Wenn Du das Forum lesen würdest, dann wüsstest Du das das nicht immer so ist.
Außerdem: Ich halte mich an das Gesetz.
Außerdem: Ich halte mich an das Gesetz.
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
Phandomas schrieb:
.....
TomTommes schrieb:
Und ja, ich konnte sie bei 400 m noch sehen..(gerade so)
TomTommes schrieb:
Laut Regelwerk ist immer nur von „sichtbar“ die Rede, Ausrichtung sehe ich in der App, geht die App nicht kommt sie zurück..
Proms schrieb:
...und wenn wir jetzt nen Anwalt/Gutachter/Sachverständigen fragen bekommen wir als Antwort:
"....also es kommt darauf an....."
Chris-W201-Fan schrieb:
So lange da keiner gefährdet, gestört oder genervt wird, wird vermutlich auch nie einer wegen dem Detail rumquarken, außer hier.
Jetzt unterstelle ich mal, dass der Pilot, der den Reichweitentest gemacht hat, dies nur für diesen Test tut. Da dürfte es also keine regelmäßige Wiederholung der Grenzwerte geben
Aber, der Gesetzestext sagt nunmal etwas mehr aus, als der Flyer. Der Flyer ist aber auch nur Information, der Gesetzestext die Grundlage für Gerichtsentscheudungen bzw. Ordnungsämter.
TomTommes schrieb:
nur ein Beispiel und nicht repräsentativ