Versicherungsbestätigung nach § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • skyscope schrieb:

      Merke: 99% aller, die Versicherungen "empfehlen", verdienen daran.
      Und das passt auch auf die Forumsbeiträge inkl. Kritiken zum Thema nicht nur in diesem Forum!
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Spock schrieb:

      Einzelmitgliedschaft beim DMFV mindestens im Tarif Komfort und der Drops ist weltweit gelutscht, inkl. Rechtsschutz. Da kauft man sich teures Equipment und eiert dann wegen ein paar Euros p.a. rum.
      Wobei man immer die Haltung des DMFV in Bezug auf Multikopter-/Drohnenpiloten im Hinterkopf haben sollte :(

      Der Sinneswandel beim DMFV in Sachen Multikopter-Piloten

      Da würde ich auch eine passende Versicherungsbestätigung nicht geschenkt nehmen!
      Ich bin bei der DMO versichert und habe die entsprechende Bestätigung immer dabei :)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Spock schrieb:

      ...Da kauft man sich teures Equipment und eiert dann wegen ein paar Euros p.a. rum.
      Ja, da hat man dann etwas, was man sich auf die hohe Kante legen kann.
      Sind bei mir allein schon an die 50.000€ an eingesparten Versicherungsbeiträgen nicht nur für die Drohne ;)
      Es läppert sich halt über die Jahre.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Klar ist jeder irgendwo versichert und solange nix passiert ist jeweils immer alles prima. Gründe, die mit der Versicherung nix zu tun haben, sind auch nicht für einen Leistungsvergleich tauglich. Wie "gut" eine Versicherung ist, sieht man am ehesten noch daran, was sie im Schadensfall macht. Der einzige Schadensfall, den ich dazu hier im Forum kenne ist dieser hier:
      Günstige Versicherung
      Das wäre ein richtiger Grund, hier eine Versicherung zu "empfehlen" und nicht nur weil man selbst bei XY versichert ist.
    • @'RC-Role
      Wäre auch paradox, wenn es gerade hier mit dem DMFV Probleme geben würde, weshalb ich mich auch dort für die Mitgliedschaft entschieden habe.

      @Diet
      Ich kann mit 100m gut leben und finde das auch vernünftig. Meiner Meinung nach ist nicht der DMFV der Sündenbock, sondern die Konsumenten, welche ohne Kenntnisse sich RTF-Drohnen im Blödmarkt kaufen und damit andere Leute und/oder den Luftverkehr gefährden. Es wird dann halt wie üblich überreguliert. Weiteres aktuelles Beispiel dafür sind die aufkommenden Fahrverbote für zu laute Motorräder, welche einerseits von den Herstellern und andererseits von wenigen Fahrern mit manipulierten Endtöpfen ausgelöst werden.
    • Spock schrieb:

      Es wird dann halt wie üblich überreguliert.
      Mit der Überregulierung ist das so eine Sache. Du mußt eine Grenze ziehen, nur wo. Egal wo sie ist, es wird immer Leute geben, denen das zu streng ist und auch Leute, die das noch schärfer haben wollen.
      Einzelfallentscheidung wäre wohl die Lösung - aber dann sind die Gerichte mit Pillepalle beschäftigt und was Du darfst, hängt vom Konto ab und welchen Anwalt Du Dir leisten kannst. Ist also auch wieder nicht richtig.
      Fly long and prosper.
    • So, heute gab es Antwort von der Versicherung.
      Leider kein extra Dokument, sondern nur eine Mail:
      Spoiler anzeigen


      Versicherungsschein-Nr. : XXXXXXXXX zur Haftpflicht- und Sachversicherung

      Kunden-Nr.: XXXXXXXXX


      Sehr geehrte Frau von Jockel,


      gerne beantworten wir Ihre Anfrage.

      Ihrem Vertrag liegt eine Versicherungssumme von 10.000.000,00 € pauschal für Personen-,
      Sach-, Mietsach- und Vermögensschäden zugrunde.

      Wir bestätigen Ihnen, dass Ihr Vertrag seit dem 01.05.2019 ungekündigt in unserem Haus
      besteht.


      Gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen B682 XXL §2 Nr. 1.1b) gehört Ihr
      Ehemann zum versicherten Personenkreis.

      Nach §5 Nr. 1 ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Halter oder Führer wegen Schä-
      den, die durch den Gebrauch folgender Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeuge und Kraftfahrzeugan-
      hänger verursacht werden:

      versicherungspflichtige

      - Flugmodelle ohne Motoren und Treibsätze bis 20 kg Startmasse,
      - Flugmodelle mit Motoren oder Treibsätze bis 5 kg Startmasse,
      - unbemannte Ballone mit einer Gesamtmasse von Hülle und Ballast bis 20 kg,
      - unbemannte Drachen mit einer Gesamtmasse bis 20 kg.

