Drohnenpilot nebst Drohne für archäologisches Projekt in Bernau bei Berlin

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  • Drohnenpilot nebst Drohne für archäologisches Projekt in Bernau bei Berlin

    Hallo,

    wir suchen für eine archäologische Ausgrabung im Stadtgebiet von Bernau jemanden der unsere Grabungsfläche aus der Luft fotografieren kann.
    Zu fotografieren gibts dort mittelalterliche Bebauungsreste im Altstadtgebiet.

    Dieser Post wendet sich an archäologisch interessierte Drohnenpiloten, denn wie das in der Archäologie so ist, ist das Budget mehr als knapp und mehr als Ruhm und Ehre können wir da leider nicht bieten.

    Wen das nicht schreckt melde sich doch bitte per PN und erfährt dann alles weitere.

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  • Archaeo schrieb:

    Dieser Post wendet sich an archäologisch interessierte Drohnenpiloten, denn wie das in der Archäologie so ist, ist das Budget mehr als knapp und mehr als Ruhm und Ehre können wir da leider nicht bieten.

    RC-Role schrieb:

    Hallo,bei uns ist es so, dass gerade Hobbypiloten das aus luftfahrtversicherungstechnischen Gründen nicht machen dürfen.

    Wenn jemand Archäologie als Hobby betreibt und seine Drohne verwendet um Luftbilder von archäologischen Stätten zu erstellen, findet sich der Aufstiegszweck in der Freizeitgestaltung. Bei einer späteren Weitergabe der Bilder kann sich der Aufstiegszweck ebenfalls nicht ändern. Gewerbliche Piloten werden das naturgemäß natürlich anders sehen.
  • OttoOlsen schrieb:

    Wenn jemand Archäologie als Hobby betreibt und seine Drohne verwendet um Luftbilder von archäologischen Stätten zu erstellen, findet sich der Aufstiegszweck in der Freizeitgestaltung. Bei einer späteren Weitergabe der Bilder kann sich der Aufstiegszweck ebenfalls nicht ändern.
    Der Pilot wurde übers Forum hier gesucht und beauftragt um Bilder für dritte zu machen. Die sind nicht blöd von der Versicherung. Denen dann zu erzählen, dass man da zum Eigenbedarf Bilder gemacht und sie dann zufällig den Archeologen zur Verfügung gestellt hat, kann schon nach hinten los gehen.
    So einen Kuhhandel würde ich als Auftraggeber schon nicht machen, wenn ich es weiß.
  • Ok, ich werd mich dann wohl erst in die rechtliche Situation einlesen müssen, möchte aber hier zur Diskussion stellen das es um die rein wissenschaftliche Aufarbeitung geht. Kommerziell ist damit nichts zu holen, weswegen wir das auch nicht regulär entlohnen können und ob das daher mit dem kommerziellen Bereich gleichzusetzen ist ist fraglich.
  • Archaeo schrieb:

    ob das daher mit dem kommerziellen Bereich gleichzusetzen ist ist fraglich.
    Diese Frage müsst ihr an die Versicherung eures Piloten richten, dann seid ihr auf der sicheren Seite. Manche Freizeitpiloten haben eben schon eine solche erweiterte Versicherung, sicherheitshalber oder weil sie aufgrund von bereits bestehenden Aufstiegsgenehmigungen vorgeschrieben ist.
    Es besteht also schon die Möglichkeit, dass euch jemand unentgeltlich hilft.

