Bitte um Einschätzung über Bestätigung meiner Privathaftpflichtversicherung WGV

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Dronepilot...wenn du einen amerikanischen Familienvater schädigst, kann das schon teurer werden.

      Oder durch dein Verhalten kommt ein 30.000Ltr Tankwagen im Trinkwasserschutzgebiet von der Fahrbahn und läuft aus.

      Und der LKW Fahrer ist auch noch zum Invaliden geworden.

      Aber ich mal schnell wieder raus hier. In Foren wird immer alles falsch verstanden und rechtsverbindlich ist es auch nicht.
    • skyscope schrieb:


      Du hast meine Fragen nicht beantwortet. Damit will ich Dich nicht ärgern, sondern nur zum Nachdenken anregen. Ich mag mich ja irren, aber meiner Ansicht nach umfasst "Gebrauch" nur eine deliktische Haftung.

      a) Du bist mit der o.g. Privathaftpflichtversicherung hinsichtlich des Gebrauchs einer Drohne versichert. Du läßt Deinen Nachbarn fliegen, die Drohne stürzt ab und beschädigt das Auto eines anderen Nachbarn. Wer haftet? Und zahlt Deine Versicherung?

      Nein, das würde ich auch nicht erwarten. Ich sehe aber ein, dass es in diesem Fall möglich wäre, dass jemandem ein Schaden zugefügt wird, durch eine Drohne, die in diesem Kontext nicht versichert ist, was per gesetz ausgeschlossen weren soll.


      b) Du bist mit der o.g. Privathaftpflichtversicherung hinsichtlich des Gebrauchs einer Drohne versichert. Du fliegst mit der geliehenen Drohne Deines Nachbarn herum, ein Akkudefekt tritt auf, und die Drohne stürzt auf ein Auto eines anderen Nachbarn. Wer haftet? Zahlt Deine Versicherung? ist denn nun Deine Versicherung gefragt, oder muss nicht eigentlich die obligatorische Halterhaftpflicht Deines Nachbarn eintreten?

      Das ist in der Tat ein interessanter Aspekt. ich persönlich bin beim DMFV als Pilot versichert. Also wäre ich davon ausgegangen, dass meine Versicherung für alle Schäden eintritt, die ich als Pilot verursache, unabhängig davon, wem die Drohne gehört. Meine Frage wäre nun: muss wirklich das Halten einer speziellen Drohne versichert sein (die ja dann registriert werden müsste) oder muss einfach für einen konkreten Flug ein gültiges Versicherungsverhältnis bestehen? D.h. wenn mein Kollege keinerlei Versicherung für sich und seine Drohne hätte, ich aber damit fliegen würde, wäre es legal…!? Davon wäre ich ausgegangen.
    • Pehaha schrieb:

      Dronepilot...wenn du einen amerikanischen Familienvater schädigst, kann das schon teurer werden.

      Oder durch dein Verhalten kommt ein 30.000Ltr Tankwagen im Trinkwasserschutzgebiet von der Fahrbahn und läuft aus.
      Das bestreite ich nicht. Ich sage nur, damit mir die Versicherung etwas nützt, muss es unter EInhaltung der regeln geschehen sein.
    • Dronepilot schrieb:

      Das ist in der Tat ein interessanter Aspekt. ich persönlich bin beim DMFV als Pilot versichert.
      Ja, das ist auch eine Halterhaftpflicht-Versicherung und damit eine völlig andere Baustelle. Auch ob es dabei um eine bestimmte oder beliebige Drohnen geht, ist ein anderes Thema (und abhängig von den Versicherungsbedingungen).

      Hier und in meinem Fall b) oben geht es ja aber um eine Privathaftpflichtversicherung, die nur das Risiko durch "den Gebrauch" versichert - der Dreh- und Angelpunkt hier.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Dronepilot schrieb:

      Das ist in der Tat ein interessanter Aspekt. ich persönlich bin beim DMFV als Pilot versichert.
      Ja, das ist auch eine Halterhaftpflicht-Versicherung und damit eine völlig andere Baustelle. Auch ob es dabei um eine bestimmte oder beliebige Drohnen geht, ist ein anderes Thema (und abhängig von den Versicherungsbedingungen).
      Hier und in meinem Fall b) oben geht es ja aber um eine Privathaftpflichtversicherung, die nur das Risiko durch "den Gebrauch" versichert - der Dreh- und Angelpunkt hier.
      Ja, aber dieFrage ist dennoch ob das problematisch ist, wenn ich alleine die Drohne ineinem Land ohne Versicherungspflicht betreibe. Wenn Abstürze durch defekteMotoren nicht zum Gebrauch zählen, dann wäre es meines Erachtens problematisch.Für mich geht nirgendwo hervor, dass „Gebrauch“ nur deliktische Gefahren meint. Wenn ichdanach google heißt es, dass lediglich betriebsfremde Gefahren und höhere Gewalt nicht darunter fallen.
    • Dronepilot schrieb:

      Für mich geht nirgendwo hervor, dass „Gebrauch“ nur deliktische Gefahren meint.
      Nochmal, warum bestätigt eine PHV dann nicht einfach etwas anderes? Die Versicherung eines Risikos durch das Halten? Nach Gefährdungshaftung? Gemäß einer Pflichtversicherung nach VVG? :) Beantworte doch nur Dir im Hinterkopf das mal.

