Fotoaufnahme mit Drohne im Kindergarten erlaubt

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    • Fotoaufnahme mit Drohne im Kindergarten erlaubt

      Hallo,
      ich mache bei uns im Kindergarten jedes Jahr die Fotos (bin sozusagen der Fotograf, wobei ich das nur nebenberuflich mache....). Dieses Jahr möchte ich die Gruppenbilder mit einer Drohne mache (...mal was Anderes....).
      Ich würde mir dazu die Erlaubnis vom Kindergarten und von allen Eltern einholen. Mit der Erlaubnis gehe ich davon aus, dass das Verbot das bei Menschenansammlungen gilt, dann nicht relevant ist.

      Reicht das aus, oder gibt es noch weitere rechtliche Dinge, die ich beachten muss?

      Vielen Dank für eure Rückmeldung!
    • Kani7 schrieb:

      Mit der Erlaubnis gehe ich davon aus, dass das Verbot das bei Menschenansammlungen gilt, dann nicht relevant ist.
      Nö. Afaik gilt das Verbot trotzdem noch und nur die Landesluftfahrtbehörde kann dir eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Aber lass die Kirche im Dorf. Die Kinder wissen was los ist, die Erzieher und Eltern wissen was los ist und das reicht. Du überfliegst schließlich kein Volksfest, wo keiner weis wem die Drohne gehört (potentielle Panikgefahr) und wo sie bei einem eventuellen Absturz jemandem auf den Kopf fällt, der sie vorher nicht wargenommen hat.
    • Hallo Kani7,
      Willkommen hier. Leider muss ich Dich gleich zu Beginn enttäuschen: Die Eltern können Dir keine Ausnahmegenehmigung für den Überflug von Menschenansammlungen geben, nur Deine Landesluftfahrtbehörde. LG WB

      Madner Kami war schneller, wobei ich über den zweiten Teil seiner Ausführung anderer Meinung bin.
    • Im Gegensatz zu den Vorkommentatoren bin ich noch garnicht mal so sicher, ob die Gruppenfotos wirklich eine Menschenansammlung sind.

      Begründung: in der LuftVO heisst es "eine so große Personenmehrheit, dass ihre Zahl nicht sofort überschaubarist und es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines Einzelnen nicht mehr ankommt."

      Fotografiere ich eine Kindergartengruppe, ist die genaue Personenanzahl klar bestimmt und es kommt gerade auch auf jeden Einzelnen an (jedes Gruppenmitglied soll ja auf dem Foto drauf sein)

      Zwar steht der dann folgende Satz der LuftVO "Bei einer Anzahl von mehr als zwölf Personen ist regelmäßig von einer solchen Menschenansammlung auszugehen" meiner Argumentation augenscheinlich entgegen. Bei genauem Lesen steht dort jedoch "regelmäßig", das lässt Ausnahmen zu, wenn der erste Satz so wie oben interpretiert wird. Hätte der Gesetzgeber die Grenze von 12 als fix angesehen, hätte er das auch so geschrieben.

      Das Projekt scheitert trotzdem schon früh: nie und nimmer bekommst Du von allen Eltern die Genehmigung. In der Grundschule meiner Tochter gibt es keine Klasse mehr, in der nicht mindestens die Eltern eines Kindes eine Fotoerlaubnis (für normale Fotos bei Veranstaltungen) verweigern. Ich sehe sogar die Gefahr, dass Du schlafende Hunde weckst, in dem Du eine "Genehmigungsrunde" bei den Eltern anstösst. Und dann sind auch die normalen Gruppenfotos gestorben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ramsesp ()

    • Nimm eine Leiter oder steig auf das Dach vom Kindergarten. Oder fotografier mit Tele aus dem Dachfenster eines benachbarten Hauses. Egal was du machst, flieg bitte NICHT mit der Drohne über die Kinder! egal in welcher Höhe. Drohnen stürzen manchmal ab. Das ist einfach so. Davon kann ich ein Lied singen. Was ich schon mal gemacht habe: Den Kindergarten mit der Drohne fotografieren aber OHNE Kinder. Das sieht ganz nett aus auch wenn du senkrecht nach unten fotografierst. Das kann dann z.B. auf die Internetseite.
    • Das einfachste ist DSGVO. Und es reicht, das sie es nicht möchten, da muss man auch nicht Diskutieren. Dank neuem DSGVO darf kein Foto gemacht werden, ohne Einverständnis.
      Das zeigt ja auch, wie weit man da über das Ziel hinaus geschossen ist mit der neuen Verordnung.
    • Madner Kami schrieb:

      ...daran hat die DSGVO nichts verändert.

