skyscope schrieb:
Sondern nur über 500kg?
Bitte um Einschätzung über Bestätigung meiner Privathaftpflichtversicherung WGV
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
-
-
- Werbung
Schau mal hier:
Das könnte Dich interessieren Link klicken -
Dronepilot schrieb:
skyscope schrieb:
Und was hat das mit den RHB/AHB 2015 zu tun, die dem VV des TE zugrunde liegen und die keinen Optimal-Tarif kennen?
Nein, mit einer Wahrscheinlichkeit vom 100% steht nicht das gleiche drin.
Dronepilot schrieb:
skyscope schrieb:
Sondern nur über 500kg?
Na also, wir nähern uns der Unlogik.
Die Einschränkung bis 5kg trifft die Versicherung in ihren Bedingungen, luftrechtlich macht es keinen Unterschied, ob die Drohne 2, 5, 100 oder 499kg wiegt.
Dennoch wirst du vermutlich an deiner Behauptung, eine Versicherung könne gar nicht nach § 106 LuftVZO bescheinigen, festhalten, möchte ich wetten.Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()
-
Dronepilot schrieb:
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt,seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Dieses übliche PHV Gehabe (das melde ich meiner PHV, mal sehn was die zahlt) soll hier ja nicht sein. -
skyscope schrieb:
Dronepilot schrieb:
skyscope schrieb:
Und was hat das mit den RHB/AHB 2015 zu tun, die dem VV des TE zugrunde liegen und die keinen Optimal-Tarif kennen?
Bzgl. der Punkte, die ich geschrieben habe schon, so sehr Du Dich auch bemühst destruktiv zu sein. Der TE kann hier Klarheit schaffen.
Dronepilot schrieb:
skyscope schrieb:
Sondern nur über 500kg?
Die Einschränkung bis 5kg trifft die Versicherung in ihren Bedingungen, luftrechtlich macht es keinen Unterschied, ob die Drohne 2, 5, 100 oder 499kg wiegt.)
Genau - und weil es luftrechtlich keinen Unterschied macht, für die Versicherung aber schon, schreibt sie nicht „gemäß §106“. Gemäß §106 würde bedeuten, dass sie Luftfahrzeuge bis 500kg bis zu einer Haftung von 750.000 Rechnungseinheiten absichert (und die darüber entsprechend der dort gültigen Summen). Sie macht ja aber weder das eine, noch das andere - trotzdem ist aber §106 in Bezug auf Privatflüge mit Drohnen bis 5kg erfüllt. Sie könnte also höchstens schreiben, dass §106 mit der Versicherung abgedeckt ist.
Deswegen würde mich auch die Formulierung von Versicherungen interessieren, die das machen. Wenn Du also mal was konstruktives beitragen willst..
Und nur um das an der Stelle nochmal festzuhalten:
Alle Aussagen, welche die Versicherung im Verlaufe dieses Threads auf Anfrage getätigt hat, haben immer meine Interpretation bestätigt. Selbst wenn die Versicherung „gemäß §106 LuftVZO“ schreiben würde, würdest Du noch schreiben, dass die Schriftfarbe nicht dunkel genug ist. -
Dronepilot schrieb:
Alle Aussagen, welche die Versicherung im Verlaufe dieses Threads auf Anfrage getätigt hat, haben immer meine Interpretation bestätigt.
Du hast z.B. gemutmaßt, dass die PHV §106 nicht bescheinigen kann, weil ihre Versicherungsleistungen ihm nicht entsprechen, weil sie umfangreicher sind.
Die Versicherung hat das aber damit begründet, dass sie nur bis 5kg versichern, die LuftVZO Anforderung aber auch schwerere Luftfahrzeuge beeinhaltet.
Also bei der Wahrheit bleiben und nicht immer nur gut dastehen wollen beim antworten. -
Dronepilot schrieb:
Bzg. der Punkte, die ich geschrieben habe schon, so sehr Du Dich auch bemühst destruktiv zu sein.
Nö.
Ich war nämlich so konstruktiv, mir die AHB 2015 der WGV zu besorgen, schon für Beitrag 55.
Im Gegensatz zu anderen bemühe ich mich nämlich, so wenig Bauchgefühl-Larifari wie möglich zu streuen, was mir im Allgemeinen und hier im Speziellen auch gelingt. -
RC-Role schrieb:
Dronepilot schrieb:
Alle Aussagen, welche die Versicherung im Verlaufe dieses Threads auf Anfrage getätigt hat, haben immer meine Interpretation bestätigt.
Die Versicherung hat das aber damit begründet, dass sie nur bis 5kg versichern, die LuftVZO Anforderung aber auch schwerere Luftfahrzeuge beeinhaltet.
Also bei der Wahrheit bleiben und nicht immer nur gut dastehen wollen beim antworten.
Ich kann es auch umgekehrt formulieren: alle Einwände, die ihr ganannt habt, sind im Laufe des Threads ausgeräumt worden (außer Deinem aller letzten).
Ihr habt Euch in diesem speziellen Fall der WGV halt getäuscht. Für die meisten anderen Privathaftversicherungen hättet ihr recht gehabt. Es geht doch nicht darum, wer recht hat, es geht darum, dass der TE maximal verunsichert war. Jetzt haben wir mehr Infos und ich halte es für unredlich, bei allem, was wir zum jetzigen Zeitpunkt wissen, diese Unsicherheit immer noch zu schüren. -
Dronepilot schrieb:
alle Einwände, die ihr ganannt habt, sind im Laufe des Threads ausgeräumt worden (außer Deinem aller letzten).
Darauf hätte ich im Schadensfall keine Lust. Das ist für mich der wichtigste Grund mein Hobby nicht bei einer PHV versichert zu haben. -
Ja ich habe diesen OPTIMAL-Tarif - ansonsten hätte die WGV mir den Nachweis ja eigentlich nicht ausgestellt.
-
Ich glaube mehr Sicherheit wirst Du hier nicht mehr bekommen. Im Endeffekt bezahlst Du mit dem Optimal-Tarif ja die Drohnen-Versicherung, denn der Basis-Tarif - der ja günstiger wäre - beinhaltet die Versicherung von motorisierten Flugmodellen nicht.
Das diskutierenswertere Thema für mich wäre eigentlich, warum Du Dir in 2019 noch eine DJI Spark kaufen willst... -
Dies wird dann bitte aber nicht hier diskutiert!
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0