Gewerblich oder Privat bei Weitergabe von Bildern und Videos

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    • Gewerblich oder Privat bei Weitergabe von Bildern und Videos

      Ich habe ja für diverse Bayrische Seen einen Flug geplant und die Eigentümer dort ansässiger Hotels, wenn es welche gibt, gefragt. Alle waren dem Anliegen gegenüber pos. gestimmt, haben dann aber auch gleich gefragt, ob ich Videos oder Fotos hergebe. Das würde ich gerne tun. Die Fotos sind natürlich nur für mich privat, aber werde ich damit nicht automatisch zu einem Gewerbetreibenden, wenn ich diese ohne dafür eine Gegenleistung zu nehmen, an ein Hotel gebe und dieses dann solche Bilder ggf auf seiner Webseite benutzt. Ich habe jetzt auf die schnelle bei allen gesagt, ja klar, gerne, weil ich so glücklich darüber war dort fliegen zu dürfen. Aber im Nachgang bin ich unsicher, ob das keinen Ärger gibt, wenn meine Bilder auf einer Webseite erscheinen.
    • Ich hab nix gefunden, dann hab ich wohl falsch gesucht.

      Aber die Frage ist damit immer noch offen und nicht beantwortbar. D.h. ich mache die Bilder aus Freizeitzweck und habe ja bei UAS auch kein Kreuz gemacht. Diese Hotels gibt es schon seit Jahrzehnten und die haben bisher auch keinen gewerblichen angeheuert. Von daher gibt es kein Geschäft wegzunehmen.

      Die Lage ist die, das ich privat fliegen darf, wenn ich das private Ergebnis ggf. weitergebe. Deswegen wird wohl weder Luftamt noch sonstwer gegen mich vor Gericht ziehen.

      P.S. Der Thread ist geschlossen ;) Wirklich rechtssichere Erkenntnisse bringt er nicht

      Ich habe aber daraus gelernt, dass ich auf das Copyright verzichte und keine Namensnennung auf der Webseite möchte.
    • Du planst zukünftige Flüge, fragst diesbezüglich Grundstückseigentümer, die stimmen zu bei Erlaubnis der Nutzung deines Bildmaterials. Abgesehen von der Zweckbestimmung ist das natürlich auch keine Gegenleistung, die hat ja immer mit Geld zu tun. :)

      Michael67 schrieb:

      ...noch sonstwer
      Poste dann später mal die Namen der betreffenden Hotels, ich unterstütze dann gern bei Erlangung rechtssicherer Erkenntnisse. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Michael67 schrieb:

      Diese Hotels gibt es schon seit Jahrzehnten und die haben bisher auch keinen gewerblichen angeheuert. Von daher gibt es kein Geschäft wegzunehmen.


      Wirklich rechtssichere Erkenntnisse bringt er nicht
      Du bist einerseits blauäugiger wie die meisten hier und erwartest andererseits vom Forum Rechtssicherheit? Das passt nicht zusammen. Als ich dir geschrieben hatte, dass deine Videos auf YT auch noch Freizeitzweck sind, hast du es dankend angenommen. Jetzt ignorierst du meine Antwort, weil sie dir nicht so richtig in den Kram passt???
      Hier hindert dich keiner am Pipi-Langstrumpf-Denken. Draußen könnten ein paar Gewerbetreibende ein Auge auf die Werbeflyer mit Luftaufnahmen ohne Quellenangaben von potentiellen Kunden haben.
    • Tja da gehört man im Forum vermutlich zu einigen der wenigen, die sich den A... aufreissen zwecks einholen von Genehmigung bei allen möglichen Ämtern, postet alles schön brav hier um anderen zu helfen und die Gegenleistung hier besteht dann daraus, blöd angemacht und als blauäugig bezeichnet zu werden. Rechtssicher ist es nicht, sonst könnte wohl jemand auch auf genau die rechtlichen Abschnitte in einer Verordnung hinweisen. Vielen Dank auch. P. S. ICH werde jetzt einfach das Luftamt anschreiben und mir Rechtssicherheit holen....
    • RC-Role schrieb:

      Draußen könnten ein paar Gewerbetreibende ein Auge auf die Werbeflyer mit Luftaufnahmen ohne Quellenangaben von potentiellen Kunden haben.
      Dazu kommt, dass gegen die Nutzer rechtswidrig erstellter Aufnahmen ein Unterlassungsanspruch durchsetzbar sein könnte, obwohl sie von der Rechtswidrigkeit nichts wissen. Gibt ein aktuelles BGH-Urteil dazu.

