Nutzlast Mavic 2

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    • Nutzlast Mavic 2

      Ich bin am Überlegen, ob es möglich ist, eine gefüllte 0,33l Glasflasche samt gekühltem Inhalt mit der M2 zu transportieren, z.B. mit einer 150cm Schnur mittig am Kopter befestigt. Es geht um übersichtliche 200m und keinerlei Gefährdung, ist als Überraschung gedacht. Zutrauen würde ich es der M2 schon, aber vorher fragen nach Erfahrungen bei ähnlichen Aktionen könnte natürlich nicht schaden.

      EDIT

      Habe ein Video mit der Mavic 1 gefunden, sollte dann wohl auch mit der Mavic 2 funktionieren.

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    • Carsten Kurz schrieb:

      Erstens ist sowas zumindest ausserhalb geschlossener Räume verboten, ...
      ?( ?( :huh:

      Ich habe jetzt nirgends gelesen, dass er diese Glasflasche abwerfen möchte. Das wäre m.W. In Deutschland verboten. Der Transport als solches sollte i.O. gehen! Oder hast Du andere rechtliche Informationen?
    • Ja, das geht, hab ich selber ausprobiert. Die Mavic2Z schafft ca. 1100 Gramm. Hab nicht ausgetestet, wie lange sie das schafft. Aber mit ca. 600g (0,33 Liter plus Flasche, möglichst Plastikflasche!!) schafft sie das mit Sicherheit auch auf 200 m. Das dürfte aber das Limit sein, weil sie dann wohl aus dem Sichtfeld verschwindet. Das Flug-Verhalten ist mit Last "am Bändel" aber kritisch, weil die Pendelei der Last das Gerät instabil macht. Umso mehr, je länger das Pendel ist.

      Es ist NICHT verboten, Lasten zu transportieren. Verboten ist nur das Abwerfen aus der Luft! Wenn du auf legalem Gelände startest / landest, ist das zulässig.
    • Werde für den Transportflug wohl besser im Tripod-Modus fliegen, dann dämpft das schon mal das Aufschaukeln. Kann die Schnur nicht kürzer machen, denn der Empfänger muss die am Boden abgestellte Flasche noch lösen (einfache Schlaufe) und da möchte ich schon ein gutes Maß an Kopffreiheit.
    • Die Verordnung verbietet nicht nur den Abwurf, sondern in §21b auch den Transport - allerdings nur von solchen Dingen oder Substanzen, die geeignet sind, 'Panik, Furcht und Schrecken' hervorzurufen. Hängt also wohl von der Rezeptur in der Flasche ab, deutsches Reinheitsgebot dürfte zumindest was diesen konkreten Punkt angeht unkritisch sein.
      Im Übrigen kann man aber ahnen, dass er auch vor hat über respektive ohne den gebotenen Mindestabstand zu einer Menschenansammlung zu fliegen, wenn das auch nicht zwingend aus seiner bisherigen Darstellung hervorgeht.

      Ja, wir, verstoßen alle gelegentlich gegen Gesetze. Aber zumindest diese Rahmenbedingungen mal zu erwähnen scheint mir kein Fehler zu sein. Zumal er offenbar glaubt, dass das auf seinem Privatgrundstück ohnehin erlaubt sei. Das ist es eben auch nicht. Nur in dem Rahmen, in dem sein Privatgrundstück von Wänden und Dächern umschlossen ist. Glasflasche mit Inhalt an den Kopf zu kriegen, wird sicher auch die Kopterversicherung Schwierigkeiten mit haben. Und 200m mit ner baumelnden Glasflasche drunter ist auch ambitioniert was mögliche Gefährdung Dritter angeht. 'Überraschung' setzt jedenfalls voraus, dass zumindest eine Person nicht mit dem rechnet, was da kommt.

      Ja, Spielverderber. Das haben schon viele gedacht bevor sie die Folgen ihrer tollen Ideen bitter erfahren mussten.

      - Carsten
    • Carsten Kurz schrieb:

      Im Übrigen kann man aber ahnen, dass er auch vor hat über respektive ohne den gebotenen Mindestabstand zu einer Menschenansammlung zu fliegen, wenn das auch nicht zwingend aus seiner bisherigen Darstellung hervorgeht.
      Das was ich mache ist zu 100% legal.

      Was fällt dir ein mir zu unterstellen, dass ich eine "Menschenansammlung" überfliegen will, nochdazu "ohne Mindestabstand"? Wenn du deine "Ahnung" unbedingt unter die Leute bringen willst, dann kauf dir doch eine
      Glaskugel, setz dir einen Raben auf die Schulter und mach auf der Kirmes eine Bude auf.


      Carsten Kurz schrieb:

      Zumal er offenbar glaubt, dass das auf seinem Privatgrundstück ohnehin erlaubt sei. Das ist es eben auch nicht. Nur in dem Rahmen, in dem sein Privatgrundstück von Wänden und Dächern umschlossen ist. Glasflasche mit Inhalt an den Kopf zu kriegen, wird sicher auch die Kopterversicherung Schwierigkeiten mit haben. Und 200m mit ner baumelnden Glasflasche drunter ist auch ambitioniert was mögliche Gefährdung Dritter angeht.

      Ich darf das auf meinem befriedeten Privatgrundstück, da brauche ich keine Wände und Dächer drüber. Da darf ich sogar mit einem Auto ohne Zulassung und Versicherung herumfahren. Und eben weil es ein befriedetes Privatgrundstück ist, haben hier auch keine Menschenansammlungen oder irgendwelche unbefugte Dritte etwas verloren, weil das mein Hausrecht ist und wer dagegen verstößt begeht den Tatbestand des Hausfriedensbruchs.

      Ich habe auch geschrieben, dass ich die Flasche absetzen werde. Ob der Überraschte dann hingeht und die Flasche von der Schnur löst ist seine freie Willensentscheidung. Da brauchst du dir ganz bestimmt keinen Kopf darüber zu machen. Ich lasse mich von dir nicht als risikobereiten vorsätzlich fahrlässigen Drohnenflieger darstellen, du solltest dir besser Gedanken machen, was das Strafgesetzbuch zu deinen Diffamierungen sagt und zwar nach §186 Üble Nachrede:

      "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

      Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, das würde ich mir an deiner Stelle jetzt mal ganz gut merken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kojak ()

    • Komm runter Kojak, das hier ist ein öffentliches Diskussionsforum, und für üble Nachrede brauchts schon a bissl mehr als ne beleidigte Leberwurst auf der einen Seite.

      Und welche Rolle es bei einem fliegenden Kopter spielt, ob er auf privatem oder öffentlichem Gelände herumkurvt, dazu solltest Du dich lieber nochmal schlau machen, und bei Veränderungen am Fluggerät die Versicherungsbedingungen deiner Drohnenhaftpflicht sicherheitshalber auch nochmal konsultieren. Ich hoffe für dich, dass deine Hecke hoch genug ist.

      - Carsten
    • Carsten Kurz schrieb:

      allerdings nur von solchen Dingen oder Substanzen, die geeignet sind, 'Panik, Furcht und Schrecken' hervorzurufen. Hängt also wohl von der Rezeptur in der Flasche ab, deutsches Reinheitsgebot dürfte zumindest was diesen konkreten Punkt angeht unkritisch sein.
      Bei Sternburger und Öttinger wäre ich mir da nicht so sicher.
    • Kojak schrieb:

      Ich darf das auf meinem befriedeten Privatgrundstück, da brauche ich keine Wände und Dächer drüber. Da darf ich sogar mit einem Auto ohne Zulassung und Versicherung herumfahren.
      Kleiner Hinweis: Die Luftregeln gelten auch über deinem Privatgrundstück. Wenn du z.B. an einer Bundesstraße oder Bahnlinie wohnst, darfst du ohne Aufstiegsgenehmigung vom Luftamt auch auf deinem eigenen Grundstück nicht fliegen.
    • Ich könnt mich auch immer wieder aufregen über Antworten, die an der Frage des TE vorbeigehen; tu ich aber nicht :)

      Der TE hätte auch seine Frage etwas präziser stellen sollen, und zum Ausdruck bringen, dass er nur an den technischen Fakten interessiert ist. Ich hab das jedenfalls aus der Fragestellung so gelesen.

      Es gibt leider in allen Foren Klugscheißer, die an die Einzigartigeit ihres Wissens glauben und es deshalb ungefragt verbreiten... Die übertriebenen Hinweise auf legales Verhalten verschlechtern die Attraktivät eines Forums meines Erachtens. Der Förderung eines sozialeren Verhaltens der Leser sind sie kontraproduktiv.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hegauer ()

    • hegauer schrieb:

      Der Förderung eines sozialeren Verhaltens der Leser sind sie kontraproduktiv.
      Hört sich schlau an. Das hast jetzt aber auch ungefragt verbreitet.
      Wen das stört, kann sein Problem auch googeln. Da gibts dann nur sachbezogene Antworten ohne Klugschiss oder wertvolle Zusatzinformationen, je nach dem wie man es sieht.
      Reine Frage-Antwortspiele sind eben nicht die Stärke von Fach-Foren.