Guten Tag.
Ich wollte gerne unsere Burg im Nachbar Ort fotografieren und hole mir gerade die Erlaubnis vom akt. Betreiber der Burg und der Stadt ein.
Nun wollte ich aber gerne noch wissen... ab wann genau werden die 100m Flughöhe bemessen aus rechtlicher sicht?
Die Burg liegt 220,5 m ü. NN und wäre somit definitv über der 100m Marke.
Aaaaaaber auf dieser Höhe fliegt ja logischerweise kein Flugzeug, Helikopter oder Ufo umher, ist es also nötig sich noch die Aufstiegserlaubnis des Landes Ba-Wü für teuer Geld zu beantragen?
Oder zählt die 100m Flughöhe von dem Punkt aus, wo man die Drohne startet`?
Es soll sich um "Vorschau Bilder" für meine Website handeln, um einfach meinen Kunden zu zeigen, wie schön die Umgebung auch von oben sein kann.
Die Bilder sollen nicht verkauft werden.
Ich wollte gerne unsere Burg im Nachbar Ort fotografieren und hole mir gerade die Erlaubnis vom akt. Betreiber der Burg und der Stadt ein.
Nun wollte ich aber gerne noch wissen... ab wann genau werden die 100m Flughöhe bemessen aus rechtlicher sicht?
Die Burg liegt 220,5 m ü. NN und wäre somit definitv über der 100m Marke.
Aaaaaaber auf dieser Höhe fliegt ja logischerweise kein Flugzeug, Helikopter oder Ufo umher, ist es also nötig sich noch die Aufstiegserlaubnis des Landes Ba-Wü für teuer Geld zu beantragen?
Oder zählt die 100m Flughöhe von dem Punkt aus, wo man die Drohne startet`?
Es soll sich um "Vorschau Bilder" für meine Website handeln, um einfach meinen Kunden zu zeigen, wie schön die Umgebung auch von oben sein kann.
Die Bilder sollen nicht verkauft werden.
(Oo\_______SKYLINE_______/oO)