Versicherungsbestätigung nach § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Also ich blicke da auch nicht mehr durch, ich habe bei meiner Privathaftpflicht (Signal Iduna) extra die höchste Stufe gewählt, was dort als "Premium" bezeichnet wird, da hier auch Drohnen bis 5kg versichert sind. Eine Bescheinigung, wie hier im thread gefordert, wird diese Versicherung aber sicherlich auch nicht anbieten. Mich würde nur interessieren welchen Sinn diese ganzen Zusatzoptionen für Drohnen bei Privathaftpflichtversicheurngen haben wenn diese am Ende sowieso nicht bezahlen werden.
    • Die Bescheinigung dient im Falle einer Kontrolle als Nachweis, dass Du versichert bist.
      Was im Schadensfall von der Versicherung erstattet wird, dass kann Dir die Versicherung bzw. Dein Vertreter sagen. Diese Anfrage stellst Du am besten schriftlich, damit Du, wenn es soweit ist, einen Nachweis hast. Ansonsten gilt das, was in der Police steht.
      Fly long and prosper.
    • Chris-W201-Fan schrieb:

      skyscope schrieb:

      TomTommes schrieb:

      Bei meiner steht das und ich denke das reicht..

      Privathaftpflicht Plus HUK24
      Gesetzlich vorgeschrieben ist die Versicherung als Halter. Und dann lies mal die Versicherungsbedingungen, Punkt 1.5.19 b.
      Bzgl. HUK bitte mal die Policen von 2019 ansehen, da steht der Halter-Passus extra drin.
      Hi,
      da ich grade selbst meine erste Drohne gekauft habe und bei der HUK die PHV Plus 2019 diesbezüglich abgeschlossen habe, bin ich jetzt verunsichert ob die Versicherung ausreicht und welches Schreiben ich dort beantragen soll.

      Was hast du / ihr von der HUK zum mitführen bekommen?

      Ich hab mir diesen und einen weiteren Thread durchgelesen bin aber jetzt noch mehr verunsichert.
    • TomTommes schrieb:

      HUK 24 PH Plus reicht, in der Versicherungsbestätigung wird das ausdrücklich noch mal bestätigt
      Aber eine Explizite Bescheinigung wird nicht von der HUK ausgegeben und bezüglich des Paragrafen 106 verwiesen oder?

      Bin da jetzt etwas verunsichert bezüglich diesem Thread:
      drohnen-forum.de/index.php/Thr…ersicherung-WGV/?pageNo=6

      EDIT:
      Und hast du in den Unterlagen irgendwo was wegen der Gefährdungshaftung gelesen?
      Ist die auch mit drin?
      Hab dazu nichts finden können und hab die HUK grade mal angeschrieben.
    • Ja kann man lesen allerdings stehen dort weder etwas wegen der Gefährdungshaftung noch was wegen dem Paragraf 106.

      Ich hab jetzt nochmal etwas im Internet gesucht und folgendes an Informationen zusammengetragen:


      Laut nicht amtlich rechtlichem Verzeichnis steht unter Paragraf 106.2 folgendes:

      (2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.

      Hier nachzulesen:
      gesetze-im-internet.de/luftvzo…JNR003700964BJNG003001308


      Da aber eine Drohne laut Gesetz kein Luftfahrzeug ist gilt dieser Punkt nicht für Drohnen im privaten Gebrauch.

      Nachzulesen unter:
      bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html

      Dort steht nämlich folgendes:

      Unter einer „Drohne“ versteht man ein unbemanntes Fluggerät. Das Luftrecht unterscheidet zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen. Gemäß § 1 Luftverkehrsgesetz handelt es sich bei unbemannten Luftfahrtsystemen um ausschließlich gewerblich genutzte Geräte. Flugmodelle sind hingegen privat, also zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzte Geräte.


      dort steht desweiteren:

      Bei der Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme (UAS) handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.
      Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ausschließlich über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden (z. B. Bildaufnahmen mit dem Ziel des Verkaufs), so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem. Diese Broschüre soll als Orientierung dienen und die wichtigsten Informationen zusammenfassen, die bei der Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen zu beachten sind.

