Hallo liebe Flieger,
ich bin neu im Drohnen-Thema und habe mich deshalb erkundigt, ob meine Privathaftpflicht, die WGV, auch das Thema Drohnen beinhaltet. Telefonisch wurde mir dies zugesagt und auf mein anfragen hin eine schriftliche Bestätigung zugesandt (siehe unten). Das Thema Gefährungshaftung war dort gänzlich unbekannt aber laut Aussage durch die normale Versicherung mitabgedeckt.
Ich möchte euch bitten die Bescheinigung unten anzusehen und mir Eure Einschätzung zu geben, ob das so ausreichend ist. Zur Hintergrundinfo: Bin neu aber möchte mir eine DJI Spark kaufen, um im Urlaub Schweden/Norwegen ein paar Aufnahmen zu machen (privat).
Freue mich über Eure Rückmeldungen. DANKE!!
Sehr geehrter Herr XYZ,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne bestätigen wir Ihnen für die gesetzliche Haftpflicht aus in Dänemark, Schweden oder
Norwegen vorkommenden Versicherungsfällen aus der privaten Nutzung Ihrer Drohne
bedingungsgemäß Versicherungsschutz.
Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
Drohnen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und deren Gebrauch gegen kein Betriebsverbot
verstößt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Drohne der Versicherungspflicht unterliegt. Bitte
beachten Sie, dass die Drohne im Rahmen der Privathaftpflicht nur privat bzw. zu Hobbyzwecken
genutzt wird und eine Nutzung im kontrollierten Luftraum iSd §16 LuftVO untersagt ist.
Der Versicherungsschutz umfasst die persönliche gesetzliche Haftpflicht im Rahmen der
Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AHB 2015) und der
Risikobeschreibung und Besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung (RBH), die diesem
Vertrag zugrunde liegen.
Die vereinbarte Versicherungssumme beläuft sich für Personen- , Sach- und Vermögensschäden
pauschal auf EUR 50.000.000,00 mit maximal 15.000.000 EUR je verletzte Person.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten
liegt, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers
mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der europäischen Währungsunion
gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
"The private liability insurance covers damages that are caused in Denmark, Sweden or Norway
during your holiday abroad.
The private liability of our insurance company covers insurance claims in your holiday for damages
caused by permitted and private ownership of an unmanned drone according to the contractual basis
of Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2015) and
Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen zur Haftpflichtversicherung (RBH) including the limit
of indemnity of an amount of 50.000 000,00 EUR allinclusive for bodily injuries, property damages
and pure financial losses. The maximum amount to be indemnified each injured is 15.000 000,00
EUR per each injured person.
A legal obligation to insure is not necessary for the coverage.
Private use is defined as private or recreational use and the non-permitted use of airspace
according to § 16 LuftVO.
Excluded are unmanned drones with a flight weight exceeding 5 kg and a non-permitted use.
The payments of the insurance company are to be carried out in Euro. When the payment is
situated outside the countries which belong to the European Monetary Union, the obligation of the
insurance company is fulfilled at the point in time in which the Euro amount is transferred to a bank
that is situated in the European Monetary Union."
Wir bitten um Verständnis, dass darüber hinaus keine Übersetzungen des in Deutschland
vereinbarten Bedingungswerkes in eine fremden Sprache erfolgen. Die Geschäftssprache dieses
Vertrages ist die deutsche Sprache.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns an.
Mit freundlichen Grüßen
ich bin neu im Drohnen-Thema und habe mich deshalb erkundigt, ob meine Privathaftpflicht, die WGV, auch das Thema Drohnen beinhaltet. Telefonisch wurde mir dies zugesagt und auf mein anfragen hin eine schriftliche Bestätigung zugesandt (siehe unten). Das Thema Gefährungshaftung war dort gänzlich unbekannt aber laut Aussage durch die normale Versicherung mitabgedeckt.
Ich möchte euch bitten die Bescheinigung unten anzusehen und mir Eure Einschätzung zu geben, ob das so ausreichend ist. Zur Hintergrundinfo: Bin neu aber möchte mir eine DJI Spark kaufen, um im Urlaub Schweden/Norwegen ein paar Aufnahmen zu machen (privat).
Freue mich über Eure Rückmeldungen. DANKE!!
Sehr geehrter Herr XYZ,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne bestätigen wir Ihnen für die gesetzliche Haftpflicht aus in Dänemark, Schweden oder
Norwegen vorkommenden Versicherungsfällen aus der privaten Nutzung Ihrer Drohne
bedingungsgemäß Versicherungsschutz.
Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
Drohnen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und deren Gebrauch gegen kein Betriebsverbot
verstößt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Drohne der Versicherungspflicht unterliegt. Bitte
beachten Sie, dass die Drohne im Rahmen der Privathaftpflicht nur privat bzw. zu Hobbyzwecken
genutzt wird und eine Nutzung im kontrollierten Luftraum iSd §16 LuftVO untersagt ist.
Der Versicherungsschutz umfasst die persönliche gesetzliche Haftpflicht im Rahmen der
Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AHB 2015) und der
Risikobeschreibung und Besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung (RBH), die diesem
Vertrag zugrunde liegen.
Die vereinbarte Versicherungssumme beläuft sich für Personen- , Sach- und Vermögensschäden
pauschal auf EUR 50.000.000,00 mit maximal 15.000.000 EUR je verletzte Person.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten
liegt, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers
mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der europäischen Währungsunion
gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
"The private liability insurance covers damages that are caused in Denmark, Sweden or Norway
during your holiday abroad.
The private liability of our insurance company covers insurance claims in your holiday for damages
caused by permitted and private ownership of an unmanned drone according to the contractual basis
of Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2015) and
Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen zur Haftpflichtversicherung (RBH) including the limit
of indemnity of an amount of 50.000 000,00 EUR allinclusive for bodily injuries, property damages
and pure financial losses. The maximum amount to be indemnified each injured is 15.000 000,00
EUR per each injured person.
A legal obligation to insure is not necessary for the coverage.
Private use is defined as private or recreational use and the non-permitted use of airspace
according to § 16 LuftVO.
Excluded are unmanned drones with a flight weight exceeding 5 kg and a non-permitted use.
The payments of the insurance company are to be carried out in Euro. When the payment is
situated outside the countries which belong to the European Monetary Union, the obligation of the
insurance company is fulfilled at the point in time in which the Euro amount is transferred to a bank
that is situated in the European Monetary Union."
Wir bitten um Verständnis, dass darüber hinaus keine Übersetzungen des in Deutschland
vereinbarten Bedingungswerkes in eine fremden Sprache erfolgen. Die Geschäftssprache dieses
Vertrages ist die deutsche Sprache.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns an.
Mit freundlichen Grüßen