich. Mir viel allerdings bei DJI direkt auf, dass mir angezeigt wurde, dass ich eine Aufstiegserlaubnis benötige und vorsichtig fliegen soll. Klar habe ich mir gedacht, in der Stadt ist das nun einmal so. Allerdings ist mir aufgefallen, das hier ein Kreis von ca. 50-75 km Radius ist, welcher mir an jeder Position sagt, dass ich eine Aufstiegserlaubnis benötige.

      Da ich das etwas komisch fand, hier ist nicht besonderes außer den üblichen Zonen (Naturschutz, etwas Militär (ü. 20KM entfernt) usw..), habe ich mir die App der Deutschen Flugsicherung runtergeladen. Hier gibt es genau die gleichen Kreise. Ich habe hier mal ein paar Screenshots verlinkt:


      1drv.ms/u/s!Ak1k39UqjLG4zXJsLy7YMhpLE_KU

      1drv.ms/u/s!Ak1k39UqjLG4zXHSz2KKPthEwMV8


      Ich sehe den Hinweis Achtung. Was ja nicht grundsätzlich bedeutet, dass das Starten einer Drohne verboten ist. Wenn ich mir die Punkte dort durchlese, ist erst einmal alles ok. Allerdings sagt mir der Letzte Punkt in der Liste (2. Screenshot) das ich eine Aufstiegserlaubnis benötige. Ich dachte immer, die benötigt man, gerade als Privatperson ohne gewerbliche Absichten, nicht mehr. In anderen Apps (z.B. AirMap) wird diese Zone nicht angezeigt. Ich denke aber, dass die Deutsche Flugsicherung da wohl die exaktere Quelle ist.

      Was mich nur wundert in der Region, die ich gewählt habe ist eigentlich überhaupt nichts. Außer etwas Feld, Wiese und einen kleinen Fluss (da kann man nicht mal drauf Boot fahren). Es gibt zwar ein paar Gebäude aber da müsste ich schon ein Stück fliegen. Gibt es Möglichkeiten zu prüfen, ob ich dort wirklich eine Erlaubnis benötige? Damit Ihr nachschauen könnt, gebe ich euch die Region mit: Gronau Westf., Graes, Ahaus, Heek.

      Ich will halt nichts falsch machen. Hatte nur gehofft hier in der Region ein paar Aufnahmen machen zu können.

      Vielen Dank schon einmal.

      VG

      Roknix

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    • Roknix schrieb:

      ...Das sollten die Koordinaten sein:
      52.154078, 7.051472
      ...
      Map2Fly schreibt dazu:
      "Lange-Seite-Straße
      48599 Gronau
      Latitude: 52.154915 /Longitude: 7.049418
      Landschaftsschutzgebiet - (LSG-Grossflaechiges LSG zwischen Epe, Heek, Ahaus, - nw_LSG-3808-009) (Von 0m bis 100m)
      Agrargebiet - (Von 0m bis 100m)"

      Macht Sinn in die Satzung des LSG zu sehen ob da was zu unserer Fliegerei geschrieben steht.
      Findest man z.B. in unserer Gegend auf den Internetseiten des Landkreises als Download.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Die Sache mit der Aufstiegserlaubnis steht da, weil theoretisch dir jeder Grundbesitzer verbieten kann, von seinem Grund zu starten. Ob man zu 100% legal ist, das weiß man also sehr selten.
      Jeder Bauer und jede Kommune kann dir das verbieten, von seinem/ihrem Grund aus zu starten und zu landen. Das Überfliegen können die dir nicht verbieten.
    • Sagen wir so, wenn du irgendwo in der Pampa, wo kein Flugverbot ist, startest und niemanden störst oder gefährdest, dann sollte kein Hahn danach krähen. Ich plane, demnächst an einem Weltkulturerbe in einer Innenstadt zu starten. Da habe ich ein paar Mails gewechselt, um sicher zu gehen, dass das keinen Ärger gibt.
    • Roknix schrieb:

      ...ch vermute mal für LSG gilt das gleiche wie für NSG?
      Nein, der Unterschied zwischen LSG und NSG:
      NSG: Im und über den NSG ist das Fliegen Grundsätzlich verboten und meines Wissens ist auch dazu 100m Abstand zu halten
      LSG: Im und über LSG ist unsere Fliegerei nur verboten wenn es ausdrücklich in der zugehörigen Satzung steht

      Übrigens: nicht das was da in den unterschiedlichsten Apps steht ist maßgebend sondern das was in den aktuellen Vorschriften steht. Du kommst also nicht darum herum dich da einzulesen.



      Greenhorn89 schrieb:

      ... weil theoretisch dir jeder Grundbesitzer verbieten kann, von seinem Grund zu starten
      ...Jeder Bauer und jede Kommune kann dir das verbieten, von seinem/ihrem Grund aus zu starten und zu landen. Das Überfliegen können die dir nicht verbieten.
      Wo hast Du das her?
      Hast Du dazu bitte mal einen Quellenlink wo es nachlesbar ist.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von GThomas ()

    • Das schöne ist ja, das NSG und auch LSG Gebiete ausgeschildert sind. Militär und Flughäfen sind ja recht gut zu erkennen und von Häusern kann man sich ja fernhalten. Ansonsten auf Diverse Karten gucken und hoffen, dass alles drin steht :D

      Naja und von allem Fern halten was Bund, Land oder sonst wen offizellen gehört ^^ Einfach zur Sicherheit

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Roknix ()

    • Entscheidend ist, ob du dort fliegen darfst. Die orangenen Buttons sind nur Hinweise. Wenn du nicht fliegen darfst, wird der Balken rot und du bekommst einen roten Button, der dir den Grund für das Verbot nennt. Geh bspw. mal irgendwo in eine Stadt, dann wirst du vermutlich den roten Button Gebäude bekommen, also Wohngrunstück und Flugverbot, oder nahe an eine Bahnlinie oder Autobahn, dann kommt Transport. Du kannst zur Kontrolle noch die DMFV App herunterladen.
    • Roknix schrieb:

      Das schöne ist ja, das NSG und auch LSG Gebiete ausgeschildert sind. Militär und Flughäfen sind ja recht gut zu erkennen und von Häusern kann man sich ja fernhalten.
      So einfach sind "Flughäfen" leider nicht immer zu erkennen.

      Beim spielen mit der App sehe ich, das bei uns ein kwasi ganzer Ortsteil verboten ist ;(

      Hä??? Wieso???

      Dann fiel mir auf, das im Mittelpunkt dieses Verbotskreises das örtliche KH liegt und die haben einen Hubschrauberlandeplatz.
      F..ck, das Dingen ist kleiner als mein Garten!

      Da ich heute mit der Bezirksregierung wegen einer möglichen Ausnahmegenehmigung für besagten Garten (60m zur Bahn) telebimmelt habe wurde mir das auf Nachfrage so bestätigt.

      Zusätzlich: Die Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt ausdrücklich die DSF-Drohnenapp.
      Also wenn da grün ist (oder "nur" Wohngrundstück drin steht, die man ja vermeiden kann) ist man zwar nicht völlig auf der sicheren Seite, kann aber im Fall der Fälle ernste Konsequenzen wie die Einziehung des Fluggerätes abwenden mit dem Hinweis, sich im möglichen Rahmen doch abgesichert zu haben.

      Andere Frage: Warum genau sollen WKA für uns kein Problem sein? Also gibt es da irgend eine Grundlage, Urteil oder behördliche Einschätzung?