Luftpanorama erlaubt?

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    • Luftpanorama erlaubt?

      Hallo,

      ich hab den Bauherr einer Baustelle gefragt, ob ich ein paar Bilder machen dürfe.
      Er hat zugestimmt, wenn er sie denn auch bekommen würde :thumbup:

      Habe dann auch ein Panorama gemacht.
      An sich ist alles wichtige beachtet. Unter 100m Höhe, seitlicher Abstand zur Bundesstraße eingehalten, keine Menschenansammlungen.

      Allerdings sieht man auf dem Panorama in einige Gärten.
      Dürfte man das Panorama online stellen oder sind da irgendwelche Privatsphärerechte beeinträchtigt?

      Man sieht jetzt nicht nur einen Garten, theoretisch sieht man das komplette Dorf mit seinen 5000 Einwohnern.
      Ist das dann die Panoramafreiheit?

      Ansonsten würde ich den Link dazu kurz einstellen, damit es anschaulicher ist :?:
    • Hallo Gluehpunsch,

      soweit ich das bisher bei den rechtlichen Themen diesbezüglich verstanden habe, ist das nicht so eine "schwarz/weiß" Thematik.
      Wenn auf den Gärten nur der Garten als Garten, aber keien spezifischen dinge erkennbar sind, ist das wohl kein Thema.

      Problematischer dürfte es dann werden, wenn man spezielles erkennen könnte.
      Sollte dem so sein, würde ich die Bereiche einfach mit einer Unschärfe belegen, bevor ich es online stelle oder weiter gebe.

      Unser @Jens Wildner hat aber auch schon solche Aufnahmen getätigt und online gestellt, ggf. kann er die noch etwas genaueres sagen. Durch meinen Nennung als "Ping" wird er sicher hierauf aufmerksam ;)
    • https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

      Dem Privileg unzugänglich sind nach der ganz herrschenden Meinung jedenfalls Perspektiven, die sich erst durch den Einsatz von Hilfsmitteln wie Leitern[62], Flugzeugen, Helikoptern oder Drohnen[63] oder durch Wegdrücken bzw. Durchbohren von Hecken[64] eröffnen. Desgleichen soll nach vorherrschender Meinung auch für Ansichten gelten, die unter Zuhilfenahme von Ferngläsern oder Teleobjektiven entstanden sind.[65] Der Bundesgerichtshof verneinte entsprechend für die Aufnahme eines urheberrechtlich geschützten Gebäudes vom Balkon eines gegenüberliegenden Hauses (zu dem jeder auf Wunsch einen Schlüssel erhielt) die Anwendbarkeit von § 59 UrhG schon deshalb, weil diese „Teile des Gebäudes zeigt, die von dem Weg, der Straße oder dem Platz aus nicht zu sehen sind“.[66] Ob vor diesem Hintergrund eine Kamerainstallation auf dem Dach eines Fahrzeugs, die das Straßenbild aus 2,90 Metern Höhe aufnimmt (Google-Street-View-Fahrzeuge), noch den Blick von der öffentlichen Straße bzw. dem öffentlichen Platz aus wiedergibt und insoweit das Privileg aus § 59 UrhG entstehen lässt, wird in der Literatur kontrovers diskutiert, zumeist aber verneint.[67]

      nicht unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln wie bspw. Drohnen :(
    • So oder so ist es natürlich nie schädlich, seine Aufnahmen vor dem Online-Stellen mal genauer unter die Lupe zu nehmen, ob da Personen oder eventuell kompromittierende Sachverhalte eindeutig auszumachen sind. Daran würde sich ja im Zweifel ein privatrechtlicher Rechtsstreit entzünden, wenn ansonsten alle Regeln (Abstände usw.) eingehalten wurden.
    • Also ich achte darauf, dass Personen nicht identifizierbar sind!
      Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass man beim Veröffentlichen die persönliche Anonymität von Personen wahrt, ganz speziell im privaten Bereich!
      D.h. auf keinen Fall schreibe ich Infos, die Rückschlüsse auf eine Person oder Familie enthalten.
      Als z.B. schreibe ich nicht "in der Straße wo Star XY wohnt, oder neben dem Grundstück von XY, oder ähnliches - also nur grobe örtliche Angaben, die man ggf. überall findet. Anders ist das bei öffentlichen Gebäuden, die ich ggf. schon beim Namen nenne. Aber ich schreibe auch da z.B. nicht: "Da wo XY arbeitet", oder "Wo DJ XY auflegt", o.ä. .
      Ein Garten stellt m. E. nicht unbedingt eine Privatsphäre dar, da er genauso gut aus einem Flugzeug, Ballon, Hubschrauber fotografiert werden kann und das ggf. sogar mit deutlich stärkeren Kameras.
      Irgendwo habe ich auch mal, in irgendeiner Verordnung/Richtlinie, was mit 30m Mindesthöhe gelesen und max. 30 Minuten Flugdauer, bei Aufnahmen von Grundstücken, wo evtl. das Nachbargrundstück mit drauf ist. Das finde ich gerade nicht mehr, aber daran halte ich mich zumindest nach Möglichkeit.
      Habe doch noch was zum Nachlesen gefunden. Und hier.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()