      Man muss auch nur von A nach B denken, dass es anders auch nicht sein könnte. Ansonsten würden alle Luftaufnahmen "privat" erstellt. Wie gesagt, von Gewerbe oder Geld ist nirgendwo in Verordnungen die Rede, nur vom Zweck des Aufstieg. Das kommt aber wohl nie in den Köpfen aller an.
    • @Michael67: immer mit der Ruhe ... Du bist wirklich sehr engagiert was das vorherige Einholen aller relevanten Genehmigungen betrifft und das ist per se gut.

      RC-Role schrieb:

      Wenn es vorher schon klar ist, dass du die Bilder zur Werbung für andere her gibst
      Der Kern des Problems liegt in der Reihenfolge - das ist es was @RC-Role oben zu bedenken gibt. Es ist ein Unterschied ob Du zu Freizeitzwecken fliegst und danach die Bilder weitergibst oder ob Du zum Zeitpunkt des Fluges schon die nachherige Weitergabe vereinbart (und dies auch in einem Forum öffentlich angekündigt) hast - das könnte im Fall der Fälle (ob jetzt wahrscheinlich oder nicht lass ich mal dahingestellt) relevant werden ...
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • Michael67 schrieb:

      einholen von Genehmigung bei allen möglichen Ämtern, postet alles schön brav hier um anderen zu helfen und die Gegenleistung hier besteht dann daraus, blöd angemacht und als blauäugig bezeichnet zu werden. Rechtssicher ist es nicht
      Dir ging es bisher nur darum vor Ort potentiellen Blockwarten deine Dokumente unter die Nase zu halten. Das hat auch nix mit Rechtssicherheit zu tun. Dafür willst du eine Gegenleistung? Bist du denn an einer Rechtssicherheit die nicht in deinem Sinne ist interessiert?
    • B69 schrieb:

      Du bist wirklich sehr engagiert was das vorherige Einholen aller relevanten Genehmigungen betrifft
      ... und teilst die Erfahrungen (@'Michael67'). Damit haben Andere schon mal einen Anhaltspunkt. Auch negative Erfahrungen sind nützlich, da Andere dann nicht den selben Fehler machen. Ich meine, dafür ist ein Forum da.
      Rechtssicherheit kann hier Niemand erwarten. Denn willst Du belangen, wenn das geschriebene nicht stimmt? Was durchaus möglich ist.
      Da hilft nur ein Anwalt oder man macht sich selbst die Mühe, den Gesetzesdschungel gründlich zu durchforsten.
      Fly long and prosper.
    • Die Info kam heute rein, den O-Ton poste ich nicht, ich möchte keinen Ärger mit dem Verein bekommen.

      Sinngemäß ist es kein Problem, die Bilder auch an ein Hotel zu geben. Ist aber VOR Der Herausgabe die gewerbliche Nutzung bekannt, dann KANN es problematisch sein, muss aber nicht. Wenn ich der netten Dame an der Rezeption die Bilder gebe, weil sie diese privat gut findet ist das rechtlich OK, wenn sie die später auf deren Webseite stellen, ist es im Nachhinein auch OK. Nur wenn ich vorher zur Veröffentlichung gefragt werden, dann KANN es ein Problem werden, muss aber nicht. Also werde ich um die Frage beim Luftamt nicht herum kommen.

      @RC-Role
      @skyscope

      ABER: lt. Anwalt wäre aber die AE ohnehin für den A....denn man kann ja auch ohne AE ein UAS unter 5 kg fliegen. DAMIT wäre dann diese Fragestellung eigentlich überhaupt nicht relevant. D.h. wirklich relevant nur, wenn ich über 5kg mit einem UAS fliege UND die Ausnahmen der AE nutze, dann und NUR dann, wäre es ein Problem, wäre das Kreuz an der falschen Stelle.

      Im Prinzip lagen wir also alle mit unseren Einschätzungen falsch. Nach Abklärung mit dem Luftamt entscheide ich dann, ob es so gut ist oder ggf. noch ein Kreuz mehr gemacht werden muss bei UAS.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

    • Es kommt ganz darauf an, wie die Bilder gemacht wurden. Fliegst Du einfach vor Dich hin und machst für Dich rein Privat schöne Aufnahmen ist alles i.O., auch wenn Du aus Nächstenliebe dem Hotel ein paar schöne Aufnahmen überläßt. Fliegst Du jedoch los und machst um dem Hotel als Dank für seine Genehmigung einen Gefallen zu machen eine Runde um auch besonders schöne Bilder vom Hotel zu machen, ist es vorbei mit dem Sport- und Freizeitzweck.

