Was gilt (rechtlich) noch als "indoor" also Flug in geschlossenen Räumen?

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    • Was gilt (rechtlich) noch als "indoor" also Flug in geschlossenen Räumen?

      In rundrum geschlossener Halle ist klar.

      Aber wenn die "Halle" eher sowas wie ein Riesen-"Carport" ist also zwar durchgehendes Dach aber zu den Seiten weitgehend offen?

      Sportplatz oder so mit Drahtzaun rundrum und "Vogelnetz" drüber ?

      Oder umgekehrt zwar feste Hallenwände aber ein Dach das sich ganz oder in Form von mehreren (großen) Dachfenstern öffnen läßt und die zum Zeitpunkt des Flugs auch teilweise oder ganz offen sind?

      Sollte man da einfach pragmatisch vorgehen also wenn die Öffnungen sind zu klein als daß jemand die Drohne problemlos da durchfliegen könnte dann "indoor"?

      Oder macht jede Öffnung durch die die Drohne rein von den Abmessungen her theoretisch raus könnte, das Ganze rechtlich zu einem "Flug im Freien", auch wenn selbst FPV Racer-Cracks das wahrscheinlich nicht hinbekommen würden?
    • Es geht dabei nicht darum was oder was nicht durch welche Öffnung passt. Es geht darum ob es sich um von der LuftVO regulierten Luftraum handelt, und ob du dann ein Teilnehmer am öffentlichen Luftverkehr bist.
      Solange ein Dach drüber ist nicht. Innerhalb eines Gebäudes mit offenen Fenstern auch ganz sicher nicht. Unter dem Cabriodach eines großen Stadions fände ich auch sehr absurd, aber ich bin kein Jurist. Da gibt es sicher Feinheiten, ob es sich überhaupt um ein Dach handelt, oder nur um einen Wetterschutz, usw.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

    • Sehe ich anders. :)

      Brennholzverleih schrieb:

      In rundrum geschlossener Halle ist klar.

      Aber ...

      Gemäß Widmung in §1 Abs 1 LuftVG ist der Luftraum eine "öffentlichen Sache im Gemeingebrauch". Das bedeutet nach Definition, dass dazu jeder Luftraum zuzuordnen ist, der einer "unbeschränkten Öffentlichkeit unmittelbar und ohne besondere Zulassung zur bestimmungsmäßigen Nutzung zur Verfügung steht", unabhängig davon, ob andere Rechtsbereiche tangiert werden (Privatrecht, Strafrecht, usw.).
      Kurz: Der Luftraum ist gemäß Luftrecht zunächst mal für alle frei, auch der eines Carports.

      Insofern gilt das Luftrecht für jeden Luftraum, der nicht vollständig umbaut ist, oder durchgängig für eine unbeschränkte Öffentlichkeit nicht zur Verfügung steht, eben weil er bspw. durch Netze zu allen Seiten gegen ein Einfliegen gesichert ist. Offene Fenster einer Halle sind aber logischerweise unschädlich, und machen die Halle nicht zu einem öffentlichen Luftraum. Ein offenes Dach aber wohl schon. Und bevor man sich nun in Details verliert, so richtig 100%tig genau klärt diese Feinheiten dann ein Richter, und in der nächsten Instanz ein anderer wieder eventuell anders. Denn deshalb gibt es sie :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Für geschlossene Räume und Gebäude gibt es eine Definition. Da steht u.a. drin, daß ein Mensch Schutz vor Wind und Wetter finden muß. Damit scheidet alles ohne
      Dach aus. Genauso alles ohne Seitenwände rund herum.
      Bodenfreiheit statt Spoiler
    • ema-fuzzi schrieb:

      Für geschlossene Räume und Gebäude gibt es eine Definition
      das zum Anlass genommen hab ich rein interessehalber mal die große Suchmaschine angeschmissen ... für Gebäude hab ich noch was amtlich anmutendes gefunden (gesetze-bayern.de/Content/Docu…AutoDetectCookieSupport=1) aber für einen geschlossenen Raum hab ich auf die Schnelle nichts amtliches gefunden - hat da jemand oder @ema-fuzzi hast Du einen link?
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • ema-fuzzi schrieb:

      Da steht u.a. drin, daß ein Mensch Schutz vor Wind und Wetter finden muß. Damit scheidet alles ohne
      Dach aus.
      Würde ich so pauschal auch nicht unterschreiben weil in einem Gebäude auch wenn es kein Dach hat kein Luftverkehr im Sinne der Gesetze statt findet oder besser stattfinden kann. Ist natürlich mal wieder ein Sonderfall worüber man köstlich depattieren könnte.
      Lohnt aber nicht weil es sich dabei schon um einen Ort handelt der z. B. mir Privat gehört. Ich dürfte nur nicht über die Dachkante hinaus fliegen denn dann bewege ich mich im öffentlichem Luftraum.
      Wenn ich in meiner Wohnstube herum fliege hat das auch keinen zu interessieren und unter dem K-Port eben so.
      Wenn der Krach dann den Nachbarn stört lande ich und mache den Rasenmäher an.

