Gewerblich oder Privat bei Weitergabe von Bildern und Videos

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Michael67 schrieb:

      Keine 5 Minuten und ich lese den Beweis fürs nicht lesen und falsche interpretieren und Angriffsfläche suchen. Ich habe doch oben geschrieben Eibsee, Ferchensee, Lautersee und natürlich auch den Walchensee,
      Das war in Beitrag 18.

      Dein Vorwurf, dass hier keine rechtssicheren Infos kommen und deshalb geschlossen werden kann kam schon in Beitrag 5, also lange vorher.
    • Oh, Deutschland ist schon sehr kompliziert geworden. Was für ein Wahnsinn welche Fallstricke überall lauern.
      Ich würde den Hotel das Material geben, aber gleichzeitig ein entsprechendes Schreiben vorbereiten und unterschreiben lassen, dass dieses Material nur zu privaten Zwecken verwendet werden darf.
    • RC-Role schrieb:

      Dein Vorwurf, dass hier keine rechtssicheren Infos kommen und deshalb geschlossen werden kann kam schon in Beitrag 5, also lange vorher.
      Der Vorwurf von @Michael67 war ja nicht, dass keine rechtssicheren Infos geliefert werden konnten, sondern, dass die Sache als ausreichend diskutiert und damit abgehakt bezeichnet wurde, obwohl niemand etwas Rechtssicheres dazu sagen konnte.
    • Hallo,

      du benötigst für dein Vorhaben ein paar Videos zu machen und später die Clips an ein paar Hotels KOSTENLOS zu verteilen natürlich keinen Gewerbeschein.

      Ein Gewerbe anmelden muß derjenige, welcher mit der Absicht Gewinn zu erzielen, anmelden. Solange du also die Videos an interessierte verschenkst ist alles ok.

      Wenn die Beschenkten dann später die Videos auf ihre Webseite setzen, ist das auch nicht schädlich. Du musst denen jedoch dazu die Erlaubnis erteilen, sonst verstoßen
      die Beschenkten gegen das Urheberrechtsgesetz. Du kannst problemlos in einem kurzen Schreiben die Nutzungsrechte verschenken. Wie gesagt die Nutzung, nicht das Urheberrecht,
      dieses ist nicht übertragbar, sondern verbleibt immer beim Fotografen/Kammeramann.
    • @BildDesign hast du auch eine rechtliche Begründung, warum dann nicht der seltene (oder doch nicht so seltene?) Fall eintritt, dass trotz der nicht gewerblichen Nutzung durch die Weitergabe von Bildern an einen kommerziellen Nutzer das Flugmodell zur Freizeitgestaltung dann nicht zu
      einem unbemannten Luftfahrtsystem wird?

      Grundsätzlich glaube ich mittlerweile zu 90%, dass du Recht hast.
      Grund: Ich finde die Quelle leider nicht mehr. Ich habe jedenfalls gelesen, dass ein Upload bei Youtube, Facebook, Instagramm und Co. zur Freizeitgestaltung gehört.
      Wenn man mal davon ausgeht, dass das stimmt, würde ich keinen Grund sehen, warum eine Weitergabe an Youtube etwas anderes sein sollte, als die Weitergabe an eine Zeitung, ein Hotel oder an was weiß ich was für ein Unternehmen.
      Allerdings bin ich kein Jurist und dementsprechend kann es da natürlich Unterschiede geben, die ich nur nicht sehe.
    • Die verbindliche Rechtsberatung und deren Haftung ist ja in Deutschland auch geregelt. Hier kann man halt nur von "wie man es selbst mache würde" schreiben.
      Solche Themen und Diskussionen finde ich dennoch sehr gut, weil man sich in Deutschland wegen solchen Kleinigkeiten juristischen Ärger einholen kann.
    • Greenhorn89 schrieb:

