quadle schrieb:
Der §16 der LuftVO beschreibt einzig und allein die Luftraumordnung und verweist auf europäische Regeln was kontrollierte Lufträume sind. Da steht nicht, dass das fliegen mit Drohnen generell im kontrollierten Luftraum für Drohnen verboten ist.
In den Versicherungsbedingungen könnte damit §20 LuftVO gemeint sein, der vorher §16 war und "Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums" heißt?