Versicherungsbestätigung nach § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • MrSpok schrieb:

      teslaMania schrieb:

      Wo genau ist das zu finden, in der App, in der Police?
      In der App unter Services. Auf Anfrage haben die mir aber den Schein auch per Mail als PDF zugesandt.
      Hm, dort finde ich genau wie unter Profil nur die 63-seitige Police aber kein Zertifikat.
      HIER erläutert Getsafe, dass Zertifikat nicht gleich Police ist und dass es auf vielfachen Kundenwunsch in der App bereitgestellt wird (Stand: 22.09.2019). Bei mir jedenfalls nicht.
      Habe sie deshalb eben mal angeschrieben, erwarte aber am Feiertag nicht wirklich eine Antwort.
    • Keine Ahnung was hie immer wieder für einen Aufriss um die Haftpflichtversicherung und deren Nachweis gemacht wird.
      Es ist meines Wissens nirgends festgeschrieben wie der Nachweis zu führen ist. Da reicht es auch, wenn man bei einer Kontrolle die TelNr der Versicherung und die Vertrags-Nr. dabei hat.

      Alle Papiere, die man da von der Versicherung bekommt, sind ja eh nicht wirklich aussagefähig. Z.B. hat man die Bescheinigung ja auch noch, wenn die Versicherung nicht mehr besteht.
      Meine Versicherungsbescheinigung ist älter als 4 Jahre und die Beiträge werden abgebucht. Da kommt nicht mit jeder Abbuchung eine neue Bescheinigung wie sie eigentlich erforderlich wäre.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Eigentlich hast Du Recht. Aber sieh das mal von der Seite der Anfänger. In der Verordnung steht (sinngemäß), daß eine HPV abgeschlossen sein muß und der Nachweis mitzuführen ist.
      Ist doch klar, daß die "Neuen" jetzt Alles richtig machen wollen und sich fragen, welches Dokument jetzt das Richtige ist.
      Jedenfalls ist mir das lieber als diejenigen, die einfach machen was sie wollen und was nicht passt mit dem eigenen "gesunden Menschenverstand" rechtfertigen. Diskussionen in dieser Richtung hatten wir hier auch schon zur Genüge.
      Fly long and prosper.
    • Also bei GetSave sehe ich ein Problem, dass „nur“ der Besitz und Gebrauch jedoch nicht das Halten einer Drohne versichert ist, was letztendlich die erforderliche Gefährdungshaftung beinhaltet. Dahingehend sehe ich die Bestätigung von @dasich2 von der HUK-Coburg bereits eindeutig. Letztendlich muss bei der Bestätigung noch der Fortbestand über den 15.12. eines jeden Jahres durch Beitragsbestätigung oder erneuter Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden.
    • GThomas schrieb:

      Keine Ahnung was hie immer wieder für einen Aufriss um die Haftpflichtversicherung und deren Nachweis gemacht wird.
      Es ist meines Wissens nirgends festgeschrieben wie der Nachweis zu führen ist. ...

      LuftVZO §106 schrieb:

      § 106 Versicherungsbestätigung


      (1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben. Liegt Gruppenversicherung vor, kann die Bestätigung mit Ermächtigung des Versicherers vom Versicherungsnehmer selbst ausgestellt werden, wobei der Name und die Anschrift des Versicherers anzugeben sind.

      (2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.



      ....


      GThomas schrieb:

      ... Da reicht es auch, wenn man bei einer Kontrolle die TelNr der Versicherung und die Vertrags-Nr. dabei hat.

      ...
      Lt. Abs. (2) wohl eher nicht!!!
    • GThomas schrieb:

      Es ist meines Wissens nirgends festgeschrieben wie der Nachweis zu führen ist.
      Ist nun aber auch kein Grund, dass sich alle wieder mal erneut im Kreis drehen.

      Das liegt einfach daran, dass du diesbezüglich völlig lernresistent bist. Das Thema wurde bekanntlich seit Jahren auch mit deiner direkten Beteiligung zig mal durchgekaut.
      Neu ist, dass deine Versicherungspapiere plötzlich doch nicht mehr so aussagefähig sein sollen, wie du früher doch immer so erpicht warst zu behaupten. Mein Eindruck ist, dass du manches einfach nicht wahrhaben und damit berücksichtigen willst.

