EU Gesetze

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich denke, das Thema wurde schon irgendwo mal gepostet. Trotzdem ist es jetzt grad sehr aktuell und ich finde nichts:

      -Ist das neue EU Gesetz jetzt in Kraft getreten?
      -wo kann ich mich registrieren?
      -Hersteller müssen Risikoklasse angeben, warum hat meine neue Marvic 2 pro nicht dieses Label?
      -Habe vor paar Monaten aus Spass den kleinen Führerschein gemacht. Muss ich jetzt auch noch wegen paar Gramm und 3 km/h den Grossen Führerschein machen?

      das ganze interessiert mich gerade heute besonders, da ein radelnder Drohnenhasser weit draussen auf den Feldern mich anzeigen will, weil ich angeblich zu tief über ihm den Feldweg kreuzte (17m) und er sich erschrocken hat.
      Also bei der Anzeige wird wohl geschaut ob ich alles richtig gemacht habe. ?(
      Mir ist einfach der Spass so richtig vergangen.
      Ich bin mir sicher, dass die allermeisten hier noch gar nicht wahr genommen haben, dass einige Drohnen zu schwer oder zu schnell sein werden.
      Hinzu kommt noch, dass man auch nicht über einzelne Personen fliegen darf (nur im Schleichmodus). Wo bitte soll man noch fliegen?
      Jetzt ist doch jedem Drohnenhasser die Tür geöffnet, um mal eben Stress zu machen.

      Danke für konstruktive Antworten
    • Da kommt keine Anzeige, der Heiluftfön bläßt einfach nur gerne. Lass dir von solchen Leuten den Spaß nicht verderben. Und selbst wenn der zur Polizei rennt passiert nix, weil du keine Gesetze gebrochen hast (zumindest nicht nach dem, was du beschrieben hast).

      Und was die potentiell neuen Regeln angeht, bis da votiert wird lohnt es sich nur bedingt sich da groß Gedanken drum zu machen, wenn man schon eine Drohne hat. Warte einfach ab was die finalen Regeln dann wirklich besagen und mit Sicherheit gibt es auch Übergangsfristen.
    • Ich würde mir über solche Leute auch keinen Kopf machen. Hat er Deine Personalien aufgenommen?
      EU Gesetz: Die Mühlen mahlen sehr langsam. Ferner können sich die Gesetze jederzeit ändern, nichts ist in Stein gemeißelt. Daher sehe ich das ganz entspannt und genieße weiterhin die Drohnenflüge.
      Bin aber trotzdem gespannt, wie letztendlich das EU Gesetz aussehen und ob bei illegalen Flügen die Drohne beschlagnahmt und versteigert werden kann.
    • Madner Kami schrieb:

      Da kommt keine Anzeige, der Heiluftfön bläßt einfach nur gerne. Lass dir von solchen Leuten den Spaß nicht verderben.....
      Dir ist doch bestimmt aufgefallen, dass das Fahrrad nicht der STVO entsprochen hat.
      Er hätte eigentlich dort gar nicht fahren dürfen.