Flüge über Naturschutzgebieten

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    • Flüge über Naturschutzgebieten

      Hallo,

      zu Naturschutzgebieten liest man ja verschiedene Aussagen.

      Darf ich über Naturschutzgebieten [keine Nationalparks] generell nicht fliegen?

      Man liest ja auch öfter das man dort fliegen darf, wenn es genau über dem Gelände nicht explizit verboten wurde?

      Noch konkreter, darf ich in Naturschutzgebieten nicht landen und starten oder auch nicht überfliegen?

      Wie sieht es mit Privatgrundstücken im Naturschutzgebiet aus? Darf ich dort mit Erlaubnis vom Besitzer fliegen?


      Liebe Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von RS.FREAK ()

    • Hallo,

      lies Dir die Bestimmunmgen des betroffenen Gebietes durch, dort steht genau drin, was erlaubt ist und was nicht.
      Meistens ist in diesen Gebieten ausser vorsichtig und leise atmen nichts gestattet.
      Selbst die Aussage, dass nichts erlaubt ist was lärmt (2c), reicht aus um Dir jederzeit einen Strick aus der Nutzung einer Drohne zu drehen, selbst wenn dies nicht explizit erwähnt wird.
      Dein Landkreis, bzw, die Stadt wird diese Gebiete irgendwo veröffentlicht haben, ist bei uns genauso, siehe Auszug aus einem unserer Gebiete.
      Ansonsten ein Anruf bei der entsprechenden Behörde.
      Die letzte Frage kann ich Dir leider nicht beantworten.

      Gruß...
      Bilder
      • Naturschutzgebiet.jpg

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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von dito8 ()

    • @RS.FREAK
      Was Du schreibst bezieht sich auf Landschaftsschutzgebiete. Dort ist es meist nicht explizit verboten, wobei es auch welche gibt, in denen es verboten ist. Das wollte mir selbst das Luftamt in Bayern nicht glauben. Aber es gibt tatsächlich Landschaftsschutzgebiete mit expliziten Verboten für Modellieger.

      In Naturschutzgebieten ist es nahezu unmöglich legal zu fliegen. Eine Erlaubnis bekommt man vermutlich nur, wenn man eine sehr wichtige Begründung dafür hat.

      Über Sinn und Unsinn kann man streiten. Viele Seen sind Naturschutzgebiete, dennoch dürfen dort legal Motorboote die Luft verpesten und Krach machen.

      Also weder landen noch starten und auch nicht überfliegen.
    • @RS.FREAK: Willkommen erst einmal im Forum!

      RS.FREAK schrieb:

      ...
      Man liest ja auch öfter das man dort fliegen darf, wenn es genau über dem Gelände nicht explizit verboten wurde?
      ...

      Das war vor der sog. Drohnenverordnung im April 2017 der so der Fall. Seit der Drohnenverordnung ist es eher genau anders herum. So ist in der LuftVO zu finden.

      LuftVO §21b schrieb:

      Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
      § 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
      (1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,
      ...
      6. über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, Nationalparken im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist,
      ...
      Demnach gilt also erst einmal ein generelles Verbot, es sei denn in den Beschreibungen des Landes zu diesen Naturschutzgebieten steht ausdrücklich etwas anderes. Und das gilt unabhängig davon, wer Eigentümer des Grundstücks ist, auf bzw. über dem man fliegen möchte. Liegt Dein Wochenend- oder Wohngrundstück in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet besteht auch hier das in der LuftVO beschriebene Verbot für unbemannte Luftfahrtsystem und Flugmodelle.
    • Heinrich1 schrieb:

      Wie sieht es mit einem Vogelschutzgebiet aus? ...
      Da sieht es leider nicht besser aus. Das sind Gebiete die unter die Gebiete im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes fallen.

      BNatSchG §7 schrieb:

      Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)

      § 7 Begriffsbestimmungen


      (1) Für dieses Gesetz gelten folgende Begriffsbestimmungen:
      ...
      7. Europäische Vogelschutzgebiete
      Gebiete im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7), wenn ein Schutz im Sinne des § 32 Absatz 2 bis 4 bereits gewährleistet ist;
      ...
      So ist zum Beispiel fast der gesamte „Albtrauf“ entlang der Schwäbischen Alb tabu, da dieser fast vollständig als Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist.
    • Okay, fassen wir also zusammen... Legal darf 80% der Fläche von Deutschland nicht beflogen werden. :thumbdown:

      Wenn man dann mal so guckt wo die ganze Bilder und Videos im Netz aufgenommen wurden, ist das Material ja fast alles "illegal" entstanden...
    • Die Aussage zu den 80% beruht auf meine Schätzung, wenn ich mir die ganzen Naturschutzgebiete in der App von der deutschen Flugsicherung angucke.

      Zu der anderen Aussage bin ich gekommen, weil ich in den letzten Tagen sehr oft geguckt habe wo genau die Seen usw. liegen wo so viele Aufnahmen her kommen, fast immer befinden sich die Stellen in Naturschutzgebieten.

      Die grünen Flächen sind Naturschutzgebiete.

    • @quadle

      danke für die Bestätigung, hatte ich mir auch gedacht und entsprechend mit Drohnenflüge gemieden.

      Bei map2fly app wird das Gebiet nicht als Verboten gekennzeichnet, aber es ist einleuchtend, dass in Vogelschutzgebieten nicht geflogen werden darf, wenn Drohnengebiete eh scharf reguliert sind.
      Was ich aber nicht verstehe, dass fast überall wo Wasser ist (Küstenregionen, Flüsse, Seen) Drohnenflüge verboten sind. Sind das auch alles Naturschutzgebiete oder wollen uns die Gesetzgeber vor einem Absturz ins Wasser bewahren? :rolleyes:
    • Ist mir soweit auch schon aufgefallen. Oftmals sind kleinere und größere Seen als Naturschutzgebiet ausgewiesen oder im Bereich Vogelschutz oder Natura 2000 mit aufgenommen. Bei Flüsse und Küstenregionen ist es aber nicht immer nur wegen dem Naturschutz sondern vor allem wegen den Bundeswasserstraßen verboten. Hier im Neckartal darf man z.B. Flußaufwärts von Plochingen über dem Neckar fliegen, wenn nicht gerade eine Bahnlinie, eine Bundesstraße oder eine Hochspannungsleitung (oder, oder, oder ...) darüber oder entlang läuft.
    • Ggf sind in der grünen Fläche auch Landschaftsschutzgebiet enthalten. Die machen zusammen mehr aus als alle anderen Schutzflächen zusammen. Die kann man aber raus filtern. I. d. R. darf man dort fliegen.

      In Bayern war meine Erfahrung eher 80% erlaubt und 20% verboten.
    • Heinrich1 schrieb:

      Bei Bundeswasserstraßen wäre es noch einleuchtend, aber im flachen Küstenbereich ab eo eh keine Boote fahren, ist es auch oft nicht erlaubt. ...
      Was Bundeswasserstraßen sind, ist genau im eigens dafür bestehenden Gesetz zu finden.

      Flugverbot über und um Bundeswasserstraßen [Sammelthread]

      Die Diskussion darüber haben wir schon ausgiebig im eigens dafür angelegten Sammelthread geführt.

      Flugverbot über und um Bundeswasserstraßen [Sammelthread]

      Zu den Bundeswasserstraßen zählen neben den Binnenwasserstraßen auch die Seewasserstraßen. Das sind die Flächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres.

      Also nein, entlang der Küsten handelt es sich da eher um Bundeswasserstraßen als generell um Naturschutzgebiete.

      Hier auch noch einmal ein Atlas, wo man überall auf Bundeswasserstraßen trifft.

      atlas.wsv.bund.de/clients/desk…r=visible&value=bwastrwms

      Das soll es dann aber hier im Thread auch bzgl. Bundeswasserstraßen gewesen sein, da sonst zu, Thema Naturschutz OffToppic.
    • Das ist teilweise willkürlich. Die bayrische Schlösserverwaltung weist die meisten ihrer Seen wie den Ammersee und Starnberger See als Naturschutzgebiet aus. Völliger Schwachsinn, wird aber haft kontrolliert, also nicht beachten, wenn manche hier zum Flug aufrufen. Stinkende Motorboote dürfen dort fahren und die Tiere aufschrecken, Drohnen mit leisem Elektroantrieb jedoch nicht.

      Am Ferchensee oder Walchensee gibt es eindeutig mehr Natur zu sehen und da würde ich es eher verstehen. Diese sind aber Landschaftsschutzgebiete. Fliegen kein Problem. Hier würde ich es eher nachvollziehen können.

      Aber es ist wie mit dem Auto. Die 30er Zone ohne zeitliche Beschränkung neben einer Schule in meinem Ort mach am Samstag auch keinen Sinn. Ich halte mich aber trotzdem dran. So habe ich es auch in meinem Videos gemacht. Starnberger See von weit weg und die anderen Seen drüber.