      Und da sind wir wieder bei der Sache wo schon der Thread-Titel eine völlig falsche Richtung vorgibt. Nicht Gewerblich oder Privat sonder ob zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung oder nicht, ist die Frage. Klar das gewerbliche Flüge nicht zu diesem Zweck gehören aber eben auch noch eine ganze Menge andere. Der Gedanke ich darf alles als Flugmodell machen, solange ich kein Geld dafür nehme ist der falsche Ansatz und wohl nie aus den Köpfen selbst erfahrener Piloten zu bekommen.
    • Michael67 schrieb:

      wirklich relevant nur, wenn ich über 5kg mit einem UAS fliege UND die Ausnahmen der AE nutze, dann und NUR dann, wäre es ein Problem, wäre das Kreuz an der falschen Stelle.
      Ich weiß ja nicht was du deinem Anwalt erzählt hast. Hier wolltest du über diverse bayrische Seen fliegen. Die sind in diversen Naturschutzgebieten und bedürfen deshalb einer AE Ausnahme egal ob UAS oder Flugmodell und das auch unter 5kg.
    • RC-Role schrieb:

      Ich weiß ja nicht was du deinem Anwalt erzählt hast
      Copy and Paste aus dem Beitrag hier

      RC-Role schrieb:

      bayrische Seen fliegen. Die sind in diversen Naturschutzgebieten und bedürfen deshalb einer AE Ausnahme

      Doppelt falsch:
      1. Es geht in erster Linie um den Eibsee (Aber der Ferchensee und Lautersee und viele andere liegen NUR in einem LSG!. Der Eibsee befindet sich in einem LSG. Die Erlaubnis vom Landratsamt ist unabhängig von UAS/Freizeitzweck oder sonstigem. Die Seen in einem NSG darf man absolut ohne Ausnahme NICHT befliegen. Ich habe in Bad Tölz, Garmisch, Starnberg nur Absagen bekommen, egal zu welchem Zweck. Erlaubt ist NUR in den LSG und da spielt es keine Rolle, ob AE oder nicht.
      2. Die AE erlaubt NICHT das fliegen über NSG!!!! Die AE schreibt vor, auch DORT eine Erlaubnis einzuholen. Ihr überschätzt die AE total, die bringt bis auf einige Sonderzwecke gar nichts. Ich darf MIT und OHNE AE die Erlaubnis in einem NSG beantragen. Genau so hat mir das auch das Landratsamt Starnberg geschrieben. Die haben mir im Prinzip gesagt, dass ihnen die AE am A..... vorbei geht und ich nirgends im NSG fliegen darf, egal ob mit oder ohne und im LSG darf ich, wenn es nicht verboten ist, mit und ohne AE

      O-Text der AE "....wird eine AE zugelassen, wenn die zust. Naturschutzbehörde dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat"

      Also bitte die AE auch lesen, wenn etwas behauptet wird, was Ausnahmen angeht. Ich kenne sie mittlerweile auswendig und auch den §21b, da ich alles mehrfach gelesen habe.

      @quadle

      Damit hast Du mich drauf gebracht, dass der Anwalt mich falsch informiert hat. Er schrieb mir, jetzt O Ton

      "Soweit Sie die Verbote nicht tangieren können Sie auch mit einem UAS unter 5 kg ohne Erlaubnis des Luftamtes fliegen"

      Nach deinem Text war ich verunsichert und hab mir das PDF des BMVI angeschaut. Da steht

      "
      Regelungen zu dem Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen
      In Deutschland ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen erlaubnispflichtig.2"

      D.h. wie Du richtig sagst, wenn es nicht mehr Freizeitzweck ist, ist die Drohne ein UAS, das UAS braucht zwingend eine AE und damit darf ich ohne AE die Bilder nicht zu Werbezwecken weiter geben, WENN ich davor gewusst habe. Gebe ich diese aber als Privat weiter (Ich mache mir auch privat Mühe, besonders schöne Bilder vom Hotel und dem See zu machen), gebe die privat an die nette Dame an der Rezeption weiter (Dort bekam ich die Erlaubnis), dann ist das OK. Wenn sie im Nachhinein gewerblich genutzt werden ist das unproblematisch.

