Na eindeutig ist jedenfalls, daß immer mehr Polizei und Ordnungskräfte im Hinblick auf die Gesetzeslage geschult sind und gleich vor Ort auf Plakette und Versicherungsnachweis prüfen. Vor diesem Hintergrund ist allerdings die Aussage:
'Außerdem sei es mir nicht erlaubt eine Drohne zu Fliegen ohne eine Sondergenehmigung von der XY Behörde ...'
etwas eigenartig. Da hättest Du bei 'XY' etwas genauer hin hören müssen. Ich denke mir, Du hast keine Lust drauf, aber ich würde diesbezüglich nochmal nach horchen. Fehlannahme, oder Missverständnis? Vermutlich meinten die vor dem Hintergrund der Behauptungen dieses Nachbarn, du seist über anderen Wohngrundstücken geflogen, dass du für DIESEN Fall eine Sondergenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde brauchst. In deinem Fall:
lbm.rlp.de/de/themen/luftverkehr/drohnen-uas-modellflug/
In Rheinland-Pfalz sind die Gebühren für diesen Fall relativ moderat, und die Erlaubnis gilt typisch für 2 Jahre. Wenn Du mehr in diesem Bereich arbeiten willst, ist das sicher gut investiertes Geld, und kann dir ne Menge Ärger ersparen - wenn Du so einen Wisch Ordnungskräften vor die Nase hältst, dürften Diskussionen schnell beendet sein.
Diese Sondergenehmigung erlaubt Dir allerdings nur das FLIEGEN über fremden Wohngrundstücken ohne Erlaubnis deren Eigentümer - nicht das Anfertigen von Bildaufnahmen aus deren privaten Bereichen.
Allerdings möchte ich Dir raten, dich vor zukünftigen Flügen gründlicher zu informieren und idealerweise zumindest mal den kleinen Kenntnisnachweis zu machen. Der ist zwar als solcher nur für private Flüge 'gültig', aber erstens lernst Du dabei noch was, und zweitens hast Du ein weiteres offiziell aussehendes Kärtchen/Scheinchen, mit dem Du wedeln kannst - nicht nur gegenüber Ordnungskräften.
kenntnisnachweisonline.dmfv.aero
Kostet knapp 27€ und ist online durchführbar.
Ausserdem hoffe ich, dass Du eine der üblichen Apps benutzt, die Dir Flugverbotszonen und Aufstiegsbeschränkungen anzeigen, z.B. die DFS App.
Nebenbei: Ich würde mal vermuten, dass in solchen Fällen gegenwärtig noch nicht gezielt nach gewerblicher vs. privater Haftpflicht nachgefragt wird. Sollte aber denen zu denken geben, die glauben, sie könnten gewerblich arbeiten und mit ner privaten Halterhaftpflicht auskommen, um ein paar Euro zu sparen. Wäre auch ziemlich peinlich, bei ner Kontrolle dem Auftraggeber hinter vorgehaltener Hand noch schnell zuflüstern zu müssen, er solle bitte nicht sagen, dass man in seinem Auftrag geflogen sei...
- Carsten
'Außerdem sei es mir nicht erlaubt eine Drohne zu Fliegen ohne eine Sondergenehmigung von der XY Behörde ...'
etwas eigenartig. Da hättest Du bei 'XY' etwas genauer hin hören müssen. Ich denke mir, Du hast keine Lust drauf, aber ich würde diesbezüglich nochmal nach horchen. Fehlannahme, oder Missverständnis? Vermutlich meinten die vor dem Hintergrund der Behauptungen dieses Nachbarn, du seist über anderen Wohngrundstücken geflogen, dass du für DIESEN Fall eine Sondergenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde brauchst. In deinem Fall:
lbm.rlp.de/de/themen/luftverkehr/drohnen-uas-modellflug/
In Rheinland-Pfalz sind die Gebühren für diesen Fall relativ moderat, und die Erlaubnis gilt typisch für 2 Jahre. Wenn Du mehr in diesem Bereich arbeiten willst, ist das sicher gut investiertes Geld, und kann dir ne Menge Ärger ersparen - wenn Du so einen Wisch Ordnungskräften vor die Nase hältst, dürften Diskussionen schnell beendet sein.
Diese Sondergenehmigung erlaubt Dir allerdings nur das FLIEGEN über fremden Wohngrundstücken ohne Erlaubnis deren Eigentümer - nicht das Anfertigen von Bildaufnahmen aus deren privaten Bereichen.
Allerdings möchte ich Dir raten, dich vor zukünftigen Flügen gründlicher zu informieren und idealerweise zumindest mal den kleinen Kenntnisnachweis zu machen. Der ist zwar als solcher nur für private Flüge 'gültig', aber erstens lernst Du dabei noch was, und zweitens hast Du ein weiteres offiziell aussehendes Kärtchen/Scheinchen, mit dem Du wedeln kannst - nicht nur gegenüber Ordnungskräften.
kenntnisnachweisonline.dmfv.aero
Kostet knapp 27€ und ist online durchführbar.
Ausserdem hoffe ich, dass Du eine der üblichen Apps benutzt, die Dir Flugverbotszonen und Aufstiegsbeschränkungen anzeigen, z.B. die DFS App.
Nebenbei: Ich würde mal vermuten, dass in solchen Fällen gegenwärtig noch nicht gezielt nach gewerblicher vs. privater Haftpflicht nachgefragt wird. Sollte aber denen zu denken geben, die glauben, sie könnten gewerblich arbeiten und mit ner privaten Halterhaftpflicht auskommen, um ein paar Euro zu sparen. Wäre auch ziemlich peinlich, bei ner Kontrolle dem Auftraggeber hinter vorgehaltener Hand noch schnell zuflüstern zu müssen, er solle bitte nicht sagen, dass man in seinem Auftrag geflogen sei...
- Carsten