      Der Vergleich und die Suche im KFZ-Bereich bringt einen auch insofern nicht weiter, weil a) niemand auf die Idee käme, sein Auto ausschließlich über die PHV zu versichern, es also immer auch eine bestehende KFZ - (Halter-) Haftpflicht gibt, und b) weil die Anforderungen an die Gefährdungshaftung noch viel strenger sind als beim KFZ, so ist höhere Gewalt hier bei uns bspw. nicht ausgeschlossen. Die Luftfahrt-Halterhaftpflicht ist die "strengste Gefährdungshaftung des deutschen Privatrechts".

      Aber lassen wir doch noch mal die Versicherer selbst zu Wort kommen, dieses Positionspapier ist da doch recht aufschlussreich. Wie man sieht, hindert aber auch die Position ihres Gesamtverbandes einzelne Versicherungen nicht, dennoch Drohnen in die PHV inkludieren zu wollen. Und nochmal, eine gesetzlich erforderliche Bestätigung der Pflichtversicherung nach VVG bekommt man nicht!!!!!

      ____

      Zum Ausland ist es doch einfach:
      Ist keine Versicherung gesetzlich erforderlich und verursache ich oder das Fluggerät selbst einen Schaden, zahle ich aus eigener Tasche. Hat man eine Luftfahrthalterhaftpflicht mit Auslandsdeckung, ist alles fein. Hat man eine PHV, die einem noch nicht mal im Inland eine vernünftige Deckung nach gesetzlichen Erfordernissen bescheinigt, ist es versichert unsicher ;) und man hat gegebenenfalls ein Problem.
    • skyscope schrieb:


      Nochmal, warum bestätigt eine PHV dann nicht einfach etwas anderes? Die Versicherung eines Risikos durch das Halten? Nach Gefährdungshaftung? Gemäß einer Pflichtversicherung nach VVG? :) Beantworte doch nur Dir im Hinterkopf das mal.

      Moment – wir diskutieren drei verschiedene Dinge:

      a) Gefahr durch Benutzung
      b) deliktische Gefahren
      c) Gefahr durch Halten

      Die Versicherung bestätigt a – ich akzeptiere, dass daraus hervor geht, dass sie c nicht versichert. Ich verstehe aber nicht, warum daraus a = b hervorgehen soll. :)



      Zum Ausland ist es doch einfach:
      Ist keine Versicherung gesetzlich erforderlich und verursache ich oder das Fluggerät selbst einen Schaden, zahle ich aus eigener Tasche. Hat man eine Luftfahrthalterhaftpflicht mit Auslandsdeckung, ist alles fein. Hat man eine PHV, die einem noch nicht mal im Inland eine vernünftige Deckung nach gesetzlichen Erfordernissen bescheinigt, ist es versichert unsicher ;) und man hat gegebenenfalls ein Problem.

      Unter der Voraussetzung, dass man im Ausland seine Drohne nur selbst fliegt, würde ich dem zustimmen, falls a = b ist. Falls a alles ist, was während eines durch mich durchgeführten Fluges passieren kann, würde ich den Versicherungsschutz als ausreichend ansehen. Deswegen konzentriert sich bei mir alles auf die Frage, ob Gefahr durch Benutzung mit deliktischen Gefahren gleichzusetzen ist. :)
    • Vielen Dank für Eure rege Anteilnahme.

      Telefonisch hat mir der Herr von der Versicherung explizit gesagt, dass die Versicherung nur auf mich greift. Sprich wenn eine Dritte Person mit meiner Drohne fliegt ist diese Person nicht versichert.

      Ist nur die Frage ob das jetzt was an der Diskussion hier ändert.

