interpretation allgemeinverfügung baden-württemberg vom 31.10.2018

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    • interpretation allgemeinverfügung baden-württemberg vom 31.10.2018

      nachdem ich das forum zum thema allgemeinverfügung baden-württemberg durchsucht und so ziemlich alle beitrage dazu gelesen habe, bleibt bei mir immer noch ein fragezeichen zu einem punkt. ich hab letzte woche für 50,00 euro gebühren auf meine selbsterklärung hin eine registriernummer zugeteilt bekommen für rein private sport- und freizeitflüge (drohne wird juristisch als flugmodell eingestuft). der grund war, wie in einem anderen thread ausführlich dargelegt die örtliche nähe zu einem segelfluggelände. die registrierung ermöglicht mir innerhalb der 1,5km legal meine mavic air zu betreiben. wenn ich die allgemeinverfügung richtig lese bzw. verstehe sind auf meinen fall die ziffern I, II, III und IV anzuwenden (V gilt nicht für sport- und freizeitflüge).

      unter ziffer III allgemeine nebenbestimmungen findet sich der punkt 4 der besagt, dass der betrieb mit mindestens 24h vorlauf der zuständigen polizeibehörde und polizeidienststelle schriftlich anzuzeigen ist. email wird akzeptiert.

      wer hat erfahrung damit, wie das in der praxis gehandhabt wird? wenn ich an die umsetzung denke, fallen mir noch folgende fragen/bedenken ein:

      - spontane flüge (weil das wetter grad top ist und ich zufällig auch noch zeit habe) fallen damit wohl flach.
      - der text redet von zuständiger polizeibehörde und polizeidienststelle. heisst das, ich muss jedesmal vor einem flug, der unter die ausnahmen der allgemeinverfügung fällt, die landespolizeibehörde baden-württemberg (als zuständige polizeibehörde) und, ja keine ahnung was mit polizeidienststelle genau gemeint sein soll (bei uns hier gibt es polizeiposten, polizeireviere, polizeipräsidien...), per email informieren.
      - kann man das für eine flugsaison oder die gültigkeitsdauer der zugeteilten registriernummer machen (nach dem motto: hallo polizeidienststelle, ich bin von 01.04.19 - 01.04.21 hier in der gegend mit meiner drohne unterwegs. freundliche grüsse) oder wollen die vor jedem flug eine nachricht?

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    • el_viejo schrieb:

      wer hat erfahrung damit, wie das in der praxis gehandhabt wird?
      Bisher habe ich mir für solche Fälle die zuständige Polizeidienststelle oder verfügbaren nächsten Kontakt gesucht und eine mail mit meinem Vorhaben geschickt.
      Dann kommen die nicht wenn ein "besorgter Bürger" dort anruft.
      Ordnungsamt kann man auch noch informieren wenn man will.
      Die sind dafür aber nicht zuständig, manche "besorgter Bürger" haben trotztdem deren Nummer.

      el_viejo schrieb:

      die örtliche nähe zu einem segelfluggelände
      Dort anrufen ob Flugbetrieb ist hilft. Sprich mal mit denen wenn nicht so viel los ist.
      An einigen Modellfluggeländen ist solch Flugplatz gleich daneben, die fliegen auch.

      el_viejo schrieb:

      ich bin von 01.04.19 - 01.04.21 hier in der gegend mit meiner drohne unterwegs. freundliche grüsse
      Warscheinlich nicht.

      el_viejo schrieb:

      innerhalb der 1,5km legal
      Bis 30m höhe darfst du doch, bei Flugbetrieb absprechen oder sein lassen.

      -> IV / 1
      immer etwas Kolofonium in der Nase
    • el_viejo schrieb:

      - spontane flüge (weil das wetter grad top ist und ich zufällig auch noch zeit habe) fallen damit wohl flach.
      Richtig, wenn du mit niemandem redest, und sowieso je nachdem, wie groß der Ort/Dienststelle usw. sind.
      Ist es ein kleines Dörfchen, einfach mal vorstellig werden und die Modus Operandi besprechen. Gemeint ist die Polizeidienststelle vor Ort.

      el_viejo schrieb:

      - kann man das für eine flugsaison oder die gültigkeitsdauer der zugeteilten registriernummer machen (nach dem motto: hallo polizeidienststelle, ich bin von 01.04.19 - 01.04.21 hier in der gegend mit meiner drohne unterwegs. freundliche grüsse) oder wollen die vor jedem flug eine nachricht?
      Ja sicher, geht bestimmt auch 5 Jahre, man muss halt nur durchgehend zu jeder Zeit und Stunde für die Polizei telefonisch erreichbar sein. Die melden sich dann bei dir und allen anderen mit Allgemeinverfügung, wenn irgendetwas spontan gegen einen Aufstieg spricht, man wird durch die 50 € automatisch VIP (Very important Pilot). :D

      Ernsthaft: Selbstverständlich nein.
    • da würde ich mich dann mit dem nächsten polizeirevier ca. 4km von hier in verbindung setzen, da die 24h besetzt sind und i.d.r. von dort die einsatzkräfte anfahren. es gäbe zwar noch einen polizeiposten hier im ort und im direkten nachbarort, aber die sind nicht an allen tagen besetzt. ordnungsamt lasse ich mal besser, da unsere gemeindeverwaltung auf modellflieger jeglicher art allergisch reagiert und wie du schon sagst eh nicht zuständig ist.

      kontakt mit den jungs vom segelflugclub hab ich, inklusive deren einverständnis ausserhalb der flugzeiten das gelände benutzen zu dürfen (flugbetrieb nur an den wochenenden und feiertagen von 01.04.-31.10. von 9-18 uhr, wobei nicht an jedem wochenende was gemacht wird, da sie auch mal zu befreundeten clubs eingeladen werden). ich denke, wir werden uns da nicht ins gehege kommen.

      Bastler schrieb:

      Bis 30m höhe darfst du doch, bei Flugbetrieb absprechen oder sein lassen.

      -> IV / 1
      gelten die 30m höhe generell bei weniger als 1,5km abstand zum fluggelände, oder ist das, ich nenn es mal, situationsbedingt? will sagen, ist bei keinem flugbetrieb auch mehr möglich (bis zur gesetzlichen maximalhöhe)?
    • skyscope schrieb:

      Ja sicher, geht bestimmt auch 5 Jahre, man muss halt nur durchgehend zu jeder Zeit und Stunde für die Polizei telefonisch erreichbar sein. Die melden sich dann schon, wenn irgendetwas gegen einen AUfstieg spricht, man ist halt einfach VIP (Very important Pilot).
      diesmal hab ich die (unsichtbaren) ironie tags registriert :D
    • Fein. :)
      Am Rande, damit ich weiß, ob ich meine Ignorier-Liste anwerfen muss: Schreibst Du jetzt immer nur in Kleinschrift? Ich wüsste nämlich nicht, wieso man sich Mühe beim Lesen und Antworten machen sollte, wenn sich der Fragesteller schon keine Mühe beim Fragen macht, und sei es nur durch das Bemühen um Leserlichkeit. Ist ja kein Chat, so ein Forum...
    • el_viejo schrieb:

      oder ist das, ich nenn es mal, situationsbedingt?
      Ja, bei Flugbetrieb, bei jedem Flughafen/-platz ist erst einmal davon auszugehen.
      Wenn du einen Draht zu denen hast sicherlich auch mehr wenn du seitlich bist, und wenn kein Betrieb ist die 100m.
      Dafür hast du dir doch extra die Genehmigung geholt oder war noch ein Bilderrahmen übrig ??
      In Saarmund ist ein Verkehrsflugplatz, genau daneben die Modellflieger, die dürfen da glaub 300m.
      Ideal ist wenn die dir ein Funkgerät in die Hand drücken und du informiert wirst wenn einer startet oder landet.
      Mit Winde machen die immer die Lampen an, aber die könnte man übersehen.
      immer etwas Kolofonium in der Nase
    • die segelflieger und ich haben uns geeinigt, dass nur einer fliegt, wobei ich keine priorität habe. sprich, bei flugbetrieb bleibt mein kopter am boden. erkennbar ist das leicht, da dann ein umgebauter vw-bus als tower auf der wiese steht und die ampel für die windenstarts. modellflieger sind in der gemeinde nicht willkommen, d.h. das segelfluggelände hat keine zulassung als modellflugplatz.
    • das stimmt. ich bin halt hartnäckig und hab mittlerweile meine registriernummer, so dass die theoretischen voraussetzungen erfüllt sind. beim nochmaligen studieren des textes der allgemeinverfügung kamen dann die obigen fragen auf.