    Der Pilot muss sich außerdem vor dem Flug informieren ob der Flug luftrechtlich erlaubt ist. Ihr könnt als Auftraggeber vorab selbst checken (z.B. mit der Drohnenflug-App der DFS (Deutschen Flugsicherung)) ob und welche Einschränkungen da über eurer Ausgrabung gelten.
  • RC-Role schrieb:

    So einen Kuhhandel würde ich als Auftraggeber schon nicht machen, wenn ich es weiß.
    Nur zur Info, als Auftraggeber kann es einem egal sein, wie oder ob überhaupt der Fernpilot versichert ist, man haftet ja nicht. Ausser natürlich, die Drohne beschädigt eigenes Vermögen oder anvertrautes Kulturgut, dann möchte man vielleicht nicht seinem Geld (vergeblich) hinterher laufen. ;)
  • Das ist allein deine Interpretation. Ich kann keine Beauftragung erkennen, denn eine Forenanfrage stellt keinen Vertrag ich rechtlichen Sinne dar. Dazu müsste man schon die resultierende Absprache zwischen dem Pilot und dem Threadersteller voraussehen können, was natürlich grober Unfug ist.
    Es gibt die Möglichkeit eine archäologische Stätte zu bedrohnen, fertig! Das muss man nicht komplizierter machen als es ist. Ähnlich wie wenn mich jemand bittet Sportaufnahmen von ihm mit meiner Drohne zu machen, ist das für mich reine Freizeitgestaltung denn a) fliege ich nunmal freizeitmäßig Drohne und b) suche ich interessante Motive für mich. Es gibt absolut keinen rechtlichen Rahmen, der mich darin einschränkt, solche Möglichkeiten wahrzunehmen. Wenn ich tatsächlich Zweifel hab, frag ich halt die Versicherung, aber das war es auch schon. Im Zuge des letzten Diskussionsansatzes in der Richtung, habe ich das auch einfach mal gemacht. Zumindest bei DMFV (über HDI) gibt es keine Einwände, solange es nicht-kommerziell ist.

    PS: Übrigens: Die ehrenamtliche Rehkitzrettung dürfte in eine ähnliche Richtung gehen!

    RC-Role schrieb:

    Der Pilot wurde übers Forum hier gesucht und beauftragt um Bilder für dritte zu machen.

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  • OttoOlsen schrieb:

    [...] Ähnlich wie wenn mich jemand bittet Sportaufnahmen von ihm mit meiner Drohne zu machen, ist das für mich reine Freizeitgestaltung denn a) fliege ich nunmal freizeitmäßig Drohne und b) suche ich interessante Motive für mich. Es gibt absolut keinen rechtlichen Rahmen, der mich darin einschränkt, solche Möglichkeiten wahrzunehmen.

    Es ist die gleiche Diskussion wie jedes Mal: "Für mich ist das doch nicht gewerblich, wenn ich kein Geld dafür nehme........"

    Rechtlich gesehen ist das aber anders: Das Gesetz sagt nunmal, dass alle Flüge, die nicht ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind, unter gewerblich fallen, ob nun Geld genommen wird oder nicht, daran ändert auch die eigene Meinung nichts.


    Wenn Du also auf der sicheren Seite sein möchtest, besorgst Du Dir eine gewerbliche Versicherung, ansonsten kann es im Schadensfall Probleme geben.
  • Bastler schrieb:

    Damit ist privat schon mal ausgeschlossen, die Sondererlaubniss bekommst du nur gewerblich, mit gewerblicher Versicherung. Fertig Fertig.
    Ausnahmegenehmigungen bekommt man, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Da spielt es keine Rolle ob man gewerblich fliegt, sondern es liegt im Ermessensspielraum der zuständigen Luftfahrtbehörde.
    (Ich zweifel nicht an, dass man als gewerblicher Pilot bessere Chancen auf eine Ausnahmegenehmigung hat!)

    mz56 schrieb:

    Rechtlich gesehen ist das aber anders: Das Gesetz sagt nunmal, dass alle Flüge, die nicht ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind, unter gewerblich fallen, ob nun Geld genommen wird oder nicht, daran ändert auch die eigene Meinung nichts.
    Sowas steht nirgendwo. Wie gesagt, wer sicher gehen will fragt seine Versicherung. Ich habe das gemacht, wer noch?

    Man muss sich den Käfig nicht noch enger machen, als er eh schon ist!