Guten Abend,
nach intensiver Recherche bin ich nicht wirklich weiter gekommen und frage daher hier.
Ich wohne in Baden-Württemberg nahe einer Bundeswasserstraße und möchte in der Nähe fliegen. Das ist verboten, kann aber durch eine Allgemeinverfügung erlaubt werden.
Hier muss man dann die Nutzung als "unbemanntes Luftfahrtsystem" statt als "Flugmodell" angeben.
Problem:
Meines Wissens bedeutet dass eine gewerbliche Nutzung, welche bei mir nicht gegeben ist. Kann ich dennoch die Nutzung als unbemanntes Luftfahrtsystem angeben? Und benötige ich dann eine gewerbliche Versicherung statt meiner DMO Privatversicherung?
Ich habe von anderen hier gelesen, die wohl diese Zulassung haben, und hoffe auf einen Einblick.
Viele Grüße
LuLeBe
nach intensiver Recherche bin ich nicht wirklich weiter gekommen und frage daher hier.
Ich wohne in Baden-Württemberg nahe einer Bundeswasserstraße und möchte in der Nähe fliegen. Das ist verboten, kann aber durch eine Allgemeinverfügung erlaubt werden.
Hier muss man dann die Nutzung als "unbemanntes Luftfahrtsystem" statt als "Flugmodell" angeben.
Problem:
Meines Wissens bedeutet dass eine gewerbliche Nutzung, welche bei mir nicht gegeben ist. Kann ich dennoch die Nutzung als unbemanntes Luftfahrtsystem angeben? Und benötige ich dann eine gewerbliche Versicherung statt meiner DMO Privatversicherung?
Ich habe von anderen hier gelesen, die wohl diese Zulassung haben, und hoffe auf einen Einblick.
Viele Grüße
LuLeBe