Es spielt es m.E. keine Rolle, ob man in den öffentlichen Luftraum rausfliegen KANN. Wenn ich also bei unserem wöchentlichen Hallenflugtermin in HH-Mümmelmannsberg Türen oder Fenster öffne, um zu lüften, wird dadurch natürlich die Halle nicht zum öffentlichen Luftraum.
Was gilt (rechtlich) noch als "indoor" also Flug in geschlossenen Räumen?
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Es geht nicht darum, wie ihr Innenraum definiert, man findet dazu auch nichts im Luftrecht. Es geht darum, ob eine Drohne im Luftraum betrieben wird, oder nicht. Und der ist definiert wie in Beitrag #4 auseinandergelegt.
Selbst wenn eine Werkshalle ein 15 Meter breites und 20 Meter hohes Tor geöffnet hat, wird dadurch die Halle nicht dem Gemeingebrauch gewidmet, und Hinz und Kunz dürften dort einfliegen. Ergo: Auch mit geöffneten Toren, Fenstern, Whatever kein Luftraum.
Schwieriger wird es mit geöffneten Dächern, und hier gibt es keine Algemeingültigkeit, sondern es kommt auf den Einzelfall an. Beispiel Beitrag #11, herausfordernd bei solchen Objekten, die bspw. auch noch innerhalb der 1,5km zum Flughafenzaun stehen, wie in Düsseldorf.
Manche LB in manchen Bundesländern sehen es so, andere wieder anders, Versicherungen haben dazu ebenfalls ihre Meinung. Das wird sich also hier nicht klären, im Fall der Fälle entscheidet letztlich ein Richter.Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()
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Danke für die Antworten,
ich fasse mal zusammen:
Augenscheinlich gibts noch keine richterlichen Entscheidungen
Definition indoor=nicht öffentlicher Luftraum (Gemeingebrauch), überdacht, Öffnungen unschädlich
Definition Indoor Graubereich.
Korrekt?
Da stellt sich dann natürlich bei dieser Def. sofort die Frage: Ist extrem langsam fliegen oder hovern in geringster Höhe (0,4m) unter Laubdach (z.B. Bäume, Büsche auf Privatgrundstück) dann Indoor oder verbotenes BVLOS?
Und darf ich Indoor eigentlich BVLOS fliegen? Müssen Steuernde und Drohne sich Indoor befinden oder dürfte ich auch z.B. draußen auf Bank sitzend im geschlossenen Haus FPV fliegen?Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Birdie ()
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Birdie schrieb:
Ist fliegen in geringster Höhe (0,4m) unter Laubdach (z.B. Bäume, Büsche auf Privatgrundstück) dann Indoor?
"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never! -
@Birdie, du willst auf Biegen und Brechen eine allgemeingültige, absolut wasserdichte Definition. Das wird nicht gelingen.
Wie in anderen Bereichen auch gibt es auch hier individuelle, höchst unterschiedliche Szenarien, und dementsprechend sind auch Gesetze und Verordnungen so ausgestaltet, das genug Luft bleibt, um eine individuelle Auslegung (des Richters, nicht einer eigenen zum eigenen Vorteil!) überhaupt erst zu ermöglichen. Juristische Basismethodik.
Du wirst das also selbst den Umständen entsprechend bewerten müssen, grundsätzliches Rüstzeug gibt es ja nun in diesem Thread genug. Die Logik sollte dabei allerdings nicht völlig auf der Strecke bleiben ("unter Bäumen und Büschen = Indoor"?").
Gelingt einem das nicht wirklich, sollte man die Dinge eben eher restriktiv angehen, als eventuell selbst ausgemachte Lücken auszunutzen, wo eigentlich keine sind.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()
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D.h. indoor bezieht sich immer auf weitgehend abgeschlossene Lufträume mit fester Ummantelung? (Gebäude, Höhlen mit Tür etc)
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Birdie schrieb:
D.h. indoor bezieht sich immer auf...
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@skyscope: Auch wenn es vielleicht so rüberkommt habe ich verstanden, dass es natürlich keine 'wasserdichte' Def. für Indoor gibt, brauche nur etwas Orientierung.
Hätte ich die beim letzten Drohnen Job mehr gehabt, dann hätt ich fürs Hinterfliegen von paar Bäumen keine 150€ zahlen müssen.
Bin vielleicht ein wenig zu ängstlich, sorry. -
150 € Bußgeld oder Genehmigungsgebühr?
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Birdie schrieb:
Bin vielleicht ein wenig zu ängstlich, sorry.
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@willi62
Einstellung unter Geldauflage
@RC-Role
warum sollte ich die Sig ändern? Will damit auf unterschiedliche Foki
hinweisen zw. Kerlen u. Mädels
Ich liebe das Fliegen, das Häcken und Drohnen. Die sind Fluggeräte auch für kleineres Budget, da ist es verständlich mit Drohnenfliegen die Hobbykasse ein bisschen auffrischen.
Strafen oder Abmahnungen können jeden schnell ruinieren.
So, bevors jetzt ganz OT wird danke und ciao. -
gnorf schrieb:
Denke der Pilot darf auch im Luftraum stehen.
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er steht beispielsweise vor einem Gebäude unter freiem Himmel ...
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dann steht er aber nicht im Luftraum... sondern am Boden xD.
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ähh ... bis zu dem (Boden) herab ein Luftraum reicht. Ergo worin befindet er sich?
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Habt ihr es jetzt? Man muss auch nicht auf jedem Blödsinn (#32) rumreiten. Wer was nicht verstehen will, braucht auch keine Erläuterungen...
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