@Louis08, in der Verordnung ist es wie folgt definiert:
Heißt, wie Du schreibst und es von DJI ausgewiesen ist: 249g ("Startgewicht des Fluggeräts (inklusive Akku und Propeller)").
Von Propellerkäfigen steht da nichts, ebensowenig von anderem Zubehör. Die kommen dann also on Top, bedeutet, man überschreitet das ausgewiesene Startgewicht des Herstellers. Und darauf weist DJI hin.
Wie woanders erwähnt gehen sie gar nicht erst auf C0 ein, da die Mavic Mini aktuell wohl gar keine C0 Kennzeichnung hat. Genaues wissen wir, wenn die ersten Käufer ihre regulär ausgelieferten europäischen Mavic Minis in den Händen halten und darüber berichten.
EU-Verordnung schrieb:
„Höchstzulässige Startmasse“ (maximum take-off mass, MTOM): die vom Hersteller oder Erbauer festgelegte höchstzulässige Masse des unbemannten Luftfahrzeugs, einschließlich Nutzlast und Kraftstoff, mit der bzw. dem das unbemannte Luftfahrzeug betrieben werden kann;
Heißt, wie Du schreibst und es von DJI ausgewiesen ist: 249g ("Startgewicht des Fluggeräts (inklusive Akku und Propeller)").
Von Propellerkäfigen steht da nichts, ebensowenig von anderem Zubehör. Die kommen dann also on Top, bedeutet, man überschreitet das ausgewiesene Startgewicht des Herstellers. Und darauf weist DJI hin.
Wie woanders erwähnt gehen sie gar nicht erst auf C0 ein, da die Mavic Mini aktuell wohl gar keine C0 Kennzeichnung hat. Genaues wissen wir, wenn die ersten Käufer ihre regulär ausgelieferten europäischen Mavic Minis in den Händen halten und darüber berichten.