      Und ja theoretisch hätte ich genauer formulieren müssen.
      a) Einschätzung für Deutschland (ich möchte natürlich zu Hause erstmal üben)
      b) Einschätzung Urlaub
    • Der Sachbearbeiter muss das erstmal zu seinem Vorgesetzten durch mahlen, und dann gibt es zwei Möglichkeiten:

      1. Dieser kommt zu dem Schluss dass man die Bestätigung nicht ausstellen kann, weil darin Leistungen zugesprochen würden die im Vertrag nicht enthalten sind.
      2. Für deinen geringen Jahresbeitrag ist es ihm zu viel Arbeit sich überhaupt damit zu befassen.
    • Die Anweisung war: Du kannst alles am Telefon versprechen nur "nichts" schriftlich geben ;)
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • gsezz schrieb:

      Der Sachbearbeiter muss das erstmal zu seinem Vorgesetzten durch mahlen, und dann gibt es zwei Möglichkeiten:

      1. Dieser kommt zu dem Schluss dass man die Bestätigung nicht ausstellen kann, weil darin Leistungen zugesprochen würden die im Vertrag nicht enthalten sind.
      2. Für deinen geringen Jahresbeitrag ist es ihm zu viel Arbeit sich überhaupt damit zu befassen.
      Leider richtig. Und da so eine Gesellschaft sowieso den längeren Atem hat sitzt die das auch gerne aus.
    • Eigentlich ein Unding. Du kaufst eine Versicherung mit der Absicht dem Gesetz genüge zu tun. Die Versicherung bietet es dir an, du gehst den Vertrag ein und letztendlich stehst du doch ohne rechtssicheren Schutz da. Solche Versicherungsvereine gehören eigentlich aufgelöst und die obere Betriebsebene in Haft und Haftung.
    • Sodbrennen schrieb:

      gsezz schrieb:

      Der Sachbearbeiter muss das erstmal zu seinem Vorgesetzten durch mahlen...
      Leider richtig. Und da so eine Gesellschaft sowieso den längeren Atem hat sitzt die das auch gerne aus.

      Freunde, Ihr müsst die §§ aber schon ab und an wenigstens einmal lesen, sonst ist das alles ziemlich für die Katz. Dann kann man das alles auch mit ein paar plakativen Aussagen abkürzen, die ihr dann glauben oder es lassen könnt, anstatt es Euch zum eigenen Verständnis aufzuklamüsern.

      § 106 LuftVZO, der erste Satz reicht. Da steht nix von „irgendwann“ oder „Möglichkeiten“ oder „wenn es denn beliebt“, im Gegenteil.
    • skyscope schrieb:

      Freunde, Ihr müsst die §§ aber schon ab und an wenigstens einmal lesen, sonst ist das alles ziemlich für die Katz. Dann kann man das alles auch mit ein paar plakativen Aussagen abkürzen, die ihr dann glauben oder es lassen könnt, anstatt es Euch zum eigenen Verständnis aufzuklamüsern.

      § 106 LuftVZO, der erste Satz reicht. Da steht nix von „irgendwann“ oder „Möglichkeiten“ oder „wenn es denn beliebt“, im Gegenteil.
      Das sehe ich auch so. Und wenn man selber nicht in der Lage ist es zu lesen bzw. zu verstehen muss man sich jemanden, zu dem man das nötige Vertrauen hat, suchen und das können sicher nicht die "Freunde" von der Versicherung sein.

      Alternativ kann man es von einem Fachanwalt prüfen lassen der es gegen Geld macht. Hat mich beim letzten Mal AGB prüfen knapp 1.000€ gekostet und passt zu der ewigen Argumentation mit "...man muss doch gut versichert sein..." die man ganz besonders bei den besseren Hälften antrifft.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • § 106 LuftVZO, der erste Satz reicht. Da steht nix von „irgendwann“ oder „Möglichkeiten“ oder „wenn es denn beliebt“, im Gegenteil.
      Ich weiß sehr wohl was da steht. Aber meinst du, wenn die es bisher vermieden haben eine korrekte Bestätigung auszustellen, weil sie genau wissen dass die Drohnengeschichte nur zum Kundenfang angeboten wird, und niemals als Halterhaftpflicht nach LuftVZO vorgesehen war, wird die Anfrage eines Kunden Steine ins Rollen bringen die das ändern? Ich wäre sehr überrascht wenn dabei etwas heraus käme.
    • skyscope schrieb:

      Dronepilot schrieb:

      Deswegen konzentriert sich bei mir alles auf die Frage, ob Gefahr durch Benutzung mit deliktischen Gefahren gleichzusetzen ist. :)
      Deliktische Gefahren?Nun, da kann ich nun auch nicht mehr weiter behilflich sein. :)
      Du weißt schon ganz genau worum es geht. ;) Im Endeffekt hast Du die beiden unten stehenden Aussagen getätigt, bei der Frage, worauf diese basieren, bleibst Du aber immer unkonkret. Für den TE würde das aber meines Erachtens den Unterschied ausmachen, ob er mit seiner HPV in Schweden und Norwegen was anfangen kann oder nicht.



      "Ich mag mich ja irren, aber meiner Ansicht nach umfasst "Gebrauch" nur eine deliktische Haftung"
      "Gebrauchsrisiko liegt nur dann vor, wenn das zum Schaden führende Risiko dem Fahrzeuggebrauch eigen und diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist. Bspw. ein Motorausfall gehört nicht dazu."