      Nachzulesen unter folgendem Link:
      bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikat…nte-luftfahrtsysteme.html

      Also ich will ja nicht Klugscheissern aber nach meinem Verständnis betrifft der Paragraf 106 nicht die private Nutzung von Drohnen.
      Vielleicht verstehe ich da auch was falsch.
    • Um das Thema nochmal aufleben zu lassen, da mir der Thread beim Thema Drohnen Versicherung und bestehende Haftpflichtversicherung geholfen hat:

      Die Huk Coburg hat bei den Bestätigungen zum Versicherungsnachweis anscheinend nachgebessert.
      Zwar wurde ich bei der ersten Anfrage noch mit einem nichtssagenden Schreiben abgefertigt, nachdem ich aber einen Screenshot eines (korrekten) Nachweises hingeschickt habe, wurde mir folgender Nachweis von der Huk zur Verfügung gestellt.

      Liest sich m.E. ziemlich gut. Zwar fehlt der explizite Hinweis auf §106, aber den würde ich bei vollständigem restlichen Inhalt mal außen vor lassen.
      Bilder
      • Screenshot_20200528_091155.jpg

        73,08 kB, 476×768, 1.267 mal angesehen
    • Wer von Euch hat getsafe und weiß mehr?

      Bin ganz neu in dem Thema und habe, nach reichlicher Recherche, meine Versicherung bei getsafe abgeschlossen.
      Heißt dort "Privathaftpflichtversicherung Getsafe Comfort Drohne 2020".

      Zunächst habe ich das Zertifikat bzw. die Versicherungsbestätigung nicht gefunden, auf Anfrage haben die mir aber eins geschickt.
      Da steht aber gar nix von §106, Halter bzw. Gefährdungshaftung, nur dass die Drohne versichert ist. Das müsste ja falsch sein. ?(

      Außerdem wurde auch die Seriennummer, Modell und Gewicht abgefragt und auf den Nachweis gesetzt,
      was ja auch eine Bindung an die Drohne und nicht an den Halter bedeutet. :/


      Wo sind die Getsafe-Kunden? ?(
      ►The Homepoint has been checked - please update the Map.◄

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    • Bei der GetSave habe ich das Haftpflicht Basismodul für 3,19€ pro Monat.
      Da steht "Einschluß der gesetzlichen Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von Drohnen".
      Das gilt für alle Drohnen in meinem Besitz, auch wenn jemand Anderes fliegt.
      Der Paragraph steht auf meinem Versicherungsschaein auch nicht drauf. Aber ich denke, das ist schon OK so.
      Wichtig ist, daß Du den Schein hast und die im Ernstfall (der hoffentlich nie eintritt) auch zahlen.
      Fly long and prosper.
    • MrSpok schrieb:

      "Einschluß der gesetzlichen Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von Drohnen".
      Wo genau ist das zu finden, in der App, in der Police?
      Eine Volltextsuche braucht bei mir -0- Ergebnisse. :/


      Dirk1904 schrieb:

      ich bin ebenfallls bei GetSafe
      Wie hast Du das mit dem Nachweis gelöst? :)
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    • MrSpok schrieb:

      In der App unter Services.
      Danke! :)

      Den Nachweis habe ich angefragt und ebenso per eMail bekommen, wird aber nicht in der App hinterlegt (auch auf Nachfrage nicht).

      Bei mir gibt es in der App nur das PDF "Haftpflicht", darin enthalten ist aber unterteilt irgendwo in den 63 Seiten ein Drohnen-Abschnitt.

      So wie sich das liest hat wohl jeder Getsafe-Kunde andere Konditionen und/oder
      andere Versicherungen die nur durch Getsafe vermarket werden. Bei mir steht in der Police Neodigital.
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    • teslaMania schrieb:

      Bei mir gibt es in der App nur das PDF "Haftpflicht"
      Ja ich bib jetzt über ein Jahr dabei und damals, als ich die Versicherung abgeschlossen hatte, war das in der App. Diese haben die jetzt aber geändert, jedenfalls sieht die App jetzt komplett anders aus. Kann sein, daß es da nicht mehr drin ist. Habe mir den Download der HPV-PDF gespart.
      Aber wie gesagt, anrufen und dann hast Du sie recht bald.
      Fly long and prosper.
    • Anrufen? Ist doch schon erledigt... :rolleyes:

      teslaMania schrieb:

      Den Nachweis habe ich angefragt und ebenso per eMail bekommen, wird aber nicht in der App hinterlegt (auch auf Nachfrage nicht).
      Es geht mir eher darum, was ich in #53 geschrieben habe, ob der Nachweis so gültig ist.

      Post #53 von mir (klick)
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