Haben sie denn eine Überfluggenehmigung?

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    • Haben sie denn eine Überfluggenehmigung?

      Moin
      Ich komm grad von einem Feld, wo ich ein bisschen fliegen war. Neue location etwas weiter weg und ein paar hundert meter entfernt von einem privaten gelände mit Museum und schloss, welches aber durch einige baumreihen, zaun und einen weg klar abgegrenzt und vom Boden nicht einsehbar ist. Bilder vom flug kommen später.

      Als ich grad die props am anschrauben war, kam jemand auf mich zu
      "Hallo, eine Frage.

      Bitte.

      Haben sie denn eine Überfluggenehmigung für [privatgelände und schloss]?

      Nö.
      Hatte auch nicht vor da drüber zu fliegen, mein Ziel ist die Baumgruppe da drüben (in der entgegengesetzter Richtung)

      Ja denn für Überflug müssen sie sich an die pressestelle von [Museum] wenden, weil wir geben das nur für presse oder sowas raus

      Okay, aber ich wollte doch in der anderen Richtung hier über diesem Feld fliegen. Wenn ich über [privatgelände und schloss] fliegen wollen würde, würd ich vorher da anfragen

      Ja da mit dem feld haben wir nichts zu tun
      Schönen tag noch

      Ebenso"



      Bin ich der einzige dem sowas passiert oder ist das öfter so, dass man für genehmigungen für orte gefragt wird, an denen man sich nicht mal befindet?


      Oder ist das ganz normal?
      Ich fand es jedenfalls etwas seltsam.
    • Tizzandor schrieb:

      Haben sie denn eine Überfluggenehmigung für [privatgelände und schloss]?

      Nö.
      Falsche Antwort. Die Antwort darauf ist: Ja. Gemäß der LuftVO ist der Überflug überall dort gestattet, wo er nicht durch Gesetze verboten wird. Das einzige was die dir verbieten können ist, von ihrem Gelände aufzusteigen. Das war es dann aber auch schon. Wie ich hier (hoffentlich korrekt) gelernt habe, ist die einzige Instanz die einen Überflug verbieten kann, das jeweilige für die Luft bzw. den Luftverkehr zuständige Amt und sonst eine große Runde niemand. Bestenfalls noch die Polizei bei Gefahr im Verzug oder so.
    • Nein du bist nicht de Einzige ich hatte das schon im Jahr 2015 wo ein Fährmann auf mich zugerannt kam weil er meinte ich dürfe hier die Fähre und besonders Ihn nicht filmen aus 30m Entfernung. Er wollte sofort meine Adresse die ich natürlich nicht herausgegeben habe ihm aber angeboten habe die Polizei zu holen. Er hat dann mmein Autokennzeichen auf geschrieben. Ist aber sonst nichts passiert.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • 51°45'21.3"N 6°14'22.8"E


      der Hübsche rote Kreis ist mein Aufstiegspunkt und das entsprechende Feld mein.. Flugfeld. Links davon die Baumgruppen, dann der Park mit Schloss und so weiter

      ich denke wohl eher dass es um die Fotos von den ganzen "Kunstwerken" geht, die auf dem Parkgelände rumstehen, aber keine Ahnung

      Hab nicht gefragt, interessiert mich auch weniger, besonders weil die Baumgruppe die man da auf der Sat-Aufnahme sieht, deutlich interessanter ist (für mich).

      edit: kann auch sein, weil die für den Eintritt vom Park Geld wollen und fürchten dass da dann n teil von flöten geht wenn jemand lieber mit der Kamera gucken fliegt.

      die DFS App hat mir auch nichts gesagt bezüglich Flugverbot, nur die NOTAMs für Power Plants ein gutes Stück weiter weg.
    • Dieselfan schrieb:

      ..."Museum/Schloß - Menschenansammlung".

      Aber @Tizzandor hat es ja sachlich korrekt entspannt.
      Überflug einer Menschenansammlung wäre ja von Gesetz wegen verboten. Und ich stimme freilich zu, dass Tizzandor das korrekt gehandelt hat. Wenn der Überflug eh nicht geplant ist, gibt es keinen Grund für eine Konfrontation und selbst wenn der Überflug geplant wäre, kann man die Leute immernoch sanft drauf stoßen, dass sie im Unrecht sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dieselfan ()

    • danke ;p

      ich find's halt nicht nötig, sowas zu eskalieren oder sich dann in die Haare zu bekommen, weil der eine oder der andere im recht ist und darauf beharren will.

      Der Dude der mich da angesprochen hatte, war auch korrekt drauf, wollte das wohl nur abklären. Also alles gut

      kann verstehen dass man das nicht will, aber was solls

      das Schloss selbst sollte ja unter Panoramafreiheit fallen
      aber was solls
    • Es kann sein, dass die Gartenanlagen als Kunstwerk anzusehen sind und dadurch Schutzstatus haben. Dann dürfte man Drohnenfotos davon nicht kommerziell verwenden, weil die Panoramafreiheit ja nicht bei Hilfsmitteln wie Drohnen greift. Es sei denn, das Schloss ist im Fokus und die Gartenanlagen nur Beiwerk (wie hier bei dem Wikipediafoto: commons.wikimedia.org/wiki/Fil…_Moyland_aus_der_Luft.jpg )

      Das Schloss selber ist wohl nicht als Wohngrundstück anzusehen (Museum) und wenn keine Menschenmengen im Park unterwegs sind, darf man da in angemessener Höhe problemlos drüber "kreisen".

      Nur lässt sich sowas in einem Gespräch am Feldrand kaum vermitteln :D
      Und eskalieren ist immer gut, auch für alle anderen "Drohnenpiloten" ...