Light UAS operator certificate (LUC)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Light UAS operator certificate (LUC)

      Hi Zusammen,

      die Diskussion richtet sich primär an die kommerziell tätigen Drohnenflieger.
      Mit der neuen EU-Verordnung zeichnet sich jetzt endlich ein praktikabler Weg zur unkomplizierten (?) Genehmigung von kritischeren Flügen wie bspw. BVLOS und über Bundesfernstraßen ab. Bisher war so etwas theoretisch nur per SORA-GER möglich und wurde am Ende praktisch doch meistens nicht genehmigt.
      In Zukunft soll es weiterhin per SORA gehen oder - noch besser - per Light UAS operator certificate (LUC). Vor allem das LUC dürfte den kommerziellen Einsatz enorm vereinfachen. Einmal das Zertifizierungs-Verfahren durchlaufen, die Drohnen entsprechend der dann hoffentlich vorhandenen Vorschriften ausrüsten (Fallschirm, Transponder, was auch immer) und es kann los gehen. Je früher, desto besser. :)
      Im EASA Zeitplan steht leider nichts zur Implementierung des LUC. Weiß da jemand genaueres oder wie das Genehmigungsverfahren genau aussieht?

      Ferner steht in der "UAS.LUC.020 Verantwortung des LUC-Inhabers" in der Duchführungsverordnung etwas zur Qualifikation des LUC-Inhabers (Punkt 5c, im nachfolgenden Verordnungstext rot markiert). Gibt es schon weiterführende Informationen, wie diese Qualifikation auszusehen hat und nachgewiesen werden kann?


      Der LUC-Inhaber muss
      (1) den Anforderungen der Punkte UAS.SPEC.050 und UAS.SPEC.060 genügen,
      (2) muss dem in den Genehmigungsbedingungen festgelegten Genehmigungsumfang und den dort festgelegten Rechtengenügen,
      (3) ein System für die Ausübung der Betriebskontrolle über jeden Betrieb, der zu den LUC-Bedingungen durchgeführtwird, festlegen und aufrechterhalten,
      (4) eine Risikobewertung des beabsichtigten Betriebs nach Artikel 11 durchführen, sofern es sich nicht um einen Betriebhandelt, für den eine Betriebserklärung nach Punkt UAS.SPEC.020 ausreicht,
      (5) über den Betrieb, der auf der Grundlage der nach Punkt UAS.LUC.060 gewährten Rechte durchgeführt wird,Aufzeichnungen über die folgenden Positionen führen und gewährleisten, dass für einen Zeitraum von mindestensdrei Jahren diese Aufzeichnungen vor Beschädigung, Änderung und Diebstahl geschützt sind:
      a) die Bewertung des Betriebsrisikos, sofern nach Nummer 4 gefordert, und die entsprechenden Belege,
      b) die ergriffenen Risikominderungsmaßnahmen und
      c) die Qualifikation und Erfahrung des Personals, das am UAS-Betrieb, am Compliance-Monitoring der Vorschriftenund am Sicherheitsmanagement beteiligt ist,
      (6) die in Nummer 5 Buchstabe c genannten personenbezogenen Aufzeichnungen in der gesamten Zeit, in der diebetreffende Person für die Organisation tätig ist, und bis zu drei Jahre nach dem Ausscheiden der Person aus derOrganisation aufbewahren.