Innerorts Fliegen, welche Genehmigungen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Innerorts Fliegen, welche Genehmigungen

      Guten Abend.

      Scheinbar bin ich zu doof zum Googlen, oder ich will es einfach nicht finden aaaaaber wozu hat man denn ein Forum... :rolleyes:
      Folgendes:
      Flug, Innerorts -> Reicht die genehmigung des Ordnungsamts der jeweiligen Stadt aus?! (Eigentümer des Objekts, klar)

      Ich würde selbstverständlich umliegende Firmen bzw. Menschen die dort wohnen vorwarnen, dass sie an Tag XY nicht gerade nackt im Garten liegen sollten... grins
      Ne spaß bei seite, wie ist da die genaue vorgehensweise um Stressfrei Bildaufnahmen machen zu können?
      (Oo\_______SKYLINE_______/oO)
    • bronkopter schrieb:

      Falls du irgendwas vor hast, was normalerweise nicht erlaubt ist brauchst du eine Genehmigung (nachts fliegen, in Flugverbotszone fliegen, usw...).
      Zuständige Behörde für die Erlaubniserteilung ist die örtlich zuständige Luftfahrt­behörde des jeweiligen Bundeslandes, nicht das Ordnungsamt.
      Sobald ich Innerorts fliege, bin ich doch schon in einer "NoFly Zone"
      €dit: Hat sich schon erledigt, sehe gerade dass keine 100m weiter ein Umspannwerk ist... :thumbdown:
      (Oo\_______SKYLINE_______/oO)
    • @SkyOwner
      Ich habe oft Flüge in städtischen Bereichen.
      Wenn es sonst keine Restriktionen gibt, reicht die Genehmigung des Grundstückeigentümers.

      Aber:
      Ich informiere immer auch das Ordnungsamt und die Polizei. Somit ist sichergestellt, daß die nicht unnötig rausfahren müßen wenn jemand bellt.

      Sonst informiere ich niemanden und das ohne Probleme. Nur gute Erfahrungen gemacht, wenns den mal zu "Menschenkontakt" kam.

      @Holli41
      Wenn du gläubig bist und Kirchensteuer bezahlst, würde ich das Kirchengrundstück als meins ansehen und Starten. :D
      Kleiner Spaß...

      Frag die Eigentümer der Grundstücke...

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()

    • Ich fliege auch viel in der Stadt und habe neben der Allgemeinverfügung des jeweiligen Bundeslandes (wegen angrenzender Wohngrundstücke, Bundesstraßen usw.) nur die Genehmigung des jeweiligen Eigentümers und informiere je nach Gegebenheit telefonisch fix die Polizei bzw. auch die Leitstelle der Rettungskräfte wegen möglicher Heli-Flüge ..... alles völlig stressfrei und entspannt.

      Probleme mit Nachbarn etc. hatte ich noch nie, dann und wann mal eine kurze Diskussion die eher auf Neugier als Widerwillen fußt ....
    • Ich fliege sehr viel innerhalb der Ortschaft, die Apps zeigen auch dort Wohngrundstücke an wo keine sind , in der Stadt muss man die Augen aufhalten und die Regeln beachten dann geht das schon, die Polizei wurde bei mir noch nicht gerufen, ich fliege einfach wenn dadurch keine Regeln verletzt werden.
    • Guten Morgen.

      Okay da fliegen wohl mehr Leute innerorts, als ich dachte... :)
      Sprich: Da sich unser Ordnungsamt nicht muckt auf Nachfrage, kann ich einfach über den Sportplatz vor unserer Haustür fliegen und nen Bild machen?

      Denn es wird halt angezeigt dass es innerorts ist und ne Genehmigung der Behörden benötigt.

      Okay... Soweit kapiert, danke!

      Habe heute nacht direkt noch ENBW angeschrieben zur Kenntnisnahme dass ich im radius von 100m (liegen genau an der 100m Grenze) dort kurz in die Luft möchte.

