Es geht mal nicht um die Drohne, sondern die Osmo Pocket. Ich habe in einem Stadion gefilmt. Der Artikel auf künstlerische Freiheit sagt ja aus, dass an auf Versammlungen etc. seine Rechte am Bild verliert. Sonst hätten TV Anstalten ein Problem. Mir ist nur nicht klar, gilt das nur für "Künstler" oder auch Privatpersonen. Darf ich selber in einem Stadion filmen und das Online stellen, wenn dann Menschen als Beiwerk zu sehen sind? Aktuell forderte jemand bei mir die Löschung des Videos. Wir konnten uns zwar einigen, das es drin bleiben darf, da ich sehr freundlich darauf reagiert habe, aber rechtlich ist mir das nicht klar.
Recht am eigenen Bild
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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