Hallo zusammen,
ich bin gerade auf der Suche nach einer Drohnenversicherung.
Es ist mir wichtig, dass die Versicherung eine astreine Bestätigung nach § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
abgibt. Denn andernfalls kann es passieren, dass man nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) haftbar ist und die Versicherung
sich rausredet.
Der Wortlaut einer solchen Bestätigung müsste in etwa so lauten:
Hiermit bestätigen wir, dass die Haftpflichtversicherung Nr. ... die gesetzliche Haftung
nach dem Luftverkehrsgesetz für Drohnen des Versicherungsnehmers bis zu einem
Gesamtgewicht von 5 kg und einer Deckung von x Millionen Euro umfasst.
Gibt es Erfahrungen diesbezüglich, welche Versicherungen korrekte Bestätigungen nach der LuftVZO ausstellen?
Für konkrete Hinweise wäre ich dankbar.
Freundliche Grüße
Jürgen Siepmann
ich bin gerade auf der Suche nach einer Drohnenversicherung.
Es ist mir wichtig, dass die Versicherung eine astreine Bestätigung nach § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
abgibt. Denn andernfalls kann es passieren, dass man nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) haftbar ist und die Versicherung
sich rausredet.
Der Wortlaut einer solchen Bestätigung müsste in etwa so lauten:
Hiermit bestätigen wir, dass die Haftpflichtversicherung Nr. ... die gesetzliche Haftung
nach dem Luftverkehrsgesetz für Drohnen des Versicherungsnehmers bis zu einem
Gesamtgewicht von 5 kg und einer Deckung von x Millionen Euro umfasst.
Gibt es Erfahrungen diesbezüglich, welche Versicherungen korrekte Bestätigungen nach der LuftVZO ausstellen?
Für konkrete Hinweise wäre ich dankbar.
Freundliche Grüße
Jürgen Siepmann