      Genehmigung des Grundstückseigentümer hab ich.
      (Oo\_______SKYLINE_______/oO)
    • Schau mal in die App DMFV Pilot , und wenn jemand meckert dann meckert der eben , man muss nur die Vorschriften beachten , wenn der Startplatz öffentlich ist , kein Wohngrundstück oder sonst ein Verbot gilt , dann darf man fliegen. Die anderen Apps meckern bei mir auch bei einem Museum usw , die übertreiben etwas. Natürlich kann es auch örtliche Vorschriften die zb einen Park oder Spielplätze betreffen geben, viele Gemeinden sprechen dort als Eigentümer ein Startverbot aus, das ist dann natürlich zu beachten.
    • Die DFS-Apss zeigt regelmäßig 'innerörtlich' als NoFlyZone an, weil da eben größtenteils Wohngrundstücke sind.

      Egal was möglicherweise erlaubt ist - sobald das Risiko besteht, dass Anwohner sich aufregen - Ordnungsamt und Polizei benachrichtigen, dabei am besten gleich schon Versicherungsnachweis mitschicken, idealerweise auch Kenntnisnachweis. Das reduziert das Risiko deutlich, unnötigen Aufwand zu verursachen. Nach dem zweiten oder dritten Mal kennen die einen, und das entspannt das Verhältnis ungemein.

      - Carsten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Carsten Kurz ()

    • DroneFuchs schrieb:

      Ich informiere immer auch das Ordnungsamt und die Polizei. Somit ist sichergestellt, daß die nicht unnötig rausfahren müßen wenn jemand bellt.
      @DroneFuchs

      Was genau schreibst du denen (per Mail?) ?

      Informierst du nur oder holst du dir eine Unbedenklichkeitserklärung? Reicht eine Unbedenklichkeitserklärung um auch über Nachbargrundstücke fliegen zu dürfen?
    • Da es hier mit rein passt:

      Ich hatte an anderer Stelle mal geschrieben, dass ich im Vorstand eines Vereins bin, der Eigentümer eines Klosters und des dazugehörigen Grundstücks ist. Das Grundstück befindet sich in einem Ort.
      Für unseren Verein möchte ich das Kloster befliegen. Laut "Dronemaps24.org" benötige ich dafür die Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers (habe ich) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Ordnungsamt.
      Unser Ordnungsamt kann nur nichts mit dieser Begrifflichkeit "Unbedenklichkeitsbescheinigung" anfangen. ;(
      Sie wollten sich kundig machen, was das ist - haben sie aber noch nicht. Kennt jemand diese Bescheinigung?

      Aber wenn ich das hier so gelesen habe, müsste ich eigentlich auf der sicheren Seite sein, wenn ich eine Befliegung einfach nur anzeige.
    • Hubschrappschrapp schrieb:

      Laut "Dronemaps24.org" benötige ich dafür die Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers (habe ich) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Ordnungsamt.
      Erläutert "Dronemaps24.org" auch, wie sie auf das schmale Brett dieses vermeintlich notwendigen Erfordernisses kommen?
      Und warum befragt man dazu überhaupt irgendeinen Puselmuckelservice ohne Anbieterangabe, wenn man hoffentlich die Droniq-App der DFS auf dem Smartphone hat?
    • skyscope schrieb:

      Erläutert "Dronemaps24.org" auch, ...
      Nein, eine Erläuterung wird nicht mitgeliefert.

      skyscope schrieb:

      Und warum befragt man dazu überhaupt irgendeinen Puselmuckelservice
      Weil Anfänger vielleicht nicht so erfahren wie Du sind? Und wenn man nicht gerade mit einer Drohne in der Wiege zur Welt gekommen ist, muss man vielleicht erst mal den "richtigen" Service finden?
    • @Hubschrappschrapp
      Das war Satire. Nichts für ungut, aber das Ordnungsamt hat mit uns rein gar nichts zu tun. Eine Unbedenklichkeitsbescheinung brauchst du genauso wenig wie ein Führungszeugnis.
      Du hast sogar die Einwilligung des Eigentümers/Nutzungsberechtigten. Wenn nichts anderes dagegen spricht (Naturschutzgebiet oder sonstige Flugverbotszone nach Droniq App) steht einem Flug eigentlich nichts im Wege.
    • Guenther J. schrieb:

      Naturschutzgebiet oder sonstige Flugverbotszone nach Droniq App
      Nach der freundlichen Empfehlung von @skyscope ;) habe ich Droniq installiert.

      Für das Grundstück, auf dem ich fliegen möchte, zeigt Droniq das beigefügte Bild an.




      Tippe ich auf "Achtung", sehe ich das 2. beigefügte Bild das ich verwirrend finde. Gilt für das Kloster alles was dort angezeigt wird?