Bitte um Einschätzung über Bestätigung meiner Privathaftpflichtversicherung WGV

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Bitte um Einschätzung über Bestätigung meiner Privathaftpflichtversicherung WGV

      Hallo liebe Flieger,

      ich bin neu im Drohnen-Thema und habe mich deshalb erkundigt, ob meine Privathaftpflicht, die WGV, auch das Thema Drohnen beinhaltet. Telefonisch wurde mir dies zugesagt und auf mein anfragen hin eine schriftliche Bestätigung zugesandt (siehe unten). Das Thema Gefährungshaftung war dort gänzlich unbekannt aber laut Aussage durch die normale Versicherung mitabgedeckt.

      Ich möchte euch bitten die Bescheinigung unten anzusehen und mir Eure Einschätzung zu geben, ob das so ausreichend ist. Zur Hintergrundinfo: Bin neu aber möchte mir eine DJI Spark kaufen, um im Urlaub Schweden/Norwegen ein paar Aufnahmen zu machen (privat).

      Freue mich über Eure Rückmeldungen. DANKE!!


      Sehr geehrter Herr XYZ,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.


      Gerne bestätigen wir Ihnen für die gesetzliche Haftpflicht aus in Dänemark, Schweden oder
      Norwegen vorkommenden Versicherungsfällen aus der privaten Nutzung Ihrer Drohne
      bedingungsgemäß Versicherungsschutz.


      Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
      Drohnen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und deren Gebrauch gegen kein Betriebsverbot
      verstößt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Drohne der Versicherungspflicht unterliegt. Bitte
      beachten Sie, dass die Drohne im Rahmen der Privathaftpflicht nur privat bzw. zu Hobbyzwecken
      genutzt wird und eine Nutzung im kontrollierten Luftraum iSd §16 LuftVO untersagt ist.
      Der Versicherungsschutz umfasst die persönliche gesetzliche Haftpflicht im Rahmen der
      Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AHB 2015) und der
      Risikobeschreibung und Besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung (RBH), die diesem
      Vertrag zugrunde liegen.


      Die vereinbarte Versicherungssumme beläuft sich für Personen- , Sach- und Vermögensschäden
      pauschal auf EUR 50.000.000,00 mit maximal 15.000.000 EUR je verletzte Person.
      Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten
      liegt, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers
      mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der europäischen Währungsunion
      gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.



      "The private liability insurance covers damages that are caused in Denmark, Sweden or Norway
      during your holiday abroad.


      The private liability of our insurance company covers insurance claims in your holiday for damages
      caused by permitted and private ownership of an unmanned drone according to the contractual basis
      of Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2015) and
      Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen zur Haftpflichtversicherung (RBH) including the limit

      of indemnity of an amount of 50.000 000,00 EUR allinclusive for bodily injuries, property damages
      and pure financial losses. The maximum amount to be indemnified each injured is 15.000 000,00
      EUR per each injured person.


      A legal obligation to insure is not necessary for the coverage.
      Private use is defined as private or recreational use and the non-permitted use of airspace
      according to § 16 LuftVO.


      Excluded are unmanned drones with a flight weight exceeding 5 kg and a non-permitted use.
      The payments of the insurance company are to be carried out in Euro. When the payment is
      situated outside the countries which belong to the European Monetary Union, the obligation of the
      insurance company is fulfilled at the point in time in which the Euro amount is transferred to a bank
      that is situated in the European Monetary Union."


      Wir bitten um Verständnis, dass darüber hinaus keine Übersetzungen des in Deutschland
      vereinbarten Bedingungswerkes in eine fremden Sprache erfolgen. Die Geschäftssprache dieses
      Vertrages ist die deutsche Sprache.


      Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns an.
      Mit freundlichen Grüßen
    • Ich sehe da kein Problem.

      "Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
      Drohnen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und deren Gebrauch gegen kein Betriebsverbot
      verstößt."


      Das beschreibt explizit die Gefährdungshaftung. Gefährdungshaftung ist eigentlich bei Drohnen immer das minimalste, was versichert wird. Jenseits der Gefährdungshaftung wären dann eben der hier ausgeschlossene Betrieb bei bestehenden Verboten.
    • liest sich nicht schlecht, d.h. auf den ersten Eindruck hätte ich persönlich ein ganz gutes Gefühl dabei aber 1. bin ich weder Versicherungsfachmann noch Jurist und 2. egal was wir hier schreiben, rechtsverbindlich ist so ein feedback in einem Forum nie (Stichwort Rechtsdienstleistungsgesetzt), aber ich geh' mal davon aus das weißt Du eh da Du nach Einschätzungen fragst ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Da oben im Norden habe ich nie die geringsten Probleme gehabt. Keine Ahnung welche bzw. ob und was für eine Versicherung da vorgeschrieben ist. Unter Umständen bestehen da ganz andere Anforderungen. In D hätte ich nicht die geringsten Bedenken gegen diese PHV was Dir sicher auch Deine Landesluftfahrtbehörde bestätigen wird wenn sie mal eine Kontrolle durchführt.

      Ob das Schreiben als Bescheinigung ausreicht - keine Ahnung. Das von meiner PHV bei der HK ist da sehr viel unkomplizierter und besser verständlich.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Dronepilot schrieb:

      "Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
      Drohnen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und deren Gebrauch gegen kein Betriebsverbot
      verstößt."

      Das beschreibt explizit die Gefährdungshaftung.

      Eben nicht. Versichert ist hier lediglich das Risiko bei Gebrauch, nicht auch das Risiko aus Halten und Besitz (-> Gefährdungshaftung).
      Gebrauchsrisiko liegt nur dann vor, wenn das zum Schaden führende Risiko dem Fahrzeuggebrauch eigen und diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist. Bspw. ein Motorausfall gehört nicht dazu.

      @Sodbrennen
      Diese o.g. Versicherungsbestätigung entspricht nicht den rechtlichen Erfordernissen. Abgesehen davon, dass sie einen Flug in Kontrollzonen ausschließt, so besteht also kein Versicherungsschutz in CTRs, auch wenn ein Betrieb dort luftrechtlich bis 50m erlaubnisfrei möglich ist.

      Um einigermassen risikofrei zu sein, müsste eine PHV-Bescheinigung zumindest wie folgt formuliert sein: "Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch Halten, Besitz und Gebrauch von....". Wirst Du eine rechtlich erforderliche Versicherungsbestätigung erhalten? Wahrscheinlich nicht.

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    • skyscope schrieb:

      Dronepilot schrieb:

      "Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
      Drohnen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und deren Gebrauch gegen kein Betriebsverbot
      verstößt."

      Das beschreibt explizit die Gefährdungshaftung.
      Eben nicht. Versichert ist hier lediglich das Risiko bei Gebrauch, nicht auch das Risiko aus Halten und Besitz (-> Gefährdungshaftung).
      Gebrauchsrisiko liegt nur dann vor, wenn das zum Schaden führende Risiko dem Fahrzeuggebrauch eigen und diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist. Bspw. ein Motorausfall gehört nicht dazu.

      @Sodbrennen
      Diese o.g. Versicherungsbestätigung entspricht nicht den rechtlichen Erfordernissen. Abgesehen davon, dass sie einen Flug in Kontrollzonen ausschließt, so besteht also kein Versicherungsschutz in CTRs, auch wenn ein Betrieb dort luftrechtlich bis 50m erlaubnisfrei möglich ist.

      Um einigermassen risikofrei zu sein, müsste eine PHV-Bescheinigung zumindest wie folgt formuliert sein: "Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch Halten, Besitz und Gebrauch von....". Wirst Du eine rechtlich erforderliche Versicherungsbestätigung erhalten? Wahrscheinlich nicht.
      Vielen Dank für das Statement. Für mich ist das ganze Juristische ein Buch mit sieben Siegeln.

      Bevor ich allerdings aufgebe und eine explizite ("richtige") Drohnenversicherung abschließe möchte ich noch zumindest eine Runde mit meiner Versicherung drehen.

      Ich werde dort explizit darum beten, deine Formulierung ("Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch Halten, Besitz und Gebrauch von....") so übernehmen zu können.

      Ratet Ihr mir noch andere Änderungswünsche/Anpassungen einzureichen?

      Macht es Eurer Meinung nach Sinn in diesem Zug bei meiner Versicherung explizit auf die von SkyScope verlinkten Paragraphen (LuftVZO bzw. LuftVG) zu verweisen?
    • Moment! Wir müssen zwei Fälle unterscheiden:

      a) geht es dem TO um reale Schadensfälle, die er befürchtet und die er im Ernstfall bezahlt haben möchte?
      b) geht es dem TO darum bei einer Kontrolle die Versicherungspflicht zu erfüllen?

      Der TO schreibt, dass er die Drohne kauft um in Schweden/Norwegen zu fliegen, d.h. dort ist die LuftVO sowieso nicht die Maßgabe.
      Soweit mir bekannt gibt es weder in Schweden noch in Norwegen für private Drohnenflüge eine Versicherungspflicht.
    • Ich selbst habe meine Privathaftpflicht bei der WGV vor einigen Jahren kündigen und zu einem anderem Anbieter wechseln müssen, weil ich von der WGV damals telefonisch die Auskunft bekam, dass sie Drohnenschäden nicht versichern. Ich hatte zwar noch nie einen Schadensfall oder eine Kontrolle, aber die Police meines jetzigen Versicherers ist eindeutig eine Drohnenhaftpflicht (inkl. ganz normaler Privathaftpflicht). Die senden mir sogar regelmäßig eine Police in Kurzform, damit ich die zum Fliegen mitführen kann. Könnte sich die WGV mal was abgucken, wäre sonst gern bei denen geblieben.
    • Tievvlieger schrieb:

      Ich selbst habe meine Privathaftpflicht bei der WGV vor einigen Jahren kündigen und zu einem anderem Anbieter wechseln müssen, weil ich von der WGV damals telefonisch die Auskunft bekam, dass sie Drohnenschäden nicht versichern.
      Dann hast Du damals aber definitiv eine andere Aussage bekommen als der TE jetzt:
      "Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
      Drohnen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und deren Gebrauch gegen kein Betriebsverbot
      verstößt."

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    • skyscope schrieb:

      Eben nicht. Versichert ist hier lediglich das Risiko bei Gebrauch, nicht auch das Risiko aus Halten und Besitz (-> Gefährdungshaftung).
      Gebrauchsrisiko liegt nur dann vor, wenn das zum Schaden führende Risiko dem Fahrzeuggebrauch eigen und diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist. Bspw. ein Motorausfall gehört nicht dazu.
      Woraus ergibt sich, dass ein Motorausfall beim Gebrauch der Drohne ein Risiko ist, welches diesem Gebrauch nicht zuzurechnen ist? Gibt es diesbzgl. Urteile? Wenn beim KFZ meine Bremsen versagen und ich ramme ein anderes Fahrzeug, dann übernimmt das doch auch die KfZ-Haftpflicht im Rahmen der Gefährderhaftung.

      Ein nicht versicherter Fall wäre meines Erachtens eher z.B. die Explosion eines Drohnen-Akkus, den ich bei einem Bekannten gelagert habe und der diesem Bekannten Schaden zugefügt hat, während ich die Drohne gar nicht benutzt habe. Allerdings würde die Haftpflicht dann meines Erachtens aufgrund des sonstigen Versicherungsschutzes greifen.
    • Dronepilot schrieb:

      Wenn beim KFZ meine Bremsen versagen und ich ramme ein anderes Fahrzeug, dann übernimmt das doch auch die KfZ-Haftpflicht im Rahmen der Gefährderhaftung.
      Richtig. Die KFZ-Haftpflicht ist auch eine gesetzliche Pflichtversicherung, ebenso wie es die Luftfahrt-Halterhaftpflichtversicherung ist. Die PHV ist keine.
      Google mal im Zusammenhang mit KFZs nach "Gebrauch von Fahrzeugen" und diesbezüglich nach "Benzinklausel".

      Ein paar Fallkonstelationen Besitzer / Halter / Steuerer bspw. hier und die beiden Folgebeiträge. Und sorry, aber mehr will ich da auch gar nicht mehr zu schreiben, ist alles schon gefühlte 100 Mal hier durchgekaut worden, nur glauben will man es oft einfach nicht. Schließlich bieten die PHVs doch Drohnenversicherung mit an, dann muss das doch schon passen! Denkt man... :) ;)

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    • skyscope schrieb:

      Google mal im Zusammenhang mit KFZs nach "Gebrauch von Fahrzeugen" und diesbezüglich nach "Benzinklausel".
      Ok, danach gegoogled und:


      Benzinklausel: Privathaftpflicht will Doppelversicherung ausschließen
      In jeder Privathaftpflichtversicherung gibt es die sogenannte Benzinklausel (auch unter Kraftfahrzeugklausel bekannt). Sie schließt die Haftpflicht eines Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs für Schäden aus, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Kommt es zu einem Schadensfall, der im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht, beruft sich eine Versicherung sehr wahrscheinlich auf die Benzinklausel und lehnt eine Schadensregulierung ab.

      Also greift die PHV mit einer solchen Klausel... Nie? WTF :S
    • Interessanter Thread. Ich bin auch über meine Privathaftpflicht Versicherung bei Drohnenschäden geschützt. Nur steht nirgendwo glasklar in welcher Höhe! Ich warte bereits seit 2 Wochen diesbezüglich auf eine konkrete Antwort (Degenia). Deuten tue ich die dortigen Formulierungen bei 15 Mio Euro für PErsonen und Sachschäden.
      Möchte aber auch eine separate Bestätigung für etwaige Kontrollen haben.

      Ich kann den Threadstarter gut verstehen, Versicherungspolicen können schon sehr schwammig sein. Ich würde da auch nachbohren, notfalls die Versicherung wechseln.

      Zitat:
      Versicherungspflichtige Luftfahrzeuge wie Flugmodelle, unbemannte Ballone, Drachen und ferngesteuerte Luftfahrzeuge (z.B. Modellflugzeuge, Drohnen, Quadrocopter, Helikopter), bis 5 kg

      Quelle:
      degenia.de/wp-content/uploads/…7_premium_Stand_10_18.pdf
    • skyscope schrieb:

      Dronepilot schrieb:

      Wenn beim KFZ meine Bremsen versagen und ich ramme ein anderes Fahrzeug, dann übernimmt das doch auch die KfZ-Haftpflicht im Rahmen der Gefährderhaftung.
      Richtig. Die KFZ-Haftpflicht ist auch eine gesetzliche Pflichtversicherung, ebenso wie es die Luftfahrt-Halterhaftpflichtversicherung ist. Die PHV ist keine.Google mal im Zusammenhang mit KFZs nach "Gebrauch von Fahrzeugen" und diesbezüglich nach "Benzinklausel".