      @BildDesign hast du auch eine rechtliche Begründung, warum dann nicht der seltene (oder doch nicht so seltene?) Fall eintritt, dass trotz der nicht gewerblichen Nutzung durch die Weitergabe von Bildern an einen kommerziellen Nutzer das Flugmodell zur Freizeitgestaltung dann nicht zu
      einem unbemannten Luftfahrtsystem wird?
      ...
      Grundsätzlich ist der Zweck des Fluges zum Zeitpunkt des Fluges maßgebend. Fliege ich mit der Absicht der „Sport- und Freizeitgestaltung“ fliegt meine Drohne als Flugmodell. Auch Aufnahmen für den persönlichen Zweck dienen eindeutig der Freizeitgestaltung da es in meinem Hobby liegt. Und genau da setzt die Interpretation des Herrn Sonnenschein, dem Justiziar des DMFV an und ist auch durch die Drohnenverordnung gedeckelt. An dem Zweck ändert auch die nachträgliche Änderung der Verwendung der Aufnahmen nichts mehr, selbst wenn ich dafür einen Ausgleich erhalten würde. Wie gesagt, es gilt die Absicht zum Zeitpunkt des Fluges.

      Beabsichtige ich hingegen bereits vor dem Flug Aufnahmen für einen Dritten zu machen, findet der Flug nicht mehr als Flugmodell sondern als UAS statt, und zwar unabhängig on dafür ein finanzieller oder natureller Ausgleich geflossen ist oder nicht. Es ist nun mal nicht mehr im Sinne meiner Sport- und Freizeitgestaltung.

      Man sollte jedoch die Behörden auch nicht für Dumm verkaufen wollen. Man erkennt an den Aufnahmen doch recht schnell ob diese zu Sport- und Freizeitzwecken und dann einfach mal weiter gegeben oder doch zugunsten eines Dritten erfolgt sind.

      Was ich hier nicht verstehe, ist die Diskussion hinsichtlich einer AE ob der Flug als Flugmodell oder als UAS stattfindet. Das war vor der neuen Drohnenverordnung der Fall. Jedoch seit der Novellierung im März 2017 sind hinsichtlich dem Luftrecht Flugmodelle und UAS bis 2 kg Abfluggewicht erst einmal gleichgestellt worden.

      Heißt soviel, wo ich für ein Flugmodell eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde benötige, benötige ich diese auch für ein UAS und umgekehrt. Benötige ich eine Genehmigung, tut man sich bei den Behörden jedoch mit einem UAS oft einfacher, da diesem ein größeres Interesse unterstellt wird. So sind in viel Allgemeinverfügungen bei den Lockerungen der Verbote nach LuftVO §21b Flugmodelle ausgeschlossen. So gelten z.B. in der Allgemeinverfügung von Bayern für Flugmodelle nur die in Abschnitt IV unter Punkt 4. und 5. aufgeführten Ausnahmen auch für das Flugmodell, alle anderen sind ausschließlich für das UAS bestimmt.

      Jetzt könnte man sagen, O.K. dann fliege ich eben als UAS und nicht zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung. Das wäre kein Problem, benötige ich bis 2 kg ja keinen bzw. keinen anderen Kenntnisnachweis. Wäre da nicht die Versicherung die in den meisten Fällen nur Flüge als Flugmodell absichert und für ein UAS deutlich teurer ist. Aber auch da gibt es Abhilfe. So gibt es Anbieter, die bieten Kurzzeitversicherung für einen, 7 oder 30 Tage an, die für den Einsatz als UAS gelten. Damit bin ich dann endgültig auf der sicheren Seite und keiner kann mir wegen den Begrifflichkeiten an den Karren fahren.

      hdi.global/apps/drohnen-haftpflicht/#/produktauswahl/

      P.S.: Was ich ebenfalls nicht verstehe, sind die emotionalen Zurechtweisungen. Hier im Forum steht jedem die frei Meinungsäußerung gleichermaßen zu. Dazu kann auch mal der Hinweis gehören, dass dieses Thema bereits zum 1.000 mal diskutiert wurde oder man der Meinung ist, das Thema wird irgendwie falsch aufgezogen. Grundsätzlich sollte man dass, was man für sich einfordert auch dem Gegenüber zugestehen. Auch wenn man der Meinung ist, was hab er selbst schon alles tolles hier gemacht bzw. geschrieben hat, so haben die vor allem hier angesprochenen ebenfalls sehr viel zum Forum hier beigetragen. Ob und was dabei Hilfreich ist, ist dann auch immer ein rein subjektives Empfinden und rechtfertigt keine derartigen Äußerungen. Wenn einem etwas nicht passt, der wendet sich bitte an die Mods oder den Admin.

