Burg auf Berg Fotografieren... aber die Flughöhe?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Burg auf Berg Fotografieren... aber die Flughöhe?

      Guten Tag.

      Ich wollte gerne unsere Burg im Nachbar Ort fotografieren und hole mir gerade die Erlaubnis vom akt. Betreiber der Burg und der Stadt ein.
      Nun wollte ich aber gerne noch wissen... ab wann genau werden die 100m Flughöhe bemessen aus rechtlicher sicht? :huh:

      Die Burg liegt 220,5 m ü. NN und wäre somit definitv über der 100m Marke.
      Aaaaaaber auf dieser Höhe fliegt ja logischerweise kein Flugzeug, Helikopter oder Ufo umher, ist es also nötig sich noch die Aufstiegserlaubnis des Landes Ba-Wü für teuer Geld zu beantragen?

      Oder zählt die 100m Flughöhe von dem Punkt aus, wo man die Drohne startet`?

      Es soll sich um "Vorschau Bilder" für meine Website handeln, um einfach meinen Kunden zu zeigen, wie schön die Umgebung auch von oben sein kann.
      Die Bilder sollen nicht verkauft werden.
      (Oo\_______SKYLINE_______/oO)
    • die 100m gelten über Grund des Startpunktes, wobei natürliche Erhebungen normalerweise dann den Luftraum darüber anheben.
      Realistisch ist die Präzision der Messung sowieso nicht so genau, dass das ein Thema ist, wenn du mal 101,2m erreichst, wird auch nicht gleich die Luftwaffe Abfangjäger starten :)

      Startest du also quasi in einem Loch, dürfte es völlig ok sein, die 100m über dem normalen Niveau zu fliegen, gleiches gilt eigentlich auch um eine Burg auf einem Berg, wobei ich den Abstand zum Berg dann nicht zu sehr ausreizen würde. Zumal ich nicht glaube, dass du von der Burg aus noch mal 100m hoch willst.

      Denk bitte dran, wenn du das gewerblich nutzt, dass du dann andere Versicherungen und die Thematik Kenntnisnachweis erfüllen musst.
    • Die Drohne soll nicht gewerblich benutzt werden zunächst.
      ich möchte lediglich die Aufnahmen auf der Website bzw. Facebook & Instagram veröffentlichen um den Besuchern bzw. Kunden zu zeigen "Hey... er macht was neues!"
      So kann ich wieder auf mich aufmerksam machen :)

      Also ich möchte nicht gebucht werden für Drohnenaufnahmen etc.
      (Oo\_______SKYLINE_______/oO)
    • Wenn du die Aufnahmen benutzt um ein Gewerbe zu promoten, dann ist das ganz klar gewerblicher Einsatz.

      Was die Flughöhe betrifft, ganz einfache Regel: Unter der Drohne dürfen zu jeder Zeit maximal 100m Luft sein. Egal von wo du gestartet bist, oder wo du hin fliegst. Wie, oder ob du diese Höhe mit deiner Drohne überhaupt bestimmen kannst ist alleine dein Problem. Wie beim Parkticket, nach 30min gibt es ein Knöllchen, auch wenn deine Uhr falsch geht.
    • Hab da gerade was Interessantes gefunden... :huh:



      Rieck-Partner.de schrieb:

      Typische nicht gewerbliche Nutzung


      Nicht gewerbliche Nutzung ist im typischsten Fall rein private Nutzung. Das Bild wird also nur für den privaten Gebrauch gemacht, ohne jede kommerzielle Verwertungsabsicht. Zum privaten Gebrauch gehört zwar grundsätzlich auch, das Bild Familie und Freunden zu zeigen.
      Doch hier wird es bereits schwierig: Privater Gebrauch kann nicht mehr zweifellos angenommen werden, wenn das Bild dafür auf Social Media wie Facebook, Twitter, YouTube oder Instagram gepostet wird.

      Das würde bedeuten dass JEDER User, der sein Bild uploadet eine gewerbliche bzw. kommerzielle Nutzung unterstellt wird? ?(
      Das widerum bedeutet, auch wenn ich es lediglich auf meinem Privat Profil poste wird, nur weil ich Fotograf bin, mir sofort Gewerblicher Gebrauch unterstellt???

      Na danke auch :thumbdown:
      (Oo\_______SKYLINE_______/oO)
    • Der Spruch bedeutet sicher nicht, dass die Verwendung irgendwelcher Bilder auf social media Kanälen grundsätzlich gewerbliche Nutzung feststellt. Allerdings nennst Du dich hier ja selbst 'Fotograf' und erwähnst 'Kunden'. Und dann ist eine Nutzung solcher Bilder auf social media Kanälen sicher nicht mehr privat.

      An deiner Stelle würde ich die paar Kröten mehr für eine gewerbliche Haftpflicht investieren. Da ständig rumeiern zu müssen zwischen privat und gewerblich ist doch blöd.

      - Carsten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Carsten Kurz ()

    • Ich werde mich mal erkundigen, danke für den Tipp.
      Habe mich oben wohl unglücklich ausgedrückt.

      Ich bin Fotograf, ja aber möchte auf meinem Facebook / Instagram Account schöne Luftaufnahmen posten.
      Gut... Kunden bzw Leute sehen die Aufnahmen und Zählen dann 1 und 1 zusammen, das stimmt wohl!

      Donkschee schonmal :)
      (Oo\_______SKYLINE_______/oO)