Allgemeinverfügung BW für private Zwecke

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Allgemeinverfügung BW für private Zwecke

      Guten Abend,

      nach intensiver Recherche bin ich nicht wirklich weiter gekommen und frage daher hier.
      Ich wohne in Baden-Württemberg nahe einer Bundeswasserstraße und möchte in der Nähe fliegen. Das ist verboten, kann aber durch eine Allgemeinverfügung erlaubt werden.
      Hier muss man dann die Nutzung als "unbemanntes Luftfahrtsystem" statt als "Flugmodell" angeben.
      Problem:
      Meines Wissens bedeutet dass eine gewerbliche Nutzung, welche bei mir nicht gegeben ist. Kann ich dennoch die Nutzung als unbemanntes Luftfahrtsystem angeben? Und benötige ich dann eine gewerbliche Versicherung statt meiner DMO Privatversicherung?

      Ich habe von anderen hier gelesen, die wohl diese Zulassung haben, und hoffe auf einen Einblick.

      Viele Grüße
      LuLeBe
    • Hmm, gewerblich heißt ja vor allem mit Gewerbeschein, gibt ja die Liebhaberei oder so, was ein Gewerbe ohne Gewinnabsicht ist. Die Frage ist nur, MUSS es dafür ein Gewerbe sein, oder heißt es nur umgekehrt, dass es als Flugmodell keines sein darf, ich es aber auch ohne Gewerbe als unbemanntes Luftfahrtsystem anmelden könnte?
    • Bitte, bitte, bitte. Nicht schon wieder die Diskussion zwischen Flugmodell = Privat und Unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS) = Gewerblich. Das Gesetz kennt diese Unterscheidung nicht. Die Unterscheidung zwischen Flugmodell und UAS ist ausschließlich der Einsatzzweck. Ist der Zweck die „Sport- und Freizeitgestaltung“ fliegt man als Flugmodell. In “allen“ anderen Fällen fliegt man als UAS. Und schon ist die ganze Diskussion um die leidige Gewinnabsicht und das ganze nur gewerbliche Gedöns vom Tisch.

      Die DMO versichert nun auch nur Flüge die als Flugmodell und somit ausschließlich zu „Sport- und Freizeitzwecken“ stattfinden. Man kann auch ohne gewerblichen Hintergrund und ohne Gewinnabsicht als UAS starten, aber auch diese Flüge sind dann nicht durch die DMO versichert.
    • Danke für die Antwort!
      Dann werde ich mich wohl nach einer entsprechenden Versicherung umschauen müssen, hoffentlich ist das bezahlbar. Danach könnte ich dann wohl eine Anmeldung als UAS anstreben. So hatte ich den Text auch verstanden, aber aufgrund der häufigen Erwähnung von Gewerben schien mir, ich hätte da etwas falsch verstanden.
      Danke für deine ausführliche Antwort, quadle!
    • Mit der Möglichkeit auch Film- und Fotoaufnahmen zu machen kostet die Versicherung als UAS beim DMO 168 €/Jahr, also mehr als das 4-fache. Beim HDI gibt es diese Versicherung bereits für 119,- €/Jahr bzw. ab 9,98 €/Tag, 19,99 €/Woche bzw. 29,99 €/Monat als Kurzzeitversicherung.

      hdi.global/apps/drohnen-haftpflicht/#/produktauswahl/

      Interessant, wenn man nur mal für den Einzelfall eine solche Versicherung benötigt. Ob das für eine Allgemeinverfügung reicht muss geklärt werden.
    • quadle schrieb:



      Interessant, wenn man nur mal für den Einzelfall eine solche Versicherung benötigt. Ob das für eine Allgemeinverfügung reicht muss geklärt werden.
      gemäß Formular muss beim Flug eine Versicherung bestehen, aber nicht für die gesamte Laufzeit der Genehmigung, wäre also eventuell eine gute Option, diese bei Bedarf abzuschließen. Danke für den Hinweis, hatte bisher nur diverse Angebote zwischen 110 und 170€ für ein Jahr gesehen. Da für normale Flüge ja die günstige private Versicherung der DMO reicht, werde ich mich wohl für diese Kombination entscheiden.
      Ich bedanke mich für deine Informationen. Kann ich Themen hier schließen? Meine Fragen wären jedenfalls zu größter Zufriedenheit beantwortet :)