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    • quadle schrieb:

      Greenhorn89 schrieb:

      Jetzt könnte man sagen, O.K. dann fliege ich eben als UAS und nicht zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung. Das wäre kein Problem, benötige ich bis 2 kg ja keinen bzw. keinen anderen Kenntnisnachweis. Wäre da nicht die Versicherung die in den meisten Fällen nur Flüge als Flugmodell absichert und für ein UAS deutlich teurer ist. Aber auch da gibt es Abhilfe. So gibt es Anbieter, die bieten Kurzzeitversicherung für einen, 7 oder 30 Tage an, die für den Einsatz als UAS gelten. Damit bin ich dann endgültig auf der sicheren Seite und keiner kann mir wegen den Begrifflichkeiten an den Karren fahren.
      hdi.global/apps/drohnen-haftpflicht/#/produktauswahl/
      Danke für den Beitrag!
      Zusätzlich zur Problematik mit der Versicherung gibt es auch noch ein nicht unbedeutendes Szenario.
      Und zwar, wenn man irgendwo fliegt, wo eine Erlaubnis vom Betreiber des Geländes erforderlich ist.
      Dieser kann ja auch den Einsatz von Drohnen zweckabhängig erlauben oder verbieten.
    • Michael67 schrieb:

      Weitere Erkenntnisse teile ich auch nicht mehr...macht einfach keinen Sinn....
      Super Einstellung, vor allem nach Eröffnung des 142. Threads zu dem Thema (siehe bspw. Beitrag #4) und paradoxerweise noch der Einforderung, man solle gefälligst auch richtig hier lesen. :)
      Da weiss man jetzt jedenfalls, ob du den Community-Gedanken eines Forums verinnerlicht hast, oder das hier als privates Support-Forum verstehst. Willkommen auf meiner Ignore-List.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich lese jetzt nicht die ganzen Antworten, bevor ich mich aufrege, sondern gebe eine Info ab (Wollte ich wie geschrieben nicht, aber ich war auch mal neu und hätte mich über so eine Info gefreut und möchte nach wie vor dem Forum nutzen).

      Lt. Luftamt ist das völlig egal, was ich mit den Bildern mache und vorher oder nachher zusage, selbst wenn ich dafür einen Kaffee oder ein paar Euro bekomme. Das kann dann nur das Finanzamt interessieren wegen Gewerbe und Steuer.

      Hintergrund: Nach der neuen Gesetzgebung braucht man für ein UAS unter 5 kg NICHT mehr generell eine Erlaubnis.

      Ich zitiere:
      […] 3. Erlaubnisfreiheit: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich. […]
      4. Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen über 5 kg und für den Betrieb bei Nacht ist eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt. Zusätzlich ist eine Genehmigung erforderlich, wenn in einem Gebiet mit Flugbeschränkung (ED-R) geflogen werden soll. Weitere Informationen zum Antragsverfahren beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) finden Sie unter www.baf.bund.de. […]

      Die anderen Dokumente dazu sind veraltet.

      Also im Klartext, ich kann auch ohne Genehmigung überall in einem LSG (lt. Luftamt sind LSG eigentlich immer erlaubt, man war sehr verwundert, dass in manchen Verordnungen was anderes steht) oder woanders filmen und fotografieren wie ich möchte und damit machen was ich möchte. Es spielt überhaupt keine Rolle, was nachher mit den Bildern passiert oder was ich vorher dazu vereinbart habe. Grund ist einfach, dass man nun für ein UAS unter 5kg KEINE Genehmigung mehr braucht.

