Polizei ärger berechtigt? Hilf"

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Na eindeutig ist jedenfalls, daß immer mehr Polizei und Ordnungskräfte im Hinblick auf die Gesetzeslage geschult sind und gleich vor Ort auf Plakette und Versicherungsnachweis prüfen. Vor diesem Hintergrund ist allerdings die Aussage:

    'Außerdem sei es mir nicht erlaubt eine Drohne zu Fliegen ohne eine Sondergenehmigung von der XY Behörde ...'

    etwas eigenartig. Da hättest Du bei 'XY' etwas genauer hin hören müssen. Ich denke mir, Du hast keine Lust drauf, aber ich würde diesbezüglich nochmal nach horchen. Fehlannahme, oder Missverständnis? Vermutlich meinten die vor dem Hintergrund der Behauptungen dieses Nachbarn, du seist über anderen Wohngrundstücken geflogen, dass du für DIESEN Fall eine Sondergenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde brauchst. In deinem Fall:

    lbm.rlp.de/de/themen/luftverkehr/drohnen-uas-modellflug/

    In Rheinland-Pfalz sind die Gebühren für diesen Fall relativ moderat, und die Erlaubnis gilt typisch für 2 Jahre. Wenn Du mehr in diesem Bereich arbeiten willst, ist das sicher gut investiertes Geld, und kann dir ne Menge Ärger ersparen - wenn Du so einen Wisch Ordnungskräften vor die Nase hältst, dürften Diskussionen schnell beendet sein.
    Diese Sondergenehmigung erlaubt Dir allerdings nur das FLIEGEN über fremden Wohngrundstücken ohne Erlaubnis deren Eigentümer - nicht das Anfertigen von Bildaufnahmen aus deren privaten Bereichen.

    Allerdings möchte ich Dir raten, dich vor zukünftigen Flügen gründlicher zu informieren und idealerweise zumindest mal den kleinen Kenntnisnachweis zu machen. Der ist zwar als solcher nur für private Flüge 'gültig', aber erstens lernst Du dabei noch was, und zweitens hast Du ein weiteres offiziell aussehendes Kärtchen/Scheinchen, mit dem Du wedeln kannst - nicht nur gegenüber Ordnungskräften.

    kenntnisnachweisonline.dmfv.aero

    Kostet knapp 27€ und ist online durchführbar.

    Ausserdem hoffe ich, dass Du eine der üblichen Apps benutzt, die Dir Flugverbotszonen und Aufstiegsbeschränkungen anzeigen, z.B. die DFS App.

    Nebenbei: Ich würde mal vermuten, dass in solchen Fällen gegenwärtig noch nicht gezielt nach gewerblicher vs. privater Haftpflicht nachgefragt wird. Sollte aber denen zu denken geben, die glauben, sie könnten gewerblich arbeiten und mit ner privaten Halterhaftpflicht auskommen, um ein paar Euro zu sparen. Wäre auch ziemlich peinlich, bei ner Kontrolle dem Auftraggeber hinter vorgehaltener Hand noch schnell zuflüstern zu müssen, er solle bitte nicht sagen, dass man in seinem Auftrag geflogen sei...

    - Carsten
  • Mein Fazit, so eine Reaktion kommt nicht von ungefähr, da war wohl das Verhältnis der Nachbarschaft vorher bereits nicht das Beste und damit hat das wahrscheinlich nicht viel mit dem Kopterflug zu tun.
    Es gibt solche Nachbarn und auch solche die man nicht braucht wer da nun auch der "Solche" ist. :rolleyes:
    Gruß vom Nobier
    Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
  • Interessantes Thema. Irgendwie sollte klar sein, dass man nicht über anderer Leute Grundstück fliegt, ohne diese vorher zu fragen.
    Hier habe ich aber verstanden, dass der Eigentümer selbst den Auftrag gegeben hat. Der Drohnenpilot gibt an, gewerblich zu handeln.

    Muss eigentlich der Maurer das Baugesuch stellen, wenn er nur den Auftrag hat, den Rohbau zu mauern?
    Mir stellt sich die Frage, inwieweit der Auftraggeber im Vorfeld der Aufnahmen, diese mit den Nachbarn abzustimmen hat bzw. inwieweit der Auftragnehmer diesen Passus in seine AGB mit aufnimmt. Hier wäre es doch sinnvoll, vor Beginn des Fluges, die Einverständnisserklärungen der betroffenen Nachbarn einzusehen bzw. einzusammeln.
    Ich frage nur für einen Freund. ;-)
  • Hallo,

    klingt recht interessant. Meines Erachtens nach wird das im Sande verlaufen. Das Fliegen auf dem eigenen Grundstück oder auf dem Grundstück mit Genehmigung des Eigentümers ist erlaubt. Das einzige, was hier ziehen könnte, ist das Recht am eigenen Bild. Da der Nachbar bei der Polizei angegeben hat, dass er die Drohne gesehen hat, werden eventuell Nachfragen kommen. Für den Fall kannst Du die Aufnahmen vorlegen.

    Es verhält sich wie mit der Fotografie oder der Überwachungskamera am Grundstück/Gebäude.

    Sind die Gebäude von außen sichtbar, so ist ein Foto kein Problem. Steigst Du aber auf eine Leiter (oder benutzt eine Drohne) um über den Zaun / Mauer das Gebäude zu fotografieren, so ist das verboten (Eingriff in die Privatsphäre, Recht am eigenen Bild etc.). Da Du aber auf dem betreffenden Grundstück mit Genehmigung warst, kommt da nichts.

    Bei Aufnahmen von Überwachungskameras z.B. im Eingangsbereich einer Straße, muss der "öffentliche Bereich" geschwärzt sein". Auch "zufällige" Aufnahmen von öffentlichen Bereichen (und auch privaten), mit oder ohne Drohne, sind nicht ohne! Sogar bei Sehenswürdigkeiten (z.B. Eifelturm) gibt es böse Strafen. Immer vorher informieren und ggf. nachfragen.

    In Deinem Fall fühlte sich der Nachbar wohl beobachtet oder belästigt. Da Du schreibst, er kann die Drohne nicht gesehen haben (Auftraggeber als Zeuge?), wird Dir da nichts passieren. (Lärm-) Belästigung fällt auch weg, da die Drohne leiser als ein Laubbläser ist ...

    Als wenn die Behörden nicht schon genug zu tun hätten ...

    Ich drück Dir die Daumen. Kommt innerhalb von 8 Wochen nix, dann ist das vom Tisch ...

    VG Stöcki ;)
    Carpe Diem