      Doch, doch, ein "Erwachen".

      -

      Wir hatten demletzt auch ein Shooting in der Kita. Schlimm finde ich, daß man mittlerweile garnicht mehr aussuchen darf was man möchte, nein man bekommt das "komplette" Set zugeschickt und soll dann entscheiden was man für teils TEUER Geld nehmen will. Der Rest der zurückgeht wird einfach weggeschmissen. Total bescheuert...
    • Ja und nein.
      Dank der DSGVO ist das Thema deutlich verschärft worden bzgl. der Informationspflicht und dem Thema Dokumente. Das war vorher einfacher.
      Auch das Thema Schulfotos war früher kein Thema wo man sich rausziehen konnte.

      Die Thematik ist also schon anders geworden, auch wenn das "recht am eigenen Foto" schon immer bestand.
      Das meinte ich so auch nicht, sondern die Bürokratie drum rum, die eben zu diesen Auswüchsen führt.

      Warum Eltern bei Schul-, Klassen, oder Gruppenfotos da einen Aufriss machen? Keine Ahnung. Aber wenn das Kind sich nen FB Account erstellt und da veröffentlicht, ist alles grün? Andersrum wäre ein Schuh draus geworden ;)
    • Madner Kami schrieb:

      Was haben die so für Argumente, falls bekannt?
      Eher unspezifische Befürchtungen als Argumente. Aber wo früher ein Mehrheitsentschluss ausreichte, reicht heute eine Gegenstimme, um alles zu kippen.

      Tatsächlich ist bei meiner Tochter in der Klasse eine Mutter da besonders aktiv, die ansonsten jeden noch so belanglosen Moment des Lebens bei Instagram und Snapchat verbreitet. Aber wehe, jemand anderes macht bei Schulveranstaltungen Fotos, da steht die Dame umgehend im Zimmer des Schulleiters.

      Von den Lehrkräften kann man auch garnicht nicht erwarten, dass sie das zu moderieren versuchen. Die sind schon froh, wenn sie ein Schuljahr lang mal keinen Rechtsanwaltsbrief bekommen.
      Die Berichte zweier Erzieherinnen im Bekanntenkreis lassen vermuten, dass sich das in Kitas ebenfalls so abspielt. Womit wir zum Thema zurückgekehrt wäre

      dRoNeFuChS schrieb:

      Der Rest der zurückgeht wird einfach weggeschmissen. Total bescheuert...
      Kenne ich auch. Spätestens dann erinnere ich mich aber wieder daran, dass mein Multifunktionslaser einen ziemlich guten Scanner hat ;)
    • ramsesp schrieb:

      Tatsächlich ist bei meiner Tochter in der Klasse eine Mutter da besonders aktiv...

      dRoNeFuChS schrieb:

      Der Rest der zurückgeht wird einfach weggeschmissen. Total bescheuert...
      Kenne ich auch. Spätestens dann erinnere ich mich aber wieder daran, dass mein Multifunktionslaser einen ziemlich guten Scanner hat ;)
      Ja, die gibts überall... Meist sind diese "Typen" auch nicht sonderlich intelligent. "Pseudo elitär" gebildet etc...

      -

      Danke für den Hint mit dem Scanner. Sowas habe ich hier ja auch noch rumstauben. Manchmal ist es einfacher als man denkt... ;)
      Wir erwarten gerade wieder ein solches Fotopaket... Beim letzten mal konnten wir die Module noch aussuchen. Diesmal bekommen wir das komplett Set zugeschickt, mit Retourenaufkleber...
    • Im Übrigen muss die fehlende Zustimmung einzelner Eltern ja nicht ein Foto unmöglich machen. Da dürfen dann halt nur Personen aufs Bild, die den unterschriebenen Wisch dabei haben. Müssen die Eltern halt mit ihren Kindern klären, warum sie nicht drauf sind. Ich mache regelmäßig Workshops an einer Schule und die Schüler müssen so einen Wisch halt mitbringen.
      Bei nem Foto kriegt man das aber vielleicht noch verhältnismäßig einfach hin, bei ner Erlaubnis für einen 'Drohnenüberflug' wird das sicher nicht so einfach...

      Unabhängig von der Frage der realistisch zu erreichenden 100% Zustimmung der Eltern ist die Diskussion über die Interpretation von 'Menschenansammlung' aber schon eine nicht ganz uninteressante. Vom Grundsatz her hatte der Gesetzgeber dabei sicherlich maßgeblich zwei Aspekte im Blick:

      - Unübersichtlichkeit
      - Ahnungslosigkeit, bzw. 'Arglosigkeit'

      Ob das gezielte Fliegen über (oder auch nur in unmittelbarer Nähe) einer klar und abschließend definierten Gruppe innerhalb eines abgeschlossenen zugangskontrollierten Geländes nach Vorabinformation und expliziter Zustimmung zwangsläufig dagegen verstoßen würde - da könnte man sicher drüber diskutieren. Keine Ahnung, ob das über kurz oder lang mal per Urteil präzisiert wird, wäre zu wünschen.

      Schließlich darf mir mein Nachbar auch erlauben, über seinen Privatgrund zu fliegen und dort Aufnahmen zu machen. Warum sollte eine ähnliche Zustimmung nicht auch durch eine klar umgrenzte Gruppe erfolgen dürfen?




      - Carsten

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von Carsten Kurz ()

    • Interessantes Thema....

      Gibt es in Deutschland auch so eine "79 Joule" Regel wie in Österreich?

      Würde es in Deutschland gehen, wenn die Drohne in der Kategorie "Spielzeug" fallen würde?

      In Österreich gibs für Kopter, welche in die Kategorie "Spielzeug" fallen, keinerlei Beschränkungen (soweit ich weiß), keinerlei Regularien bzgl. dem Flug.

      CIAO

      Mad
    • So lange dabei nichts passiert wird es da ja gar nicht zu einem Prozess kommen. Und da alle informiert sind, ist die Wahrscheinlichkeit ja noch geringer, das etwas passiert.
      Ausgeschlossen ist es nicht, aber die Thematik dürfte dann langsam werden, ob man nicht eher im Lotto nen 6er schafft als dabei ein Vorkommnis.

      Ich fürchte dazu wird es absehbar kein Urteil geben, auch weil ich hoffe, dass wenn jemand sowas tun, eben nicht der 6er im Lotto ein tritt.
    • Das muss ja keineswegs erst zu einem Prozess kommen wenn was passiert - es reicht ja, wenn jemand auch ohne Unfall angezeigt wird. Ansonsten könnte man sicher auch von berufenen Stellen eine Einschätzung ohne konkreten Anlass vornehmen lassen. Weiss jemand, welche Stelle mit der Ausarbeitung der 'Drohnenverordnung' betraut war? Denke aber, dass auch Juristen ausserhalb dieses Kreises da ne halbwegs solide Einschätzung vornehmen können, den Begriff gibts ja nicht nur in der Drohnenverordnung.

      - Carsten

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Carsten Kurz ()

    • Ein Rechtsanwalt schreibt sicher gerne ein Rechtsgutachten. Der rechnet dann nach Stunden ab. Da reicht eine Privatrechtschutzversicherung nicht aus.

      Eine andere Möglichkeit ist der Bürgerservice des BMVI; denen habe ich jetzt mal die Frage, zusammen mit meiner obigen Einschätzung mit der Bitte um Bewertung zukommen lassen. Schauen wir mal, ob und wann da eine Antwort kommt.
    • Das sagt zwar noch nix Verbindliches aus, aber zumindest EIN Rechtsanwalt ist nach schnellem Googlen der Meinung, dass mit einer Menschenansammlung eine öffentliche Ansammlung gemeint ist und sowas wie z.B. eine Hochzeitsgesellschaft nicht darunter fällt, da sich letztere kollektiv und bewusst zu etwas entscheiden kann. Damit fällt der Flug über den Karnevalszug oder das Volksfest ohne Sondergenehmigung sicher aus, aber Gruppenfotos aus der Luft scheinen mir unter diesen Umständen auch bei größeren Gruppen zulässig, wenn sichergestellt ist, dass jeder bewusst wahrnehmen kann was passiert und sich nicht dagegen ausgesprochen hat.

      Je weiter man sich dabei von der Idealvorstellung der Familie oder eng privat verbundenen Gesellschaft entfernt, desto höher sollte man sicher die formalen Ansprüche an die Zustimmung setzen (sprich: schriftlich oder anderweitig beweisbar).

      - Carsten