      Ich bin ziemlich enttäuscht, wie ich hier mit meiner Vermutung, die sich dann als richtig und rechtssicher herausstellte, nieder gemacht und Dinge behaupten wurden, die gar nicht stimmen. ICH folge dem Community Gedanken und habe mich richtig informiert und teile das jetzt. Und @skyscope mag das hier auch der 143. Gedanke sein, der ist der EINZIGE, der inhaltlich richtig zu dem Thema ist. Alle anderen 142 Beiträge dazu sind nur Vermutungen und KEINER hat sich mal die Mühe gemacht, sich zu informieren. Schade das die, die wirklich was zum Forum beitragen, so behandelt werden.

      P.S. Wie man sieht, wurde eben nur diskutiert. Ich denke mit meiner Info kann man das jetzt abschließen. Bezüglich Versicherung bleibt natürlich die Problematik bestehen. Beweisbar ist eine vorherige Abrede jedenfalls nicht, das muss dann jeder selber im Schadenfalls entscheiden. Diskussionen sollte man künftig vielleicht erst dann abschließen, wenn sich jemand rechtssicher informiert und das hier teilt. Das hat mich eine Mail und einen Anruf gekostet, weniger Zeit als manche hier mit Diskussionen verbringen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

    • Michael67 schrieb:

      Alle anderen 142 Beiträge dazu sind nur Vermutungen und KEINER hat sich mal die Mühe gemacht, sich zu informieren.
      Das stimmt so nicht. Da du hier nur tröpfchenweise mit den Details rübergekommen ist, war dein Sachverhalt erst ab Beitrag 18 (von 31) klar. Also tu nicht so, als ob du in diesem Thema der einzige wärst, der Ahnung hat. Es kann immer nur so gut geholfen werden, wie die Eingangsinfos kommen.
      Zum Thema. Es ist nicht ganz egal, ob man Bilder mit einem Flugmodell oder UAS macht. Für letzteres gilt die Flugmodellversicherung nicht mehr.
    • RC-Role schrieb:

      Also tu nicht so, als ob du in diesem Thema der einzige wärst, der Ahnung hat
      Ich habe keine Ahnung, ich habe mich nur informiert.


      RC-Role schrieb:

      Das stimmt so nicht.
      Der andere geschlossene Beitrag wurde ohne Ergebnis geschlossen. Da war ich gar nicht beteiligt.


      RC-Role schrieb:

      Da du hier nur tröpfchenweise mit den Details rübergekommen ist
      In #1 stand doch alles drin: Diverse Seen, Weitergabe von Bildern. Was muss man da noch wissen? (Die spätere Information welche Seen das sind etc. pp ist dabei völlig ohne Belang, was die Kernfrage angeht)
    • Michael67 schrieb:


      In #1 stand doch alles drin: Diverse Seen, Weitergabe von Bildern. Was muss man da noch wissen?
      Die entscheidene Info, dass du mit "diverse" nur Seen meinst, die in LSG liegen und nicht in NSG. Das steht hier erst ab #18. Falls davor was verschoben/gelöscht wurde solltest du das in deinem Fazit berücksichtigen. Dafür können andere antwortende auch nix.
      Wenn du verstanden hast worüber du dich informiert hast, hast du auch Ahnung.
    • Michael67 schrieb:

      In #1 stand doch alles drin: Diverse Seen, Weitergabe von Bildern. Was muss man da noch wissen? (Die spätere Information welche Seen das sind etc. pp ist dabei völlig ohne Belang, was die Kernfrage angeht)
      Ja, und jetzt schauen wir mal in Beitrag 1:

      Michael67 schrieb:

      Alle waren dem Anliegen gegenüber pos. gestimmt, haben dann aber auch gleich gefragt, ob ich Videos oder Fotos hergebe. [...] Ich habe jetzt auf die schnelle bei allen gesagt, ja klar, gerne, weil ich so glücklich darüber war dort fliegen zu dürfen. Aber im Nachgang bin ich unsicher, ob das keinen Ärger gibt, wenn meine Bilder auf einer Webseite erscheinen.
      Hier liest eigentlich jeder, der im Beitrag dazu so Stellung genomme hat, dass es dir nicht gefallen hat, genau das raus: Ich stelle denen Bilder zur Verfügung und die stört es nicht, wenn ich da fliegen. Ob da nicht dann doch heimlich ein Euro fliegt, erfährt dann ja keiner, aber selbst wenn es nicht monetär wäre, hat jeder was davon: quid pro quo. Bilder für Schweigen... quasi.

      Dass sich da Leute dran stoßen, nachdem du das so formuliert hast ist klar, da man davon ausgeht: Jeder der eine gewerbliche Absicht verstecken möchte, würde es genauso formulieren.

      Und ganz ehrlich: Ich kenne die Preise von Gewerblichen Drohnenfotografen nicht, aber es wird vermutlich nicht günstig sein. Wenn da dann wer ankommt und nach sowas fragt, dann stehen die Hoteliers deren Chance und greifen selbstverständlich zu. Ein Gewerblicher müsste sich vermutlich die gleichen Papiere und Erlaubnisse einholen (vermute ich mal) nur dass der "Hobbyfotograf" (die Anführungszeichen sind absichtlich so gewählt) für den ganzen Aufwand nicht entschädigt werden muss.
    • RC-Role schrieb:

      Die entscheidene Info, dass du mit "diverse" nur Seen meinst, die in LSG liegen und nicht in NSG
      In NSG darf man nicht fliegen. Man bekommt auch keine Genehmigung. Wieso sollte man das extra erwähnen? Das sind, sorry, Spitzfindigkeiten, keine weggelassenen, entscheidenden Infos.

      eM-Gee schrieb:

      Hier liest eigentlich jeder, der im Beitrag dazu so Stellung genomme hat, dass es dir nicht gefallen hat, genau das raus: Ich stelle denen Bilder zur Verfügung und die stört es nicht, wenn ich da fliegen. Ob da nicht dann doch heimlich ein Euro fliegt, erfährt dann ja keiner, aber selbst wenn es nicht monetär wäre, hat jeder was davon: quid pro quo. Bilder für Schweigen... quasi.
      Das habe ich aber weder geschrieben, noch im Hinterkopf gehabt. Man hätte mich einfach nur wörtlich nehmen dürfen. Typisch Deutschland, es wird IMMER in ALLES erst einmal das negative hinein interpretiert. In Drohnen generell, wenn man die Presse liest, nein, aber selbst in einem Drohnenforum, wo wir mit gleichen Interessen unter uns sind, wird negativ interpretiert und das hauen und stechen geht los. Das finde ich echt schade. Bei mir fließt wie ich schon mehrfach geschrieben habe, keinen Cent, und ich habe auch keine Lust, dass immer wieder zu rechtfertigen.

      eM-Gee schrieb:

      Bilder für Schweigen... quasi.
      Warum? Der Punkt ist doch auch: Fehlinterpretation meiner Absichten aufgrund Fehlinformation von der Sachlage: Für was schweigen, wenn es ein völlig rechtssicheres Vorhaben ist?

      Und nochmal: Ich habe mittlerweile 5 Hotels angefragt, denen ein See gehört. 1 davon hat nach Bildern gefragt, der Rest nicht. Und in dem einen Fall ist keine Bedingung ans Bild geknüpft. SO und nicht anders habe ich geschrieben. Lediglich, dass ich mir nicht sicher bin, wie die Lage ist, wenn ich die Bilder herausgebe und diese auf einer Webseite landen. Das ist, wie wir nun alle wissen, völlig OK, selbst wenn ich es vorher so ausmache.

      Diese ganzen Anschuldigungen sind also völlig haltlos, basieren auf falschen Annahmen, die irgendwer bei mir zwischen den Zeilen gelesen hat und überhaupt nicht zutreffen, dazu auch noch auf falschen Informationen beruhen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

    • Michael67 schrieb:

      Das sind, sorry, Spitzfindigkeiten, keine weggelassenen, entscheidenden Infos. Das habe ich aber weder geschrieben, noch im Hinterkopf gehabt. Man hätte mich einfach nur wörtlich nehmen dürfen. Typisch Deutschland
      Solche Aussagen und dein Fazit oben wirken arrogant und haben sicherlich auch dazu geführt, dass du hier nicht wie gewünscht informiert worden bist.
    • RC-Role schrieb:

      dass du hier nicht wie gewünscht informiert worden bist.
      D.h. Ihr wusstet das alles schon und habt diese Infos absichtlich verheimlicht behauptest Du?

