Habe gerade nochmal mit einer Dame telefoniert.
1. Gefährdungshaftung ist mit drin. Das steht zwar nicht explizit als Wort drin ist aber durch die Formulierung
"die persönliche gesetzliche Haftpflicht" mit abgedeckt.
2. Thema "Halter" wurde ergänzt.
3. Eine Bescheinigung, dass die Versicherung nach LuftVZO §106 genügt kann nicht explizit gegeben werden, da die LuftVZO (§1) alle Fluggeräte beinhaltet (also auch alles was größer/schwerer ist und keine Drohne mehr ist). Es werden aber nicht alle Fluggeräte durch die PHV übernommen sondern eben nur solche, bis 5kg (sprich Drohnen).
Was haltet ihr von dieser Aussage?
1. Gefährdungshaftung ist mit drin. Das steht zwar nicht explizit als Wort drin ist aber durch die Formulierung
"die persönliche gesetzliche Haftpflicht" mit abgedeckt.
2. Thema "Halter" wurde ergänzt.
3. Eine Bescheinigung, dass die Versicherung nach LuftVZO §106 genügt kann nicht explizit gegeben werden, da die LuftVZO (§1) alle Fluggeräte beinhaltet (also auch alles was größer/schwerer ist und keine Drohne mehr ist). Es werden aber nicht alle Fluggeräte durch die PHV übernommen sondern eben nur solche, bis 5kg (sprich Drohnen).
Was haltet ihr von dieser Aussage?