Recht am eigenen Bild

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    • Recht am eigenen Bild

      Es geht mal nicht um die Drohne, sondern die Osmo Pocket. Ich habe in einem Stadion gefilmt. Der Artikel auf künstlerische Freiheit sagt ja aus, dass an auf Versammlungen etc. seine Rechte am Bild verliert. Sonst hätten TV Anstalten ein Problem. Mir ist nur nicht klar, gilt das nur für "Künstler" oder auch Privatpersonen. Darf ich selber in einem Stadion filmen und das Online stellen, wenn dann Menschen als Beiwerk zu sehen sind? Aktuell forderte jemand bei mir die Löschung des Videos. Wir konnten uns zwar einigen, das es drin bleiben darf, da ich sehr freundlich darauf reagiert habe, aber rechtlich ist mir das nicht klar.
    • Kann ich teilweise verstehen, dass der Gefilmte die Aufnahme löschen lassen will. Aber wenn man dann mal genau hinsieht hat er bestimmt auch einen Social Media Account irgendwo und gibt Daten ohne Ende von sich Preis. Im kleinen, wahrscheinlich weniger Privaten, also öffentlichem Raum macht er dann allerdings den Datenschützer.

      Unterstellen würde ich jetzt auch mal, dass solche Personen dann aber auch zur Vorratsdatenspeicherung eine klare Meinung haben. Nämlich Überwachung um jeden Preis um seine eigene Sicherheit zu gewährleisten.

      Deine Reaktion war doch genau richtig! Du hast mit Ihm ohne Gesetzestexte eine Lösung gefunden die für beide akzeptabel ist. Wenn Du Dir Deine Aufnahme dann ansiehst schwingt immer das gute Gefühl des Konsens mit und nicht das Gefühl ich habe Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzt.

      Diese nach „Rechtsklärung“ schreienden Personen werden leider immer mehr, weil es auch immer mehr Egoismus und auf sich bedachte Menschen gibt.

      So wie Du es gemacht hast sollte der normale Weg sein.

      Jemand fühlt sich durch Dein handeln gestört und man redet darüber. So funktioniert miteinander.
    • DroneFuchs schrieb:

      Ich glaube, wenn der das nicht will, hat der das Recht "Löschen zu lassen"...
      Da steht aber, es gilt nur bei keinen Veranstaltungen.
      Hier handelte es sich um ein Fußballspiel mit mehr als 10.000 Fans.
      In der Stadionordnung steht, man verliert mit Ticketkauf die Rechte am Bild.
      Ich habe einige Personen allerdings direkt angefilmt und so in den Mittelpunkt gestellt. Die kannte ich aber und alle waren einverstanden.
      Die andere Person kenn eich nicht.
      Hatte Ihr dann angeboten, wenn sie mir einen Screenshot sendet und sich dort kennzeichnet, lösche ich es raus, auch wenn ich nicht muss.
      Dann war sie ganz freundlichen und wir haben uns beim nächsten Spiel auf ein Bier verabredet ;)
      Sie meinte nur, es hätte auch schon Fälle gegeben, wo den Fans mit Kamera diese aus der Hand geschlagen wurde.
      Davon weiß ich, das kommt öfter vor.

      Interessant, ich hatte noch ein anderes Spiel gefilmt, wo selbst viele nicht dabei sein konnten (Hamburg). Da gab es sehr viel Feedback und ALLE waren positiv. Die nicht dabei waren, waren glücklich, ein Video aus dem Fanblock zu sehen und die dabei waren, waren glücklich, sich selbst aus ner anderen Perspektive zu sehen.
    • wolbauer schrieb:

      Dazu müsste er den Osmo schon hoch werfen. LG WB
      Ich habe mir eine Halterung für die Mavic 2 Pro bestellt, damit könnte das war werden.
      Wegen der Slow Motion finde ich das interessant. Gehört aber nicht hierher.
    • Afaik gilt für Privatpersonen das gleiche wie für kommerzielle in der Hinsicht. Was du filmst ist das Stadion und was im Stadion passiert und keine spezifische Person. Erst wenn du eine Person gezielt filmst oder aufnimmst, sieht das anders aus. Ansonsten sind die Leute schlichtweg schmückendes Beiwerk zu deiner Aufnahme und das gilt auch dann, wenn nur eine Person im Bild ist. Fotografierst du zum Beispiel eine Ruine und jemand läuft im Bild rum, fotografierst du die Ruine, nicht die Person. Entsprechend sind Persönlichkeitsrechte nicht betroffen. (Guter Geschmack und Anstand raten freilich dazu, falls möglich, zu warten bis keiner mehr vor deiner Linse steht bzw. gegebenenfalls eine Unkenntlichmachung des Gesichts durchzuführen.)
    • @B69
      Passt ja, den Ausnahmekatalog unter
      gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
      kannte ich schon:
      3.


      Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
      Was auf ein Fußballspiel ja auch zutrifft.