      Ein paar Fallkonstelationen Besitzer / Halter / Steuerer bspw. hier und die beiden Folgebeiträge. Und sorry, aber mehr will ich da auch gar nicht mehr zu schreiben, ist alles schon gefühlte 100 Mal hier durchgekaut worden, nur glauben will man es oft einfach nicht. Schließlich bieten die PHVs doch Drohnenversicherung mit an, dann muss das doch schon passen! Denkt man... :) ;)
      Die Benzinklausel sorgt lediglich dafür, dass Schäden, für deren Begleichung die KfZ-Haftpflicht zuständig ist, nicht von der Privat-Haftpflicht eingefordert werden können. Wenn eine Privat-Haftpflichtversicherung aber bestätigt, dass sie Drohnenschäden versichert, dann kann zumindest bei der Versicherung nicht von einer solchen Klausel in Bezug auf Drohnen ausgegangen werden. Bei einer Privathaftpflicht, die Drohnenschäden ausschließt, hingegen schon.

      Zu den Links: um Besitzer/Halter/Steuerer ging es hier ja nicht - es ging um die Aussage, dass ein Schaden, der durch den Ausfall eines Motors bei einer Drohne entsteht, nicht unter Gefahren, die beim Gebrauch der Drohne entstehen können fällt. Da würde mich wirklich interessieren, auf welchem Sachverhalt diese Aussage fußt. :)
    • Wo würdest Du denn den Gebrauch einer Drohne zuordnen? Dem Halten, dem Besitz oder dem Steuern einer Drohne, oder allen drei?

      Die "Benzinklausel" habe ich nur eingeworfen, da Du den KFZ-Vergleich ins Spiel gebracht hast, um Dir diesbezüglich die Recherche nach "Gebrauch" zu erleichtern, da in diesem Zusammenhang dort zahlreich rechtlich aussortiert - übrigens mit je nach Urteil immer mal anderem Ergebnis.

      Ich denke, man kann doch übereinstimmen, dass es "vorteilhafter" ist, wenn man verbrieft direkt als "Halter" haftpflichtversichert ist, so wie es gesetztlich auch vorgeschrieben ist? Und wenn die PH-Versicherungen den Halterbegriff doch kennen und auch in ihren AHBs verwenden, wo ist denn dann Deiner Meinung nach das Problem, dass sie überwiegend lediglich den Gebrauch, nicht aber das Halten versichern? Warum bekommt man denn Deiner Meinung nach auch auf explizite Anfrage von der PHV keine Bestätigung einer Versicherung nach Pflichtversicherungsgesetz, wie rechtlich erforderlich, und damit verbrieft eine nach Gefährdungshaftung?

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    • Dronepilot schrieb:



      Soweit mir bekannt gibt es weder in Schweden noch in Norwegen für private Drohnenflüge eine Versicherungspflicht.
      Da stellt sich aber die Frage, wenn keine Versicherungspflicht besteht....bin ich doch trotzdem haftbar.

      Ob dort verboten oder nicht, ich erschrecke einen Besucher an dem Felsabgrund, der stürzt in den Tod.
      Da keine Versicherungspflicht besteht, muss ich auch keine Regressforderungen befürchten :?:
      Das wäre aber sehr blauäugig.

      Ich habe mich nie gefragt, ob meine PHV einen Modellpassus hat, da ich immer DMO versichert war.

      Wenn ich aber die "angeblichen" Deckungssummen bei der PHV des TE sehe, ist die DMO ja ein armer Laden.
      6 Mio im Gegensatz zu 15/50 Mio.

      Wäre auch die Frage, reichen die 6 Mio nicht....kann ich dann bei mein PHV anklopfen?
      Niemand möchte jemals einen Schaden verursachen, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen.
    • Pehaha schrieb:

      Dronepilot schrieb:

      Soweit mir bekannt gibt es weder in Schweden noch in Norwegen für private Drohnenflüge eine Versicherungspflicht.
      Da stellt sich aber die Frage, wenn keine Versicherungspflicht besteht....bin ich doch trotzdem haftbar.
      Ob dort verboten oder nicht, ich erschrecke einen Besucher an dem Felsabgrund, der stürzt in den Tod.
      Da keine Versicherungspflicht besteht, muss ich auch keine Regressforderungen befürchten :?:
      Das wäre aber sehr blauäugig.