      Leute lasst doch um himmels Willen mal die Kirche im Dorf. So lange ich mich in den 4 Wänden befinde auch wenn da löcher drin sind und kein Dach drauf ist hat das nur was mit Luft aber nichts mit Luftraum zu tun.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • Nobier schrieb:

      Leute lasst doch um himmels Willen mal die Kirche im Dorf. So lange ich mich in den 4 Wänden befinde auch wenn da löcher drin sind und kein Dach drauf ist hat das nur was mit Luft aber nichts mit Luftraum zu tun.
      Dann kann man also eine Drohne in einem Fussballstadion mit offenem Mitteldach fliegen wie man will, ist ja dann kein Luftraum nach deinen Gesetzen, und die LuftVO gilt dort nicht.



      Wohl kaum.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Voraus gesetzt ich wäre der Besitzer und keine Personen anwesend dann würde ich jetzt mal davon ausgehen weil, es ist "Privatgelände", umbaut und kann von der Luftfahrt nicht genutzt werden. So kann ich eben auch keinen Luftraum gefährden und würde ihn daher nicht als solches bezeichnen. Aber das ist nur so meine Idee dazu.

      Einzige Ausnahme wäre jetzt ein Hubschrauber der für einen Notfall landen muss was den absoluten Sonderfall darstellen würde.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • skyscope schrieb:

      Du kannst selbstverständlich von allem Möglichen ausgehen, nur steht das so nirgendwo.
      Da hast du wohl recht. Man müsste jetzt Jurist sein dann würde man wissen in wie vielen Gesetzen man wühlen muss die dann zu einer möglichst verlässlichen Aussage führen würde.
      Aber noch einmal zur Fragestellung, es ist doch fast egal ob ich ein Umbautes Objekt oder einen Sportplatz oder meinen Garten nehme, ich kann doch dort fliegen so weit ich die Gesetze und Verordnungen einhalte und die Nachbarn nichts dagegen haben.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nobier () aus folgendem Grund: Ergänzung

    • Ja, wenn man die Gesetze einfach einhält, egal ob sie dort gelten oder nicht, dann kann einem das egal sein. Aber ich denke nicht dass das die Frage war.

      Wenn der Raum in einem Stadion nicht unter die LuftVo fallen würde, dann hätte man dort z.b. nicht die Versicherungspflicht, und keine Gewichtsbeschränkung. Man könnte dort 50kg Riesendrohnen testen, o.ä, was ich mir unter der LuftVO recht schwierig vorstelle.
      Cabrio Hallen gibt es ja nicht so viele, und das war ja nur ein weiter führender Gedanke. Ich denke dem TE ging es darum wie er ein Testgelände auswählen könnte. Und sei es nur um neben Whoops MAL was größeres zu fliegen ohne sich gleich eine Versicherung holen zu müssen.
    • Wann ist indoor indoor?

      Indoor fliegen ist, sowie ich informiert bin, flugtechnisch nicht reguliert und ich kann mit Avata oder Selbstbau und
      GoPro oben drauf gewerblich /für Makler) durch Gebäude fliegen. Doch wo ist die Grenze, wann ist indoor nicht mehr indoor?

      Szene 1: Ich fliege nur innerhalb von altem Gebäude, einige Fensterscheiben sind entzwei. Könnte also leicht nach draußen fliegen. Indoor?
      Szene 2: Selbe Location, die Löcher sind mit dünner, durchsichtiger Folie angeklebt. Könnte mit Drohne Folie durchbrechen und nach draussen gelangen. Indoor?
      Szene 3: Selbe Location, alle Fenster sind durch Gitter gesichert, ein Durchbruch unmöglich. Jetzt Indoor?
      Muß die Haustür während des Fluges besonders gesichert sein?

      Anders gefragt: Ist der Flug indoor, wenn Steuernde indoor bleibt, auch wenn Fenster/Türen auf sind legal oder muß durch z.B. Baumaßnahmen sichergestellt werden, das ein Entkommen der Drohne in den outdoor Luftraum unter allen Umständen unmöglich ist?

      Wie handhabt ihr Profis das, ohne demnächst Abmahnung zu kassieren?
      weiblich: Immer und überall ein wunderschönes Drohnenflugerlebniss - männlich: Euch Jungs viel Erfolg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Birdie ()

    • Birdie schrieb:

      Anders gefragt: Ist der Flug indoor, wenn Steuernde indoor bleibt, ...
      Denke die Position des Piloten ist eher vom Luftraum her unwichtig. Denke der Pilot darf auch im Luftraum stehen.
      Also Flug unter einem Hallendach das mit einem Netzt rundherum "geschlossen" ist.

      Wilhelm_49 schrieb:

      Offene Fenster und Türen sind egal
      Ich habe im Hinterkopf dass das UAS den Luftraum auch nicht unbeabsichtigt verlassen darf. Finde aber auch keine rechtliche Definition dazu...



      Ein Carport mit offenen Wänden ist schon mal kein Innenraum.
      Meiner Meinung nach ist 3) Innenraum und 2) eigentlich auch, weil Folien schon relativ fest sind und die Drohne aufhalten würden.
      Wenn es jetzt nur dünnes Zeitungspapier ist dass die Drohne nicht aufhält sieht die Sache anders aus.

      Aber bei offenen Türen und Fenstern bin ich der Meinung dass die Drohne selbständig den Innenraum, wegen einer Störung z.B. verlassen kann, und daher sich rechtlich nicht mehr im Innenraum befindet.

      Wenn man aus dem Fenster einer Wohnung fliegt ist sie im Luftraum. Das ist aber wohl eindeutig.