Hallo werte Kollegen,
ich lese hier - es müssen mittlerweile Jahre sein - schon eine ganze Zeit passiv mit. Heute trieb mich ein aktuelles Anliegen, bei dem ich nicht weiterkomme, jedoch zur Registrierung, um meinen ersten Post zu schreiben und euch um Hilfe / Rat zu fragen.
Vorweg: Über die allgemein geltenden Regelungen des Luftfahrt-Gesetzes und der LuftfahrtVerordnung bin ich informiert. Ich betreibe das Hobby schon seit etlichen Jahren (nur als Hintergrundinfo).
Worum geht es?
Ich lebe in Regensburg und bin mit meiner Mavic 2 ausschließlich auf Feld und Wiesen unterwegs. Viele der Feldwege sind in öffentlicher Hand (zumindest laut Map2Fly App und dem, was man den schlecht digitalisierten Karten der Behörden entnehmen kann). Natürlich achte ich auf Naturschutzgebiete (und deren Abstufungen).
Nun ist ja zum legalen Starten und Landen meiner Hummel die Zustimmung des Grundstücksbesitzer nötig. Soweit so gut. Ist in meinem Fall einfach: zuständig ist die Stadt Regensburg.
Es gibt sogar eine spezielle Unterseite auf der Website der Stadt, die bis vor Kurzem (hier ist die Version in WebArchive Klick!) noch von einer "genehmigungspflichtigen Sondernutzung" gesprochen hat, die auch für private Flüge nötig sei (nicht nur Start und Landung!). Darauf hin habe ich mich mit der entsprechenden Stelle des Ordnungsamtes per Mail in Verbindung gesetzt, um mich über so eine Genehmigung zu informieren.
Da kam ich dann nur zu hören "die Stadt Regensburg erteilt keine Erlaubnisse zum Starten bzw. Landen auf öffentlich gewidmeten Flächen."
Ernüchterung. Aber halt: ist ein Feldweg neben einem Acker wirklich eine öffentlich gewidmete Fläche? Eher nein. Also ein wenig Ping-Pong per Mail. Ich habe noch ein wenig gebohrt und nach Erklärungen gefragt (vll auch ein Fehler). Irgendwann hieß es dann, wir überarbeiten die Website - ich maße mir jetzt nicht an, diese Änderung angestoßen zu haben. Man war sicherlich nur ein wenig im Verzug, die Infos der seit April 2017 geltenden Drohnen-VO einzubinden.
Aha, und jetzt?
Mein Problem sind die Infos auf der aktualisierten Website (regensburg.de/presseportal/dre…-regensburg/drohnenfluege). Hier steht nun:
"Nach § 21 b der Luftverkehrs-Ordnung ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen (z.B. Drohnen) verboten , u.a.
Kommen die da so einfach raus? Natürlich müssen sie generell ersteinmal keine Genehmigung ausstellen. Aber die Begründung ist mir zu pauschal und flach.
Aus meiner Sicht gibt es einen Haufen Gebiete (im Stadtgebiet), die keinen der Punkte (und weitere der Drohnen-VO) verletzen. Habt ihr eine Idee, wie man hier am schlausten vorgeht, um irgendwie auf einen grünen Zweig zu kommen? Ich möchte ja nur am Abend ein wenig über dem Acker hin- und her düsen und die Natur filmen. Ohne mit einem Bein im Gefängnis zu stehen
Ich freue mich über eure Gedanken zu dem Thema.
Beste Grüße aus Regensburg,
slaven
ich lese hier - es müssen mittlerweile Jahre sein - schon eine ganze Zeit passiv mit. Heute trieb mich ein aktuelles Anliegen, bei dem ich nicht weiterkomme, jedoch zur Registrierung, um meinen ersten Post zu schreiben und euch um Hilfe / Rat zu fragen.
Vorweg: Über die allgemein geltenden Regelungen des Luftfahrt-Gesetzes und der LuftfahrtVerordnung bin ich informiert. Ich betreibe das Hobby schon seit etlichen Jahren (nur als Hintergrundinfo).
Worum geht es?
Ich lebe in Regensburg und bin mit meiner Mavic 2 ausschließlich auf Feld und Wiesen unterwegs. Viele der Feldwege sind in öffentlicher Hand (zumindest laut Map2Fly App und dem, was man den schlecht digitalisierten Karten der Behörden entnehmen kann). Natürlich achte ich auf Naturschutzgebiete (und deren Abstufungen).
Nun ist ja zum legalen Starten und Landen meiner Hummel die Zustimmung des Grundstücksbesitzer nötig. Soweit so gut. Ist in meinem Fall einfach: zuständig ist die Stadt Regensburg.
Es gibt sogar eine spezielle Unterseite auf der Website der Stadt, die bis vor Kurzem (hier ist die Version in WebArchive Klick!) noch von einer "genehmigungspflichtigen Sondernutzung" gesprochen hat, die auch für private Flüge nötig sei (nicht nur Start und Landung!). Darauf hin habe ich mich mit der entsprechenden Stelle des Ordnungsamtes per Mail in Verbindung gesetzt, um mich über so eine Genehmigung zu informieren.
Da kam ich dann nur zu hören "die Stadt Regensburg erteilt keine Erlaubnisse zum Starten bzw. Landen auf öffentlich gewidmeten Flächen."
Ernüchterung. Aber halt: ist ein Feldweg neben einem Acker wirklich eine öffentlich gewidmete Fläche? Eher nein. Also ein wenig Ping-Pong per Mail. Ich habe noch ein wenig gebohrt und nach Erklärungen gefragt (vll auch ein Fehler). Irgendwann hieß es dann, wir überarbeiten die Website - ich maße mir jetzt nicht an, diese Änderung angestoßen zu haben. Man war sicherlich nur ein wenig im Verzug, die Infos der seit April 2017 geltenden Drohnen-VO einzubinden.
Aha, und jetzt?
Mein Problem sind die Infos auf der aktualisierten Website (regensburg.de/presseportal/dre…-regensburg/drohnenfluege). Hier steht nun:
"Nach § 21 b der Luftverkehrs-Ordnung ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen (z.B. Drohnen) verboten , u.a.
- über und in einem seitlichen Abstand von 100 m von Menschenansammlungen
- über und in einem seitlichen Abstand von 100 m von Bundesfernstraßen
- Bundeswasserstraßen (Donau) und Bahnanlagen
- über Naturschutzgebieten
- über Wohngrundstücken
Kommen die da so einfach raus? Natürlich müssen sie generell ersteinmal keine Genehmigung ausstellen. Aber die Begründung ist mir zu pauschal und flach.
Aus meiner Sicht gibt es einen Haufen Gebiete (im Stadtgebiet), die keinen der Punkte (und weitere der Drohnen-VO) verletzen. Habt ihr eine Idee, wie man hier am schlausten vorgeht, um irgendwie auf einen grünen Zweig zu kommen? Ich möchte ja nur am Abend ein wenig über dem Acker hin- und her düsen und die Natur filmen. Ohne mit einem Bein im Gefängnis zu stehen
Ich freue mich über eure Gedanken zu dem Thema.
Beste Grüße aus Regensburg,
slaven