      Sofern die Drohne ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt wird, gilt diese ana-
      log Flugmodellen mitversichert. Bitte beachten Sie, dass bei sonstiger (insbesondere gewerb-
      licher Nutzung, z. B. Bildaufnahmen mit dem Ziel des Vertriebes) Nutzung diese Geräte zum
      unbemannten Luftfahrtsystem werden, die im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung nicht
      versicherbar sind.

      Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen der vorliegenden Privathaftpflichtversicherung ohne
      Prüfung des konkreten Einzelfalles keine Haftung im Rahmen der Gefährdungshaftung / Ver-
      schuldenshaftung für den Luftverkehr zusagen können.

      Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, bitten wir um Ihre Nachricht.

      Das hört sich eigentlich gut an, aber der letzte Absatz relativiert meine Freude wieder.

      Was eine Versicherung wirklich taugt, merkt man leider erst, wenn man sie in Anspruch nehmen wil ;(
    • Es ist immer wieder das gleiche:

      Als Halter eines Luftfahrzeugs haftet man unabhängig von seiner Sorgfaltspflicht und unabhängig von einem konkreten Verschulden für die von dem Luftfahrzeug verursachten Sach- und Personenschäden.
      Eine (Privathaftpflicht-) Versicherung, die eine Haftungs- bzw. Deckungszusage von einer Prüfung des Einzelfalls abhängig macht, ist keine adäquate Versicherung gemäß luftrechtlichen Anforderungen.


      skyscope schrieb:

      Die entsprechenden Rechtsnormen nochmal zusammengefasst zum Nachlesen oder als Grundlage weiterer Recherche:

      § 43 LuftVG, Satz 2: Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen.
      § 102 LuftVZO, Satz 1: Der Haftpflichtversicherungsvertrag muss die sich für den Halter ergebende Haftung decken.
      § 43 LuftVG, Satz 3: Es gelten die Bestimmungen für Pflichtversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
      § 106 LuftVZO, Satz 2: Eine geeignete Versicherungsbestätigung muss mitgeführt werden
      § 106 LuftVZO, Satz 1: Zu den Anforderungen an die Eignung als Versicherungsbestätigung
      § 108 LuftVZO, Abs.1, Nummer 5e: Wer keine geeignete Versicherungsbestätigung mitführt, handelt ordnungswidrig.


      #luftfahrthaftpflichtversicherung

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ja, so habe ich es ja auch gemeint mit "...aber der letzte Absatz relativiert meine Freude wieder."

      Also werde ich dann doch bei DMO oder DMFV eine "richtige" Versicherung abschließen. Muss nur nochmal gucken, ob es da gravierende Unterschiede gibt.
      Wenn es wirklich mal zu einem Schaden kommt, ist das schon schlimm genug, da will ich mich nicht noch mit dem Versicherer rumstreiten.
    • Wegen solch einem Eiertanz habe ich mich vor vielen Jahren eben als Hobbypilot für die Einzelmitgliedschaft im DMFV entschieden. Durch die Fachkompetenz des DMFV gibt es keine windigen Klauseln und HDI wird es im berechtigten Haftungsfall nicht riskieren durch fragwürdige Winkelzüge sich aus der Leistungspflicht zu stehlen und damit zu riskieren, dass der DMFV auf einen andere Versicherung umschwenkt. Da ausserdem zehntausende Modellflieger versichert sind werden auch genug Rücklagen vorhanden sein, so dass das Risiko für die Versicherung hier minimal ist. Bei einer windigen Direktversicherung mit fragwürdigen Klauseln kann das dann durchaus anders sein.
    • Ich mache es jetzt auch wie @teslaMania und habe erst einmal eine Probemitgliedschaft beim DMFV abgeschlosenn.
      So bleibt mir noch ewas Zeit, um mich zwischen DMFV und DMO zu entscheiden.
      Ausreichend für meine MM sind beide, wobei die Versicherungssumme beim DMO etwas höher ist und ich die Vorteile einer Verbandsmitgliedschaft jetzt niicht für mich erkennen kann, schaun mer mal...
      Auf jeden Fall habe ich dann einen ordentlichen Nachweis :thumbup:
    • Nachtrag:
      Ich habe meine Meinung nach der Probemitgliedschaft nun doch geändert.
      Um nicht noch eine zusätzliche Versicherung abschließen zu müssen, habe ich meine PHP gekündigt und die degenia Kopter-Profi neu abgeschlossen. Da bin ich vom Preis günstiger, als bei einer zusätzlichen Versicherung und habe auch wirklich den geforterten Nachweis :thumbup:
      drohnen-forum.de/index.php/Att…62106b7cf7adf73645b10a55f
    • Jockel_61 schrieb:

      Hier nochmal die Kopie, da sich der letzte Beitrag nicht mehr bearbeiten lässt und das Forum irgendwie das Bild verschluckt hat ?(

      Hallo,
      bei Kopterprofi sehe ich die Degenia gar nicht:
      kopter-profi.de/drohnen-versic…/privathaftpflicht-drohne

      Du hast doch auch eine PHP mit Drohnen abgeschlossen?