Dji pro 2 drohne in der schweiz kaufen, was ist zu beachten

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    • Dji pro 2 drohne in der schweiz kaufen, was ist zu beachten

      Hallo zusammen,

      ich hoffe das Thema wurde noch nicht diskutiert, wenn dann sorry dafür.

      In der Schweiz kann man die Dji Pro 2 ja recht günstig für 1.100 Euro kaufen.
      Da ich bald in der Schweiz bin, überlege ich eine mitzunehmen.
      Meine Frage jetzt, weiß jemand was ich da beachten muss:
      1. die Drohen ist von der Version dieselbe nehme ich an?
      2. Anmeldung Ausfuhr. Da ich fliegen werde, muss ich die Drohen irgendwie anmelden? Klar ist, ich nehme die komplett mit ins Handgepäck. Das ist ja schon alleine wegen dem Akku notwendig. Aber sonstige Anmeldung beim Schweizer Zoll ist nicht erforderlich oder?
      3. Verzollen bei der Einfuhr in DE ist logisch und mir bekannt.


      Dank euch vielmals für Hinweise, wenn ich was übersehen habe.
    • danke das habe ich gesehen.

      Geht übrigens um privat.
      Aber wenn ich es richtig verstehe, muss ich eine ausfuhr nicht anmelden als Privatperson
      "Bei der Ausreise aus der Schweiz müssen Sie für Ihre private Waren grundsätzlich keine besonderen Zollvorschriften beachten. Es sind keine Ausfuhrzölle zu bezahlen. "
      Oder habe ich was übersehen?
    • Lohnt sich dass denn noch, wenn du zu den 1100€ die Einfuhrumsatzsteuer drauf rechnest? Das müsste ja der Zoll sein den du zahlen musst, oder?

      Die Frage dir mir im Kopf schwirren würde, kann man bei der Ausfuhr der Ware die in der Schweiz bezahlte Umsatzsteuer zurückerhalten? Das würde ja sonst doppelt versteuert?
    • Chris-W201-Fan schrieb:

      Lohnt sich dass denn noch, wenn du zu den 1100€ die Einfuhrumsatzsteuer drauf rechnest? Das müsste ja der Zoll sein den du zahlen musst, oder?
      kannst ganz einfach selber aussrechnen.. nimm den Betrag mal dem Steuersatz und du hast dann den Endbetrag (19% Deutschland, 20% Österreich, -7,5 % um den USt der Schweiz wiederzubekommen)

      Ich habe mal mein Nexus 10 in der Schweiz gekauft und dann mit nach Österreich genommen.

      Ich weiß nur, dass Schweizer nicht mehr Warenwert als 75€ ohne Anmeldung mit rüber nehmen dürfen.

      CIAO

      Mad
    • Die Rechnung selbst ist mir bekannt, ich hatte auf die Schnelle nur kein Angebot einer Mavic 2 Pro gefunden, oder habe ich die falsche Drohne aus dem Kürzel gelesen? ;)

      Wenn ich die Mavic 2 Pro mit dem Amazon-Preis der Drohne allein nehme, lande ich bei 70€ ohne die 7,5% zurück, sofern möglich. Mit den 7,5% zurück wäre ich bei ca. 150€, wo es anfängt sich zu lohnen.
      Meine Meinung.

      Sollte der 1100€ Preis ind er Schweiz ein Bundle sein, das mehr als nur die Drohne und das Grundzubehör beinhaltet, dann ist das sicherlich noch was anderes, davon steht oben ja nix.
      Und sorry, ja ich drifte ab.

      Meine Hauptintention war ja nur, dass ich mit der Frage zu dem Rückerhalt der Umsatzsteuer in CH darstellen wollte, dass die Differenz des Preises noch mal besser da steht. ;) Das zu hinterfragen ist vielleicht zumindest nicht kompletter Blödsinn
    • du darfst halt nicht vergessen, dass die beim zurückfliegen am Flughafen beim Zoll mal kurz über 200€ da lässt.
      Ich bin gestern, beim überschlagen auf etwa 1330€ gekommen, für 1379€ führt Amazon das Set (ebenfalls Stand gestern).

      Wenn du die 7,5% USt der Schweiz bei der Ausfuhr zurück bekommen kannst, wird die Differenz größer, aber das war eben die Frage von mir. :)
    • Mich wundert es sehr, dass die DJI in der Schweiz so günstig angeboten wird. Normalerweise sind Produkte dort doch sehr teuer, Schweizer kaufen daher gerne in den Nachbarländer ein.
      Zoll: Wer die Ware nicht ordnungsgemäß anmeldet, riskiert eine saftige Geldbuße und vielleicht sogar ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
      Ich fliege oft über Dubai, dort werden auch DJI Drohnen im Transitbereich angeboten. Würde mir den Stress mit dem Zoll und der Länderkategorie nicht antun. DJI verweigert ja den Service, wenn das Produkt nicht für das entsprechende Land / Kontinent gebaut wurde.