Mavic Pro Platinum - Combo

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Mavic Pro Platinum - Combo

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      Das "ABER", bzgl. EU-Verordnung, gilt es dabei leider denoch zu bedenken!
    • Jens Wildner schrieb:

      ...
      Das "ABER", bzgl. EU-Verordnung, gilt es dabei leider denoch zu bedenken!
      Klar wird mit der EU-Verordnung das eine oder andere anders, aber der Mavic Pro (auch Platinum) fällt (anders als der Mavic 2) eindeutig in die Klasse unter 900 gr. Da braucht man nicht den „großen“ Kenntnisnachweis und hat auch nicht ganz die Probleme mit dem Fliegen in Nähe von Menschenansammlungen.
    • quadle schrieb:

      EU-Verordnung ...der Mavic Pro ... hat auch nicht ganz die Probleme mit dem Fliegen in Nähe von Menschenansammlungen.
      Leider doch.

      Artikel 4:
      "Die Betriebskategorie eines UAS gilt nur dann als „offen“, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das UAS fällt unter eine der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 genannten Klassen, ist privat hergestellt oder erfüllt die in Artikel 20 genannten Bedingungen."

      Ob heute erhältliche Kopter nachträglich einer Klasse (hier C1) zugeordnet werden, ist ungewiss und bleibt abzuwarten.
      Ich persönlich halte das aber bei der Mavic 1 doch eher für fraglich und unwahrscheinlich. Bleibt also

      Artikel 20:
      "UAS-Arten [...] die der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen und die nicht privat hergestellt sind, dürfen unter den folgenden Bedingungen weiter betrieben werden, sofern sie vor dem 1. Juli 2022 in Verkehr gebracht wurden:
      a) in Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 250 g hat;
      b) in Unterkategorie A3 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 25 kg hat."

      Heißt, eine Mavic Pro fliegt ab 01.07.2020 grundsätzlich (mit Ausnahme des Artikel 22, s.u.) in Unterkategorie A3, dazu relevante Zitate aus UAS.OPEN.040:
      • "innerhalb des Bereichs, in dem das unbemannte Luftfahrzeug während des gesamten UAS-Betriebs geflogen wird, keine unbeteiligte Person gefährdet wird"
      • Wahrung eines "horizontalen Sicherheitsabstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten"
      Ergo darf sich im Flugbereich der Drohne ab Juli 2022 keinerlei unbeteiligte Person mehr aufhalten, und man ist aus urbanen Gebieten (nicht mehr nur von "Grundstücken") im Prinzip völlig verbannt.

      Und bis dahin gelten ab Juli 2020 die Übergangsbestimmungen aus Artikel 22, 50m Abstand zu Menschen (auch einzelne, nicht nur Menschengruppen) usw.
      So zumindest der EU-Verordnungstext, schauen wir mal, wie er in DE hinsichtlich der Bestandsdrohnen umgesetzt wird. Wie gesagt, große Hoffnung auf eine andere Regelung für einen offenen Betrieb habe ich persönlich da nicht.

      ___
      Texte hier: EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen [Sammelthread]

      Dieser Beitrag wurde bereits 10 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Zumindest eben, was den Betrieb in der "offenen Kategorie" angeht. Was dann immer noch möglich ist, ist ja der Erwerb des LUC (Betreiberzeugnis für Leicht-UAS) und der Betrieb in der spezifischen Kategorie.
      Das ist zwar wieder mit Aufwand und (einmaligen) Kosten verbunden, ich befürchte jedoch, dass wenn man das Hobby wirklich ernsthaft zukünftig betreiben möchte, man sich mittelfristig wahrscheinlich sowieso mit dem Erwerb eines "Führerscheins" einschließlich Prüfung wird arrangieren müssen, wenn man Drohnen beliebig frei fliegen lassen will.
      Das Ist letztendlich bei vielen anderen Hobbies, wo Fahrzeuge oder ein erhöhtes Gefährdungspotential involviert sind, ja auch nicht anders.



      #eudrohnenverordnung
    • skyscope schrieb:

      ich befürchte jedoch, dass wenn man das Hobby wirklich ernsthaft zukünftig betreiben möchte, man sich mittelfristig wahrscheinlich sowieso mit dem Erwerb eines "Führerscheins" einschließlich Prüfung wird arrangieren müssen, wenn man Drohnen beliebig frei fliegen lassen will.

      #eudrohnenverordnung
      Wo ist eigentlich das Problem? Ein Kenntnisnachweis für Drohnen ist aktuell leichter zu erwerben als ein Angelschein. Dass der Kurs vielleicht etwas kostet, sollte bei den sonstigen Anschaffungskosten und Risiken für unser Hobby übrig sein, sonst hat man sich das falsche Hobby ausgesucht. Und ganz ehrlich: Wer den Kenntnisnachweis nicht schaft, der sollte eben auch nicht Drohne fliegen - schützt die Menschheit und schützt den Ruf unseres Hobbys.

      Ansonsten ist das Angebot für die Platinum wirklich klasse, leider bin ich mit meiner Mavic Pro total zufrieden - mich reizt aktuell mehr die Anafi, weil ich auf Reisen gern Gewicht optimieren möchte und mir die vielgelobte Laufruhe gefällt, die im Übrigen auch neue Locations erschließt, weil man weniger befürchten muss, Leute zu nerven.
    • Der „einfache“ Kenntnisnachweis (z.B wie in LuftVO §21e gefordert) ist es ja gar nicht, den habe ich schon rein Interesse halber einfach mal gemacht und läßt sich auch rein Online erwerben. Bei dem „Drohnenführerschein“ handelt es sich dann schon um eine andere Art von Nachweis (z.B. wie in LuftVO §21d gefordert) und es muss eine eine Prüfung in einer durch die Luftfahrtbehörde anerkannte Stelle, abgelegt werden. Das gibt es dann eben nicht mehr für 20,- €.

