Informiere deine Versicherung darüber, was solch eine Versicherungsbestätigung beinhalten muss.
gesetze-im-internet.de/luftvzo/__106.html
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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()
Mikam_0815 schrieb:
... während in der in post 90 aufgeführten Versicherungsbestätigung der HUK24 nur von einer Startmasse von maximal 250g die Rede ist. Aber das war dann hier wohl zu sehr OT.
Jens Wildner schrieb:
Soviele Seiten hat der Thread noch nicht
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GThomas ()
Guenther J. schrieb:
Damit bist du ja nicht einmal gezwungen, nur zu Sport- und Freizeitzwecken zu fliegen.
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