Und dann wären da noch die Monumente/Denkmäler... Die Genehmigung dafür muss man sich meistens bei der staatlichen Denkmalberwaltung des Bundeslandes holen. In Hessen ist erst mal alles pauschal verboten, selbst irgendeine Burgruine mitten im Feld...
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Algirdas schrieb:
In Hessen ist erst mal alles pauschal verboten, selbst irgendeine Burgruine mitten im Feld...
Was meinst Du damit, das hier? schloesser-hessen.de/drohnenfreie-zone.html
Gibt es ein neues LuftVG?
§ 1: "Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, ausser in Hessen?"
Oder heißt die zuständige Behörde in Hessen jetzt "Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten und Luftfahrtbehörde Hessen" -
Was soll das im Einzelnen heißen? Darf ich jetzt dort fliegen oder nicht? Natürlich meine ich genau dieses ziemlich unverschämte, weil alle Drohnenflieger als Natirschönder disqualifizierende Verbot auf der Seite des Denkmalschutzes? Wenn du
Meinst, dass ich dafliegen darf, schön, darf ich dann auch die Fotos und Videos nutzen? -
ich bin keine Luftfahrtbehörde, und kann dir einen Überflug nicht erlauben. Schlösserverwaltungen sind jedoch auch keine Luftfahrtbehörden, und können einen Überflug nicht verbieten. Ebensowenig können übrigens Städte und Gemeinden Flüge grundsätzlich verbieten, auch wenn sie es in dilettantischer Überschreitung ihrer Befugnisse wichtig beschließen und veröffentlichen. Kurz, mich würde ein solches Verbot nicht jucken.
Überflüge wohlgemerkt, das gilt nicht für Starts und Landungen auf ihren Grundstücken, hier kann ein Verbot sehr wohl ausgesprochen werden.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()
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OK, das lässt sich meistens einrichten. Wiensieht es dann mit den Fotos und Videos aus?
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Ist ein anderes Thema, also fernab des Luftrechts. Älter, aber immer noch relevant siehe hier. Privat also kaum ein Problem bei Denkmälern.
Wenn es Dir um die Drittverwertung geht und jemand Schutzrechte am Gebäude innehat, kann es dann komplexer werden, siehe dazu auch hier.
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