      Aber ich glaube das ist evtl. auch gut so. Denke daran wird es dann bei mir auch nicht scheitern. Wichtig, dass man dann nicht dennoch von allen weiteren „Luftbild interessanten Objekten“ ausgeschlossen wird und nur noch Feld und Wiesen übrig bleibt und Objekte sowie landschaftlich interessante Gegenden wg. „Natur-, Landschafts- oder Vogelschutz“ ausgeschlossen werden. Es gibt immer unter Beachtung gewisser (auch regionaler-, lokaler- oder gebietsbezogener-) Regelungen eine Möglichkeit ohne Gefährdung der Schutzwürdigkeit zu fliegen. Man muss nicht immer pauschalisiert alle möglichen Schutzmechanismen über alle Gebiete gleichermaßen stülpen.

      Aber auch hier gilt (wie bei allem), Regelungen sind nur so gut, wie diese auch durchgesetzt werden. Nur neue Regelungen erstellen und diese dann im Raum stehen zu lassen und nur wenn etwas passiert dann mit dem Finger drauf zeigen „Das hättest Du so gar nicht machen dürfen“ bringt rein gar nichts. Jeder Pilot geht nämlich erst einmal davon aus, dass bei seinem Flug ja gar nichts schief gehen kann. Also müssen auch entsprechende Kontrollinstanzen her und nicht einfach solche Kontrollmechanismen der schlecht informierten Nachbarschafts-Polizei überlassen, die in jedem fremden Hobby ein Vergehen sieht.
    • Die Lehrgänge für so einen Kenntnisnachweis werden im Übrigen auch eine gute Gelegenheit sein, sich mit anderen Drohnenpiloten/innen auszutauschen - über das Finden von Locations, Tipps und Tricks beim Fliegen, Argumente gegen notorische Drohnenhasser, technische Dinge usw. Ich persönlich würde mir auch wünschen, wenn solche Lehrgänge auch praktische Teile enthielten - zum Beispiel Grundfertigkeiten und Vermeiden klassischer Fehler, Verhalten bei unerwarteten Ereignissen, Indoorflüge ohne GPS usw. Da es ohnehin nur wenige ernstzunehmende Player am Drohnen-Markt gibt, dürften die Unterschiede im Bedienkonzept der einzelnen Hersteller da auch nicht das Problem darstellen.
    • quadle schrieb:

      Der „einfache“ Kenntnisnachweis (z.B wie in LuftVO §21e gefordert) ist es ja gar nicht, den habe ich schon rein Interesse halber einfach mal gemacht und läßt sich auch rein Online erwerben.

      Hallo Quadle,

      was ist denn ein einfacher Kenntnisnachweis und wo kann man den Online machen?
      Hab grade Google Befragt, finde aber nur normale Kenntnisnachweise mit Prüfung vor Ort ab 299€
    • Es gibt einige Modellflugverbände die den Kenntnisnachweis nach LuftVO §21e Online anbieten. Ich habe meinen beim DMFV gemacht.

      kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/

      Geht aber auch beim „Deutschen Aero Club“ kenntnisnachweis-modellflug.de/Home

      Kosten jeweils 25,- € zzgl. 7% MwSt = 26,75€

      Benötigt man jedoch als Flugmodellpilot nur bei einem Abfluggewicht > 2kg sowie wenn man über 100 m Höhe über Grund fliegen möchte. Letzteres ist jedoch für Multikopter generell ausgeschlossen und nur auf Sondergenehmigung durch die Landesluftfahrtbehörde möglich die dies für den Einsatz als Flugmodell kaum genehmigen wird. Der Nachweis ist also für Spark, Mavic- und Phantom-Serie nicht erforderlich erst ab Typhoon H RS oder Inspire-Klasse von Nöten. Jedoch schadet es nicht, wenn man sich einem solchen Test mal unterzieht und seine Kenntnisse auf Vordermann bringt. Ist auch im Falle einer Kontrolle nicht schlecht, wenn man seinem Gegenüber zeigen kann, man weis was man macht und kennt die Regeln.

      Achtung: Dieser Nachweis ist ausschließlich für den Einsatz zur Sport- und Freizeitgestaltung gültig, nicht jedoch für den Einsatz eines UAS (u.a. zu gewerblichen Zwecken). Da ist der Nachweis nach LuftVO §21d mit Prüfung bei einer durch die Landesluftfahrtbehörde akkreditierten Stelle (teilweise auch schon Onlinemöglich) gefordert.
    • quadle schrieb:

      Es gibt einige Modellflugverbände die den Kenntnisnachweis nach LuftVO §21e Online anbieten. Ich habe meinen beim DMFV gemacht.
      Vielen Dank Quadle.
      Genau nach sowas habe ich gesucht.
      Kann nicht schade sowas mal mit zu machen.

      Ich habe heute meine Drohne geliefert bekommen und bin grade am zusammenbauen und laden.
      Die Plakette ist heute auch schon angekommen nur die Unterlagen von der Versicherung sind noch nicht da.

      Besten Dank nochmals für die Info.
      Wenn ich mich vom Primeday erholt habe, schau ich mir die Seiten genauer an.