      Kann ich nicht glauben, aber arrogant bin ich nicht. Arrogant ist es sich hinzustellen, ohne rechtssichere Infos zu haben, zwischen den Zeilen nach Angriffsfläche zu suchen.

      Wenn Du #1 liest, das war eine freundliche und nicht arrogante Frage.

      Es gibt da ein Sprichwort, " Wie es in den Wald hineinruft...." Es ist einfach, immer bei anderen die Fehler zu suchen...Ehrlich gesagt, scheint es ja für das Forum aus aller Ansicht eine Bereicherung zu sein, wenn ich nicht mehr hier bin. Ich werde daher den Admin auffordern meinen Account zu löschen und zwar inklusive aller meiner Beiträge. Ich möchte meine Zeit gern mit Fliegen verbringen und nicht damit, mich über ein Forum zu ärgern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

    • Michael67 schrieb:


      Das habe ich aber weder geschrieben, noch im Hinterkopf gehabt. Man hätte mich einfach nur wörtlich nehmen dürfen. Typisch Deutschland, es wird IMMER in ALLES erst einmal das negative hinein interpretiert.
      Du suchst hier die ganze Zeit nach Rechtssicherheit, aber durch deine Formulierungen die scheinbar mehrfach missinterpretiert wurden, wirst du diese nie bekommen. Jetzt fühlt sich irgendwer an deinem Flug gestört und ruft die Polizei und dann passt der Polizei vielleicht etwas nicht und du musst dich als beschuldigter äußern und sagst quasi: "Ich mache das nicht gewerblich, ich gebe den Hotels die Bilder und die haben nichts gegen meinen Flug." Wenn das hier schon so oft missinterpretiert wird, aufgrund einer nicht perfekt gewählten Formulierung, da wird dir im zweifelsfalle wo anders auch ein Strick raus gedreht.

      und zu folgendem:

      Michael67 schrieb:

      und ich habe auch keine Lust, dass immer wieder zu rechtfertigen.
      das erinnert mich irgendwie an die Diskussion aus deinem Windrad-Thread...
    • Michael67 schrieb:

      RC-Role schrieb:

      dass du hier nicht wie gewünscht informiert worden bist.
      D.h. Ihr wusstet das alles schon und habt diese Infos absichtlich verheimlicht behauptest Du?
      Momentchen mal. Ich kann mich an mehrere Posts erinnern, die dir genau die Info gegeben haben die du wolltest, wonach du aber patzig hinwarfst, dass dir das zu unsicher ist und du eine rechtssichere Antwort suchst. Afaik ist keiner hier ein Rechtsanwalt und so kann dir keiner hier eine rechtssichere Antwort geben, mithin ist also dein Wunsch irrational und dein regelmäßiges Abschmettern der Antworten die du bekamst, die dir genau das sagten, was du später noch einmal selbst als "rechtssichere" Antwort hier eingeworfen hast, tuen ihr übriges für die Lust der Leute hier zu antworten, insbesondere wenn die Antworten die du von vermeintlich sicherer Seite bekamst, schlichtweg falsch waren.

      Dir wurde schon von Anfang an gesagt, dass dir keiner das Fliegen über den Seen verbieten kann. Es war von Anfang an klar, dass das Überfliegen von NSGs verboten ist. Es wurde mehrfach gesagt, dass LSGs keine NSGs sind und damit start- und flugklares Terrain sind. Was die Hotels bzw. "Eigentümer" der Seen oder irgendwelche Verwaltungsfachangestellte denken und wollen ist irrelevant, weil einzig die Luftfahrtbestimmungen relevant sind. Auch, dasss die Weitergabe der Bilder völlig in Ordnung und unproblematisch ist, solange die kommerzielle Verwertung der Bilder durch dich selbst nicht stattfindet, wurde gesagt. Die Infos die du wolltest, waren hier. Du wolltest sie nur einfach nicht akzeptieren bzw. du wolltest 110%ige Rechtssicherheit, die dir keiner hier geben kann.