      Ich habe nicht geschrieben, dass man unversichert sein sollte. :) Aber der TE hat ja eine Privat-Haftpflicht-Versicherung die auch bestätigt hat, Fälle in der von Dir geschilderten Art zu übernehmen.
      Die Frage war dann aber, ob diese Versicherung auch der gesetzlichen Versicherungspflicht genügt. In dem Zusammenhang habe ich darauf hingewiesen, dass dies bei Flügen in Norwegen und Schweden nicht relevant ist, weil es dort keine Versicherungspflicht gibt.

      Wäre auch die Frage, reichen die 6 Mio nicht....kann ich dann bei mein PHV anklopfen?
      Niemand möchte jemals einen Schaden verursachen, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen.

      Entsprechend zu dem, was ich oben geschrieben habe:
      Um die Versicherungspflicht zu erfüllen reichen 6 Mio. Ob Du davon ausgehst, Schäden verursachen zu können, die höher liegen, kannst eigentlich nur Du einschätzen. Nach meinem Dafürhalten ist es schwierig einen Schaden von mehr als 6 Mio. zu verursachen, wenn man sich an die Regeln hält. Hält man sich nicht dran, wird die Versicherung Dich sowieso in Regress nehmen, auch wenn Du bis 15 Mio versichert bist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dronepilot ()

    • skyscope schrieb:

      Wo würdest Du denn den Gebrauch einer Drohne zuordnen? Dem Halten, dem Besitz oder dem Steuern einer Drohne, oder allen drei?

      Ich denke, man kann doch übereinstimmen, dass es "vorteilhafter" ist, wenn man verbrieft direkt als "Halter" haftpflichtversichert ist, so wie es gesetztlich auch vorgeschrieben ist? Und wenn die PH-Versicherungen den Halterbegriff doch kennen und auch in ihren AHBs verwenden, wo ist denn dann Deiner Meinung nach das Problem, dass sie überwiegend lediglich den Gebrauch, nicht aber das Halten versichern? Warum bekommt man denn Deiner Meinung nach auch auf explizite Anfrage von der PHV keine Bestätigung einer Versicherung nach Pflichtversicherungsgesetz, wie rechtlich erforderlich, und damit verbrieft eine nach Gefährdungshaftung?


      ich widerspreche nicht, dass nur der Gebrauch versichert ist. Meiner Ansicht nach würde dazu aber ein Ausfall der Motoren gehören. Nur darum ging es mir.
    • Dronepilot schrieb:

      ich widerspreche nicht, dass nur der Gebrauch versichert ist. Meiner Ansicht nach würde dazu aber ein Ausfall der Motoren gehören. Nur darum ging es mir.

      Du hast meine Fragen nicht beantwortet. Damit will ich Dich nicht ärgern, sondern nur zum Nachdenken anregen. Ich mag mich ja irren, aber meiner Ansicht nach umfasst "Gebrauch" nur eine deliktische Haftung.

      Und Du hast ja meine Beispiele oben etwas abgetan, aber überlege dennoch bitte mal folgendes:

      a) Du bist mit der o.g. Privathaftpflichtversicherung hinsichtlich des Gebrauchs einer Drohne versichert. Du läßt Deinen Nachbarn fliegen, die Drohne stürzt ab und beschädigt das Auto eines anderen Nachbarn. Wer haftet? Und zahlt Deine Versicherung?

      b) Du bist mit der o.g. Privathaftpflichtversicherung hinsichtlich des Gebrauchs einer Drohne versichert. Du fliegst mit der geliehenen Drohne Deines Nachbarn herum, ein Akkudefekt tritt auf, und die Drohne stürzt auf ein Auto eines anderen Nachbarn. Wer haftet? Zahlt Deine Versicherung? ist denn nun Deine Versicherung gefragt, oder muss nicht eigentlich die obligatorische Halterhaftpflicht Deines Nachbarn eintreten?