Versicherungsnachweis bei Privathaftpflicht

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Diabolic_Sign schrieb:

      ...da scheine ich ja mit der HUK, wo ich meine PHV eh habe ja Glück zu haben. Unter 60 Euronen im Jahr...
      Ist bei meiner PHV bei der HK ähnlich. Durch den Seniortarif ist es nochmal ca.20€ günstiger.
      Hauptgrund zum Wechsel waren damals allerdings einige merkwürdigen Bedingungen bei den Drohnervensicherungen wie z.B. Verlust des Versicherungsschutzes bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen/Vorschriften.
      Damals habe ich mir noch die Mühe gemacht mir das Ausreichen der Versicherung durch das LBA und die Landesluftfahrtbehörde bestätigen zu lassen.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

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    • Ich hab mir den Thread durchgelesen, ich verstehe nur das Problem bei der Allianz nicht...
      Ich selbst bin jetzt auf den Best Tarif bei der Privathaftpflicht gewechselt (habe meiner Meinung nach einen recht kompetenten Sachbearbeiter). Ich selbst fliege eine Dji Mini 2 nur zu Freizeitzwecken. Ist das jetzt irgendwo ein Problem für mich?
    • Diabolic_Sign schrieb:

      ...da scheine ich ja mit der HUK, wo ich meine PHV eh habe ja Glück zu haben. Unter 60 Euronen im Jahr für die Fam., Drohnen sind schon mit drin, und den Nachweis hatte ich nach einem Anruf innerhalb von 5 Min per Mail. Musste lediglich meinen schon älteren Tarif auf den aktuellen Wechseln, was aufgrund der geringeren Kosten jetzt nicht so schlimm war.
      Das war bei mir genau so!

      Gewechselt, günstigeren Tarif mit mehr Leistung bekommen (hätte nicht gedacht, dass es sowas gibt ;) )!

      Bescheinigung kam auch ruckzuck per Mail.

      ABER: hast Du in Deiner Bescheinigung auch das mit UNTER 250 Gramm drinnen stehen? Meine erste Bescheinigung hatte nur den Ihalt, Drohnen von 250 gr. - 5 kg, sofern sie von Elektro-Motoren betrieben werden, sind versichert.

      Ich habe dann nachgefragt was mit Drohnen unter 250 gr. ist. Und bekam dann eine Bestätigung der Mail mit dem Inhalt, das Drohnen ab 250 gr, - 5 kg versichert sind...

      Solltest mal nachschaun, ob das bei Dir auch so drinnen steht.

      Falls nicht, kannst Dich gerne per PN bei mir melden, dann können wir das mal vergleichen...
    • Jens Wildner schrieb:

      Der Graf schrieb:

      ist ja noch eine sehr neue Vorschrift. Also, daß man einen Nachweis dabei haben muß.
      Also das ist schon lange so, also zumindest schon solange ich fliege und das ist seit 2017! :) Bin auch bei der Degenia (Kopter-Profi).
      Daß man eine Versicherung abschließen mußte, ist mir bekannt. Aber bis zu der neuen Verordnung habe ich nirgends einen Hinweis gefunden, daß man einen Nachweis DABEI haben muß.
    • gsezz schrieb:

      Dass Ordnungskräfte vor Ort kontrollieren können dass du tatsächlich einen aktuell gültigen Versicherungsschutz hast...
      Macht nicht wirklich Sinn da es keine wirkliche Aussage ist, dass die Versicherung zum Zeitpunkt der Prüfung noch besteht (z.B. wenn der Versicherer, warum auch immer, den Vertrag gekündigt hat).
      Bei den von mir erlebten Kontrollen hat es übrigens nicht die geringste Rolle gespielt von wann die Versicherungsbescheinigung war.