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    • MrSpok schrieb:

      In der Verordnung steht (sinngemäß), daß eine HPV abgeschlossen sein muß und der Nachweis mitzuführen ist.
      Und diesen möchte ich einem Ordnungshüter in kompakter Form überreichen können. Beispielsweise auf DIN A5 runtergezoomt und laminiert. Die stehen mehr auf solche Dokumente, als auf Smartphone-PDF, in denen ich die 3 relevanten der 63 Seiten dann auch noch mit 2 Fingern vergrößern muss.
    • Brinks schrieb:

      in denen ich die 3 relevanten der 63 Seiten dann auch noch mit 2 Fingern vergrößern muss.
      Bei mir sind es 2 relevante Seiten, die ich mir ausgedruckt habe. Und das soweit verkleinert, daß der Schein 2x geknickt in eine Scheckkartengroße Hülle passt. Den hab ich immer in der Brieftasche. Ist (sogar für mich) noch lesbar und in der Verordnung ist kein A4 oder so vorgeschrieben. Habe keine Lust, immer einen Aktenordner mitzuführen. ;)
      Fly long and prosper.
    • MrSpok schrieb:

      ausgedruckt
      Genau so habe ich das auch gemacht (mein Nachweis steht oben, mehr gab's nicht).
      Auf A5 gedruckt, gefaltet, eingesteckt. Ob dieser Nachweis "in Ordnung" bzw. "Gesetzeskonform" ist weiß ich zwar
      noch immer nicht zu 100%, aber immerhin habe ich wenigstens was zum vorzeigen dabei... :rolleyes: :/
      ►The Homepoint has been checked - please update the Map.◄

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    • teslaMania schrieb:

      Ob dieser Nachweis "in Ordnung" bzw. "Gesetzeskonform" ist weiß ich zwar
      noch immer nicht zu 100%, aber immerhin habe ich wenigstens was zum vorzeigen dabei
      So sehe ich das auch. Und ich habe ein gewisses Vertrauen in die Versicherung, daß der Nachweis gesetzeskonform ist. Wenn bei einer Kontrolle jemand sich darüber moniert soll er mir sagen, was er erwartet. Aber bisher weiß das wohl Keiner so richtig. Jedenfalls habe ich Alles in meiner Macht stehende getan, um dem Gesetz genüge zu tun.
      Fly long and prosper.
    • So, Getsafe hat sich bereits bei mir gemeldet und für die Ausstellung des Zertifikats folgende Daten angefragt:
      • Name der Drohne
      • Seriennummer
      • Fluggewicht
      Somit habe ich in Kürze ein Zertifikat für eine Drohne. Also habe ich gleich mal nachgefragt, ob ich für jede weitere (auch Fremddrohne) jedesmal ein Zertifikat beantragen muss (was ja wohl albern wäre). Die Antwort steht noch aus.
    • Hatte ja das gleiche wie @Brinks, bei mir kam das als Antwort:


      getsafe schrieb:

      Im Prinzip benötigst du diese Bestätigung von uns für die spezielle Drohne nur

      im Ausland. Wir hatten schon etliche Kunden die dies bspw. für Thailand benötigt
      haben. Du bist mit dem Versicherungsschutz bei uns aber für alle Drohnen
      versichert.

      Du kannst also mit deiner Versicherungspolice in deiner App den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen.
      Hier wird wieder von der Police gesprochen, statt von einem Nachweis (den sie mir ja geschickt haben, auf Nachfrage). :rolleyes:
      ►The Homepoint has been checked - please update the Map.◄

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    • Ich habe eine Modellbau Versicherung, da sind Boote, Cars und alles was fliegt in unbegrenzter Anzahl versichert.
      Gruss Perfi
      Rot ist Blau und Plus ist Minus.
    • teslaMania schrieb:

      Hatte ja das gleiche wie @Brinks, bei mir kam das als Antwort:


      getsafe schrieb:

      Im Prinzip benötigst du diese Bestätigung von uns für die spezielle Drohne nur

      ....

      Und genau das ist das WischiWaschi diverser Versicherungen. Eine belastbare Bestätigung für eine Halterhaftpflicht wie diese vom Gesetzgeber gefordert wird und wozu Sie bei geeignetem Schutz auch immer (und nicht nur auf Nchfrage) verpflichtet sind, wollen/können Sie Dir nicht geben, dafür jedoch eine „kumpelhafte“ Erläuterung, nach dem Motte „brauchst Du ja eigentlich gar nicht“. Wenn es dann ums Zahlen geht ist es Aus mit Kumpel und schnell heißt es, „Ja das war ja damit nicht gemeint, so was ganz speziellen und daher auch nicht Versichert“.
    • Demnach sollten auch die Empfehlungen zu u.a. Getsafe schnellstens überarbeitet werden, denn
      andere Anfänger bzw. Laien wie ich werden wohl den gleichen Fehler machen.

      Ein Wechsel zur DMFV scheint mir derzeit das einzig Richtige... :huh:
      ►The Homepoint has been checked - please update the Map.◄

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