DJI-Drohnen in der EU ab 2020

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • @Louis08, in der Verordnung ist es wie folgt definiert:

    EU-Verordnung schrieb:

    „Höchstzulässige Startmasse“ (maximum take-off mass, MTOM): die vom Hersteller oder Erbauer festgelegte höchstzulässige Masse des unbemannten Luftfahrzeugs, einschließlich Nutzlast und Kraftstoff, mit der bzw. dem das unbemannte Luftfahrzeug betrieben werden kann;

    Heißt, wie Du schreibst und es von DJI ausgewiesen ist: 249g ("Startgewicht des Fluggeräts (inklusive Akku und Propeller)").
    Von Propellerkäfigen steht da nichts, ebensowenig von anderem Zubehör. Die kommen dann also on Top, bedeutet, man überschreitet das ausgewiesene Startgewicht des Herstellers. Und darauf weist DJI hin.

    Wie woanders erwähnt gehen sie gar nicht erst auf C0 ein, da die Mavic Mini aktuell wohl gar keine C0 Kennzeichnung hat. Genaues wissen wir, wenn die ersten Käufer ihre regulär ausgelieferten europäischen Mavic Minis in den Händen halten und darüber berichten.
  • Louis08 schrieb:

    Oder hält DJI sich da nur eine Hintertür offen (a la "wir haben darauf hingewiesen, wir sind nicht schuld am illegalen C0 Flug")?
    Es gibt keinen illegalen C0 Flug, weil die Mini um die es in den FAQs geht kein C0 Zeichen drauf hat und deshalb nicht in der C0-Klasse fliegt.

    Wenn DJI das C0-Zeichen dann mal drauf macht und für diese Mini dann z.B. auch den 50g leichteren Lipo-Akku nach Europa liefert, kommst dann auch mit Propellerschutz unter 250g und alles wäre ok.
    Aber wer weiß das jetzt schon?
  • Also meiner Meinung nach kann nur das tatsächliche Startgewicht eine Rolle spielen wenn du wir mal mit der Drohne kontrolliert werden sollten.
    Alles andere macht doch keinen Sinn.
    Da könnt man sich ja dann z.B. ne leichtere Drohne kaufen die unter 900 gramm wiegt und dann z.B. noch Modifikationen anbringen (keine Ahnung 3d Camera z.B.)
    Dann liegt das Startgewicht über 900 gr und das wär dann das legal weil das ausgewiesene Gewicht der Drohne laut Hersteller maßgebend ist. Wohl kaum.
  • Wenn man mit einem LKW mit zul. Gesamtmasse von 9t hinter einem Schild kontrolliert wird, dass eine zul. Gesamtmasse über 7,5t verbietet, ist es auch nicht relevant, ob der LKW unbeladen ist und nur 6t wiegt.

    Die Polizei kann so etwas halt nicht unterwegs mal eben wiegen.
    Und eine Drohne wird durch den Hersteller eingestuft und die Polizei wird keine Waagen dabei haben, da diese ja geeicht sein müssen, +-1g wiegen können usw.

    Das wäre nur in einem nevellierbaren Bus mit massivem Wäägetisch und unter Ausschluss von Zugluft machbar. ;)
  • Joergli77 schrieb:

    Geb ich dir Recht. Aber ich könnte die Strafe dann anfechten und sagen dass die vom Hersteller angegeben Werte nicht zutreffen. Dann würden die meine Drohne exakt wiegen und vermutlich feststellen dass ich Recht habe.
    Wer sind in dem Fall "Die"? Bei einer nachträglichen Wägung muss ja auch sichergestellt sein, dass nichts verändert wurde. Ich denke so etwas hat keinen Bestand. Oder die Kosten für ein unabhängiges Gutachten übersteigen die "Strafmilderung" um ein Vielfaches.
  • Dann hier noch mal, seit Oktober hat sich ja einiges getan, Kenntnisstand aktuell:

    skyscope schrieb:


    • Für alle aktuellen Copter ist ab 01.07.20 Artikel 22 relevant. C-Klassen sind für Bestands-Copter irrelevant.
    • Heißt, für Copter über 500 g bis 2 kg ist ein "Kompetenzniveau" erforderlich, das "dem in Punkt UAS.OPEN.030(2) von Teil A des Anhangs mindestens gleichwertig" ist. Heißt vor allem auch, es gibt keine 900 g Schranke für alle aktuellen Copter, die diesbezügliche Schranke liegt eben bei 500 g.


    Im Klartext: Es interessiert nicht, was eine Mavic 2 zwischen 500g und 2 kg wiegt, die Betriebsregeln werden die gleichen sein.
  • Joergli77 schrieb:

    ann liegt das Startgewicht über 900 gr und das wär dann das legal weil das ausgewiesene Gewicht der Drohne laut Hersteller maßgebend ist. Wohl kaum.
    Wie schon erwähnt, vom 1.7.202 bis 1.7.2022 ist das egal ob 895 g oder 915 g.

    An Deiner Stelle würde ich selber mal danach recherchieren wie es ab dem 1.7.2020 für deinen Kopter sein wird.

    edit:

    hier ist der dazugehörige Text:

    100m Sichweite

    Da kannst dcih einlesen.

    CIAO

    Mad

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