      Die Vorschrift gilt übrigens für alle Luftfahrzeuge. Also vom kleinsten unbemannten Luftfahrzeug bis zum Superflieger mit 800 Passagieren.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • @Der Franke
      Ich hatte unter
      drohnen-forum.de/index.php/Thr…?postID=374842#post374842
      Meine Bescheinigung eingestellt. Dort steht aber auch Bis 5kg, aufgrund des Plus Bausteines, im Grundbaustein wäre bis 250g. Ja ich weiß für meine Mini2 würde es reichen, aber besser haben als brauchen, sind 5€ oder so unterschied im Jahr...
      wenn Microsoft die Lösung ist, will ich das Problem zurück.
    • Noxm schrieb:

      Jens Wildner schrieb:

      @Noxm
      Hast Du nur mal wenige Einträge vorher gelesen? ?(
      Ja hab ich, ich verstehe immer noch nicht das Problem.
      Du musst zwingend die Bescheinigung mitführen. Es reicht nicht der Auszug aus den versicherten Gegenständen.

      Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
      § 106 Versicherungsbestätigung


      (1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben. Liegt Gruppenversicherung vor, kann die Bestätigung mit Ermächtigung des Versicherers vom Versicherungsnehmer selbst ausgestellt werden, wobei der Name und die Anschrift des Versicherers anzugeben sind.(2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.
    • @GThomas
      Macht nicht wirklich Sinn da es keine wirkliche Aussage ist, dass die Versicherung zum Zeitpunkt der Prüfung noch besteht
      Genau deshalb steht ja in $106 auch:

      Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben.
      Was dazu führt dass der Versicherer die Bestätigung nur für die Länge der Kündigungsfrist ausstellen kann. Deshalb bekommt man ja auch jährlich eine neue Bescheinigung. - Zumindest von Versicherungen die Drohnen ernst nehmen, und nicht nur versuchen mit ihrer Inklusion in eine PHV Kunden zu locken.
    • Genau deshalb habe ich mich von meiner (eigentlich sehr guten) PHV getrennt.
      In E-Mails haben sie mir zwar geschrieben, alles ist versichert. Bei der Ausstellung einer jährlichen, ordentlichen Bestätigung war dann aber Schluss.
      Auch wenn ich ihn vielleicht nie brauche, nun habe ich den "Zettel" von Kopter-Profi. Das lässt mich einer eventuellen Kontrolle der Rennleitung etwas ruhiger entgegensehen ;)
    • Ich glaube ihr macht euch da zu viele Gedanken!

      Das wichtigste ist, dass man versichert ist.

      Sollte wirklich jemals eine Kontrolle durchgeführt werden, so ist das doch keine Straftat, wenn man den Versicherungsnachweis nicht dabei hat. Dann reicht man ihn halt nach...

      Wo ist da das Problem?

      Wenn ihr mit dem Auto unterwegs seid und keinen Führerschein dabei habt, dann kostet das vllt. 10 Euro Strafe, im Normalfall aber eine Mängelanzeige und man muss den FS innerhalb 14 Tage vorzeigen...

      Die "Gefahr", in eine Drohnen-Kontrolle zu kommen, liegt wahrscheinlich bei 0.000001 % (übertrieben)...
    • Der Franke schrieb:

      Die "Gefahr", in eine Drohnen-Kontrolle zu kommen, liegt wahrscheinlich bei 0.000001 % (übertrieben)...
      Unser Bot gräbt doch immer mal wieder Berichte aus, wo unvernünftige Copter-Piloten da fliegen, wo es nicht angebracht ist. (Siehe auch Gedächtniskirche)
      Je mehr das so machen, desto wahrscheinlicher sind kontrollen und desto höher die Gefahr, kontrolliert zu werden.
      Du kannst ja gerne vor der Tatsache die Augen verschließen. Die Tatsache selbst ändert das nicht. Gesetz ist nunmal Gesetz.
      Fly long and prosper.
    • @Der Franke
      Ich bin in D schon 2x und auf Fuerteventura 1x von Polizei kontrolliert worden.
      Und glaube mir - bei allen drei Kontrollen war das fast das erste was kontrolliert wurde!
      Ob Du den Nachweis in Papier, oder auf dem Handy hast, ist dabei wohl egal. Hauptsache Du hast ihn überhaupt und kannst ihn irgendwie vorweisen!
      Das ist das was zählt!