      Und bitte auch richtig lesen, was ich schreibe:


      Michael67 schrieb:

      Bilder ggf auf seiner Webseite benutzt
      ggf. heißt, es ist mir gar nicht klar. Ich wurde nur von der Dame gefragt, ob ich die Bilder weitergeben möchte. Ich muss es auch nicht, weil ich auch nach dem Flug einfach wieder gehen und mich per Mail nett bedanken und sagen kann, die Bilder waren nix. Ich habe lediglich angedeutet, dass ich nicht weiß, was mit den Bildern passiert. Ihr nehmt immer gleich das schlimmste an und lest manchmal was Ihr lesen wollt, damit ihr gleich losprügeln könnt. Das ist nur meine persönliche Meinung, dass hier einige sehr streitbar sind und gleich hetzen wollen und schon in den Startlöchern stehen ( @quadle Du bist damit nicht gemeint). Ich muss nur an die Rehkitzrettung denken, auch wenn da die Kritik gerechtfertigt war.

      Also bitte die Beiträge auch richtig lesen und nicht rein interpretieren, was nicht ist. Das wäre auch im Sinne des friedlichen Miteinanders der Forumsmitglieder sicher nicht verkehrt. Auch neue User, die halt mal einen Fehler machen und darüber schreiben, werden oft mit einer Schärfe angegangen, die ich nicht in Ordnung finde. Auf der anderen Seite werden die Forumsregeln extrem beachtet und sofort ein Beitrag gelöscht, wenn er rein von der Form nicht einer C-Regel entspricht. Aber was viel wichtiger ist, ist der Umgangston und das lesen der Beiträge, bevor man darauf antwortet und loshetzt. Wichtiger als Formregeln. Meine Meinung, Ihr dürft das gern anders sehen. Ihr seid ja schon länger hier ;) Und ich bin mir sicher, dass jetzt wieder einige zwischen meinen Zeilen nach neuen Angriffsflächen suchen, um wieder zurück zu schießen. Ich habe meinen Teil jetzt zu dem Thema gesagt. Ich bin denke ich einer der weniger, der sich so penibel an Regeln hält, was scheinbar nicht interessiert. Deswegen bin ich in diesem Thema raus. Weitere Erkenntnisse teile ich auch nicht mehr...macht einfach keinen Sinn....ich hole mir das was ich eh schon weiß noch einmal mündlich beim Luftamt und wer dazu was wissen will wie es ausgeht, darf sich gerne per PN informieren....

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

    • Michael67 schrieb:

      Die AE erlaubt NICHT das fliegen über NSG!!!! Die AE schreibt vor, auch DORT eine Erlaubnis einzuholen.
      Schon klar. Aber nur die Erlaubnis von dort reicht eben auch nicht. Also musst du eine AE dafür haben.
      Das mit dem Eibsee lese ich hier zum ersten Mal und das ist das Problem:
      Wenn du bei deinem Anwalt/Luftamt den Eibsee anfragst, dann gilt das nicht für die diversen bayrischen Seen, von denen du hier geschrieben hast. Solche entscheidenden Details erst nachzuschieben aber vorher hier zu behaupten wir hätten keine rechtssichere Ahnung ist ziemlicher Mist und hilft keinem.
    • RC-Role schrieb:

      Wenn du bei deinem Anwalt/Luftamt den Eibsee anfragst,
      Keine 5 Minuten und ich lese den Beweis fürs nicht lesen und falsche interpretieren und Angriffsfläche suchen. Ich habe doch oben geschrieben Eibsee, Ferchensee, Lautersee und natürlich auch den Walchensee, eben diverse Seen. Alle haben gemein, dass sie sich ganz oder teilweise in einem LSG und KEINEM anderen SG befinden. Wäre auch sinnlos, denn da darf man ja nicht fliegen. Der Eibsee war das Beispiel, da fliege ich auch, aber alle anderen Seen in einem LSG sind da gleichgestellt.

      Also nochmal deutlich

      Diverse Seen = Alle befliegbaren Seen = Alle Seen in einem LSG in denen es erlaubt ist, nicht verboten ist oder erlaubt wird.

      Ist dass wirklich so schwer zu verstehen? Kann man nicht einfach mal was stehen lassen ohne wieder das Haar in der Suppe zu suchen. Das ist so ermüdend, sich immer wieder wegen nichts erklären zu müssen, daher jetzt wirklich raus. Benachrichtigung zu diesem Beitrag abbestellt, weitere Infos zu den Seen und was dabei raus kam, dürfen Interessierte gerne per PN erfragen.