Versicherungsbestätigung nach § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo,
      wie schaut es mit dieser Formulierung aus, ist diese nun ausreichend, um als rechtskonforme und vollwertige Drohnenversicherung zu gelten?


      Aus den Versicherungsbedingungen schrieb:

      Versichert ist deine gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren durch den erlaubten und privaten, nicht kommerziellen Besitz und Gebrauch von ferngesteuerten Fluggeräten mit Motoren oder Treibsätzen (Drohnen, Flugzeuge, Hubschrauber) mit einem Maximalgewicht bis 5,0 kg.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von flyfan ()

    • Gab übrigens keinerlei Probleme mit meiner PHV A1, A2 und A3 inkl. Registrierung zu bekommen.
      Vorherige Rückfragen bei der PHV ergaben auch keinerlei Einschränkungen betr. neuem EU-Recht solange ich mit meinen Fliegern "privat" unterwegs bin und die 5kg nicht überschreite.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Bin über Kopter-Profie zu Getsafe gestoßen, da meine PHV die Gefährdungshaftung nicht bestätigen wollte.
      Aber was sehe ich bei Getsafe beim zusätzlich gebuchten Drohnen-Paket?

      Nur "normale" Haftpflichtschäden sind versichert!
      Wie kann eine große Agentur in der heutigen zeit, wo die Gefährdungshaftung mitversichert sein muss, solche Kopter-Versicherungen anbieten?
      Das ist ja schon fahrlässig!
      Bilder
      • getsafe-drohne.jpg

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    • gsezz schrieb:

      Nur in dem was du gepostet hast sehe ich nichts was die Gefährdungshaftung ein- oder ausschließen würde.
      Das ganze kann man in meinen Augen so betrachten:

      Es reicht nicht das die PHV auch die Gefährdungshaftung übernimmt.

      In §43 (3) LuftVG steht das die Vorschriften für die Pflichtversicherung des Versicherungsvertragsgesetzes gelten.

      Ein wesentlicher Bestandteil hier ist aber das der Geschädigte sich eben direkt an den Versicherer halten kann.

      In allen mir bekannten PHV ist das eben anders, da wird dann der Versicherte von den Ansprüchen die gegen ihn erhoben werden freigestellt durch den Versicherer.

      Von daher ist eben eine PHV meiner Ansicht nach nie geeignet um die Bedingungen des §43 LuftVG zu erfüllen.

      Ich dachte zuerst auch, prima die PHV bestätigt extra Gefährdungshaftung und gut ist. Leider nicht.
    • Keine Ahnung was das jetzt hier noch soll. Das Thema ist doch schon bis zur Unendlichkeit durch.
      Es reicht doch vollkommen wenn die PHV im Schadenfall bezahlt und weder Polizei noch Luftfahrtbehörde die Versicherung bei Überprüfung bemängelt.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Die LuftVGe sind nun mal nicht für Flugmodelle erdacht sondern eher für Luftfahrzeuge jeder Größe und da macht dann vieles was da drin steht mehr Sinn.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -