Mavic Air Absturz!

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • alabama schrieb:

      Also bei meinem Phantom-3-Crash hatte der Schadensbericht für mich erst mal wenig mit den von mir beobachteten Schäden überein, und weiter schien es mir, dass ich anschließend gar nicht mehr mein ursprüngliches Gerät bekommen habe.
      Was heißt "schien es mir"? Weißt du's nicht genau? Schau doch mal nach den Seriennummern in der Kaufrechnung und auf dem Gerät!

      Ich selber hatte letztes Jahr auch einen Crash mit meiner Mavic Air. Berechnet wurden genau die defekten Teile, aber zurück erhielt ich zwar das selbe Modell (Mavic Air eben), aber ein anderes Exemplar mit anderer Seriennummer und mit allen Aufklebern, die eine Neue üblicherweise hat. Somit waren auch meine kleinen Schrammen im Gehäuse nicht mehr da. Gebrauchsspuren konnte ich keine entdecken. Es hat den Anschein, dass sie generell Austauschgeräte liefern.
    • HeiPfei schrieb:

      Was heißt "schien es mir"? Weißt du's nicht genau? Schau doch mal nach den Seriennummern in der Kaufrechnung und auf dem Gerät!
      Die Seriennummer war neu und das Gehäuse war neu. Meine Aufkleber waren weg und soweit ich mich erinnere, war auch in den Exifdaten der Kamera etwas anders als vorher. Wo jetzt aber DJI letztendlich wirklich eingegriffen hat und wie die Seriennumer vergeben wird, weiß ich natürlich nicht. Daher kann ich nur sagen: "schien es mir".
      Der P3P wurde dann nochmal getauscht wegen gewissen Mängeln, danach bekam ich einen mit der neuen Motorenversion, also wohl wieder ein Austauschteil. Nach dem Tausch waren auch jedesmal irgendwelche für mich sinnlosen Flugdaten auf den internen SD-Karten. Jetzt habe ich den letzten aber mittlerweile weiter gegeben und daher ist das ganze für ich erledigt.
      Jede Firma hat da ja seine eigene Philosophie. Vielleicht war der P3-Markt da schon abgegessen und die Nachfolger standen in den Startlöchern, daher war es für DJI einfacher komplett auszutauschen als am alten noch rumzuschrauben.
      Nur für Schnellleser
    • Elektrokater76 schrieb:

      Ich als Österreicher muss das Gerät nach Holland schicken.

      HeiPfei schrieb:

      Ich als Deutscher musste mein havariertes Gerät ... ebenfalls nach Holland schicken.
      Ist das wichtig?
      Alles innerhalb der EU und DJI als auch andere Hersteller (siehe Parrot Deutschland geschlossen?) konsolidieren ihre support-Aktivitäten ... ganz normal ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Es ist ja okay (der Versand ist halt teurer) aber dass man bei einem Problem am tel. Englisch sprechen muss war schwierig.
      Nun bin ich ja auch schlussendlich mit dem Support zufrieden da sie es beim 3. Anlauf direkt geschafft haben die richtigen Daten von mir anzufordern über Mail und weiterzuleiten. Bin schon gespannt was die sagen aber ich rechne trotzdem damit blechen zu müssen. :| Auf jeden Fall bin ich schon ganz heiß meine Mavic wieder zu bekommen. :D

      HeiPfei schrieb:

      Es hat den Anschein, dass sie generell Austauschgeräte liefern.


      Damit hätte ich kein Problem :thumbsup:
    • Nun ist das Ergebnis der Flugdatenanalyse gekommen:


      ...vielen Dank für das Warten! Das Ergebnis von der Flugrekordanalyse ist da, und leider gegen Sie sprechen.
      Es sollte sich um Pilotenfehler handeln.
      Bitte entscheiden Sie sich, wie Sie vorgehen möchten.
      Ich wünsche Ihnen schönen Tag noch!


      Da ärgere ich mich nun Tagelang rum dass ich endlich die Auswertung bekomme und dann so eine dürftige Ansage. X( Keine Begründung und nichts.
    • Elektrokater76 schrieb:

      HÄÄ??? Sorry aber was ist denn das für ein Stuss?
      was genau meinst Du denn damit, etwa post #108 ?
      Falls ja: das ist kein Stuss, siehe Fliegen in Österreich und insb. der dort hinterlegte link auf: airandmore.at/tag/drohnen-bewegungsenergie/ (Allgemeines oben und bzgl. spark etwas runterscrollen zu "SPIELZEUGDROHNE DJI SPARK: WELCHE GESCHWINDIGKEIT BIS 79 JOULE?" - ist der gleiche link den @TomTommes oben schon gepostet hat)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • GrueneWurst schrieb:

      Die Spark dürfte höher fliegen als die Air. Bei der Air ist wohl bei 18m Schluss, da die Spark leichter ist, müsste die höher fliegen dürfen.
      Sorry - jetzt hab ich´s kapiert. Du meintest lt. Gesetz ist bei der Air bei 18m Schluss. Hier in Österreich wundert es mich dass nicht schon der Besitz strafbar ist.
      Wird wohl kaum jemand nachmessen kommen ob ich jetzt auf 17m oder 19m fliege. Was für ein Mist aber was solls...
      Typisch Österreich - bei sowas komplizierteste Gesetze stricken und wo es nötig wäre passiert nichts.
      D.h. wenn ich unter 18m und nicht im Sportmodus fliege darf ich ohne Genehmigung fliegen und auch Bilder aufnehen? Aber nicht von Personen natürlich das ist klar.
      Und ich brauche auch keine Genehmigung bei Einhaltung der Grenzen? Das ist mir neu - cool dann können mich die Nachbarn wenigstens nicht gleich anzeigen wenn ich das Ding ausprbiere. :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Elektrokater76 ()

    • So wie ich das verstanden fällt die ganze Regelung wenn Du eine Kamera an Bord hast..
      Ich zitiere mal..

      „Wer zudem Bilder aufzeichnet oder die Kamera nicht rein zum Zwecke des Fluges selbst verwendet, muss drüber hinaus um eine Drohnenbewilligung bei der Austro Control ansuchen. Und dies auch, wenn seine Drohne nur 250 Gramm oder weniger wiegt (und unter bestimmten Bedingungen über 79 Joule entwickelt). Der Copter gilt ab dann nämlich als unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ) der Klasse 1 nach Paragraph 24f LFG
      Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser..
    • Ich würde mich einfach auf den (lt. Website airandmore.at/versicherung/drohnen/mini-quadrocopter/) Text der Austrocontrol beziehen:


      “Da die DJI Mavic Air über eine sehr geringe Betriebsmasse von nur ca. 430g verfügt, ist das Gerät in vielen Anwendungsfällen als „unbemanntes Gerät bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie“ (§ 24d Luftfahrtgesetz) zu klassifizieren, somit ist auch bei der Erstellung von Luftbildaufnahmen keine Bewilligung der Austro Control erforderlich.”

      Ob die das wirklich geschrieben haben, müsste man allerdings noch rausfinden.
    • TomTommes schrieb:

      „Wer zudem Bilder aufzeichnet oder die Kamera nicht rein zum Zwecke des Fluges selbst verwendet, muss drüber hinaus um eine Drohnenbewilligung bei der Austro Control ansuchen. Und dies auch, wenn seine Drohne nur 250 Gramm oder weniger wiegt (und unter bestimmten Bedingungen über 79 Joule entwickelt). Der Copter gilt ab dann nämlich als unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ) der Klasse 1 nach Paragraph 24f LFG „
      damit widerspricht sich der Artikel denn es steht da auch:

      "Wer bestimmte Regeln einhält, kann mit der DJI Mavic Air auch ohne Drohnenbewilligung Bilder aufnehmen."

      Und diese Definition "unter bestimmten Bedinungen" heißt auch wenn diese nur theoretisch eintreten könnten.

      Ich werd nicht recht schlau was jetzt richtig und falsch sein soll... ?( ...was für ein dämliches Land.
    • Gesetzestexte sind halt für uns normalsterbliche immer sehr verwirrend geschrieben. Ich habe einen Freund der Anwalt ist den Text lesen lassen, Du darfst mit der Air ohne Genehmigung der AustroControll fliegen, solange die 79 Joule nicht überschritten werden. Dass heißt aber auf 18m darfst Du keine Geschwindigkeit mehr haben. Wenn Du Deine Position ändern möchtest, musst Du absteigen und mit weniger Höhe kannst Du dann auch wieder Bewegung machen. Es gibt eine Grafik, die anzeigt, wie schnell Du auf welcher Höhe fliegen darfst, musst Du aber selber suchen.

      P.S.: ich übernehme aber keine Haftung für meine Aussage.

      airandmore.at/tag/drohnen-bewegungsenergie/
    • Elektrokater76 schrieb:

      Da ärgere ich mich nun Tagelang rum dass ich endlich die Auswertung bekomme und dann so eine dürftige Ansage. Keine Begründung und nichts.
      Tja, meine Rede seit langem. Es wundert mich schon, dass es offensichtlich der großen Mehrheit vollkommen egal ist, dass DJI seit einiger Zeit ganz alleine über unsere Flugdaten entscheidet. Du kannst sie zwar am Computer auslesen mit dem entsprechenden Tool, aber leider sind sie dann verschlüsselt. Zu älteren Versionen gibt es noch schöne Dokumentationen, was man nicht alles aus den internen Daten herausbekommt. Wie gesagt, das obliegt nun alleinig DJI, und wie ich das sehe, auch nur deren Zentrale in China. Hier in den Foren bekommst Du da eigentlich lediglich die Antwort auf entsprechende Posts: "Die wissen sicher besser als Du, wie das zu bewerten ist, lass die nur mal machen." Irgendwie gar nicht so typisch deutsch ....
      Nur für Schnellleser
    • Ja das mit dem Deutsch ist mir auch aufgefallen.
      Ich hab noch nicht ein einziges Mal mit jemand korrespondiert, auch nicht beim deutschen Support, dessen Muttersprache Deutsch war.
      Ist ja nicht weiter tragisch. Aber über die Dürftige Ansage des Technikers, das unlogische Verhalten der Drohne und das automatische
      Schuldzuweisen an den Kunden hab ich ihnen meine Meinung gegeigt.
      Ob das wirklich weitergeleitet wird, darf natürlich stark bezweifelt werden. ||

      Ich bin mir aktuell nicht sicher ob ich wieder eine DJI kaufen würde wenn es eine würdige Konkurenz gäbe.
      Aber ich stehe ja noch in den Startlöchern und freue mich erst mal wieder auf meine Drohne dessen Reparaturstatus
      gestern übrigens nach der Zahlung nach einigen Stunden schon inkl. Funktionstest abgeschlossen war. Da sind sie fix.