Hallo Kopterfreunde,
da ich verunsichert war, ob man nur in Naturschutzgebieten oder auch in Landschaftsschutzgebieten nicht fliegen darf, habe ich einfach mal bei der entsprechenden Stelle nachgefragt und Antwort erhalten. Vielleicht ist es auch für andere Interessant. Im Übrigen werden Landschaftsschutzgebiete im Gegensatz zu Naturschutzgebieten bei der DFS App leider nicht grün auf der Karte eingezeichnet und man erhält bis 50m Höhe grünes Licht. Aber darauf kann man sich wohl leider nicht verlassen, da Städte hier auch teilweise alle ihr eigenes Süppchen kochen.
da ich verunsichert war, ob man nur in Naturschutzgebieten oder auch in Landschaftsschutzgebieten nicht fliegen darf, habe ich einfach mal bei der entsprechenden Stelle nachgefragt und Antwort erhalten. Vielleicht ist es auch für andere Interessant. Im Übrigen werden Landschaftsschutzgebiete im Gegensatz zu Naturschutzgebieten bei der DFS App leider nicht grün auf der Karte eingezeichnet und man erhält bis 50m Höhe grünes Licht. Aber darauf kann man sich wohl leider nicht verlassen, da Städte hier auch teilweise alle ihr eigenes Süppchen kochen.
Ich schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage und hoffe das Sie mir diese vielleicht beantworten können, oder mir eine Stelle nennen können, die dies könnte.
Ich bin Amateur Modellflieger und fliege mit einem kleinen Multikopter. Gemeinhin Drohne genannt. Das man sich als Steuerer solcher Drohnen von Flughäfen, Krankenhäusern, Wohngebieten, Menschenansammlungen, Denkmälern, Unfällen etc. fernzuhalten hat, versteht sich natürlich von selbst. Und ich verurteile jeden der durch das Verletzen dieser Gesetze mein Hobby in der Öffentlichkeit schlecht macht.
Nun aber zu meiner Frage: Da ich natürlich gerne auch in meiner Heimatstadt fliegen würde, schaute ich mich nach einem Gebiet um, wo die deutsche Flugsicherheit einen Drohnenflug zulässt und stieß auf den Weidenweg (siehe Anhang). Laut der DFS ist dort das Fliegen bis 50 Metern Höhe erlaubt, allerdings ist dies auch eine “Hundefreifläche” wo “spielen” laut Beschilderung verboten ist. Abgebildet auf dem Schild ist ein Fußball. Bleibt die Frage ob man eine Drohne mit meinem Fußball gleichsetzen kann…
Direkt bei dieser Wiese ist ein Wohngebiet und damit natürlich tabu und die Mudra Kaserne im Norden sowieso. Ich schätze die Bundeswehr versteht da keinen Spaß. Noch weiter im Norden ist ein Naturschutzgebiet und vom Bund für Umwelt und Naturschutz selbstverständlich auch als solches gekennzeichnet und das respektiere ich auch. Ich will keine Tiere belästigen. Doch die Westhovener Aue gilt nur als Landschaftsschutzgebiet und da ist meine Frage, ob dies wie ein Naturschutzgebiet zu behandeln ist? Ich habe mich durch die Archive der Stadt Köln gewühlt und nirgends eine Antwort gefunden. Man darf nicht in Naturschutzgebieten fliegen, aber wie ist es bei Landschaftsschutzgebieten? Die Landschafts leidet unter einer Drohne weniger als unter den freilaufenden Hunden dort. Ich möchte nicht einfach auf gut Glück da fliegen, ich möchte erst fragen, ob dies irgendwie für die Stadt Köln geregelt ist?
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!
Viele Grüße aus Köln
Auch wenn die Antwort nicht erfreulich ist, so finde ich es trotzdem toll das man mich ernst genommen hat und mir antwortete. Mich würde nun interessieren, ob ich denn im Forstbotanischem Garten fliegen darf, aber ich will keine schlafenden Hunde wecken. Lustig finde ich, dass ich also theoretisch nicht einmal mit der Parrot Swing fliegen dürfte. Sind zwar nur 70 Gramm und streng genommen keine Drohne sondern ein Spielzeug, aber halt Motorbetrieben.Stadt Köln schrieb:
Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. des Einsatzes einer Drohne für den privaten Gebrauch. Ich bin X in der X und zuständig für den Bezirk X, auf den sich ihre Anfrage konkret bezieht und möchte Ihnen aus diesem Grund gern antworten. Grundsätzlich sind die folgenden Aussagen jedoch auch für das gesamte Stadtgebiet zutreffend.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Fliegen von Drohnen in allen Schutzgebieten, Naturschutz-, ebenso wie Landschaftsschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen der Stadt Köln verboten ist und damit nahezu im gesamten Außenbereich der Stadt Köln. Auch die von Ihnen angefragte Hundefreilauffläche liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L20 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“. Die Schutzgebiete sind festgesetzt im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Köln, der am 13.05.1991 in Kraft getreten ist. Die Darstellung aller Schutzgebiete finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Köln https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/wald/landschaftsplan-koeln.
Das Verbot bezieht sich auf das allgemeine Verbot Nr. 12 des Landschaftsplans für Landschaftsschutzgebiete, nach dem es verboten ist „Motorsportveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen oder Motorflugzeugen durchzuführen sowie Motorflugmodelle zu betreiben außerhalb von Flugplätzen oder ähnlichen Veranstaltungsorten.“
Hiermit sollen „Schädigungen der Landschaft, Störungen der Tierwelt und Belästigungen der eine stille Erholung suchenden Spaziergänger […] vermieden werden. Das Verbot gilt auch für im Sinne des Verbots 11 zugelassene Wege und Parkplätze.“
Im Zuge einer 12. Landschaftsplan-Novellierung, die in Kürze in Kraft treten wird, wird das Verbot zur Klarstellung auch noch einen speziellen Hinweis auf Drohnen enthalten, ist jedoch bereits derzeitig mit dem Begriff „Motorflugmodelle“ vollzugskräftig.
Es tut mir leid Ihnen keine im Hinblick auf Ihr Hobby zufriedenstellendere Antwort geben zu können. Bei Rückfragen melden Sie sich gern noch einmal bei mir.
Mit freundlichen Grüßen
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