Drohne fliegen auf Sylt

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Man kann es auch alles hin und her drehen wie man will auf jeden Fall wird ein vllt. netter Zeitungsartikel über "Drohnenpiloten" die wieder mal in verbotenen Gebieten geflogen sind unserem Hobby besonders gut tun. :thumbdown:

      Ist doch ganz einfach, im Rathaus nachfragen, Genehmigung beantragen, zahlen und dann fliegen. Warum hier lange rum diskutieren.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • Dronenflug auf den Grundstücken und Liegenschaften der Gemeinde. Wenn eine solche erteilt wurde
      Die Gemeinde kann aber Flüge nicht genehmigen, weil sie dazu nicht befugt ist. Sie kann höchstens gestatten auf ihrem Grund zu starten und zu landen, oder ihre Grundstücke zu filmen. Sobald du den Grund verlässt ist sie nicht mehr zuständig.
    • skyscope schrieb:

      Doc Huebi schrieb:

      Sylt liegt vollständig im NSG Nordfriesisches Wattenmeer. Also ist dort grundsätzlich nicht erlaubt, wie in allen NSGen.
      Stimmt nicht.
      Die Inseln werden vom NSG "Nordfriesisches Wattenmeer" umschlossen (ebenso vom übergeordneten Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer"), und haben dementsprechend eigene ausgewiesene NSG und LSG. Aber nicht flächendeckend.

      Gut, dann ist es nur umschlossen :)

      Hab nochmals DFS App und Airmap App zu Rate gezogen und tatsächliche einige Flugzonen gefunden.

      Hmmm und irgendwo hatte ich das auch für Amrum/Föhr geschrieben, und find jetzt meine Antwort nicht mehr? Hmpf
    • @gsezz
      “Sie kann höchstens gestatten auf ihrem Grund zu starten und zu landen, oder ihre Grundstücke zu filmen“
      Aber darum geht es doch. Das du nicht über die ganze Insel nach Belieben fliegen darfst ist doch fast jedem klar. Auch in den Naturschutzgebieten nicht. Aber einen Platz zu haben an dem man auf 100m gehen kann ist doch schon besser als nix. Welche Genehmigung erwartest du denn noch? Ich verstehe das irgendwie nicht.
      Gruss
    • Für n paar Bilder und n Panorama reicht das ja auch völlig, und wenn die ctr dann nur 50m zu lässt, ist das natürlich auch noch besser als nichts.

      Aber natürlich ist das nur bedingt was für extra hin, zum fliegen.
      Ich hab bei meinem Urlaub auch gucken müssen.
    • Ich bin ja ein Freund davon sich so zu verhalten, dass keiner gestört wird und wir vor allem keine weiteren
      Flugverbote bekommen.....

      Umso besser finde ich den Satz in dem Amtsschreiben:
      "Leitsatz: Solange man Sie noch für einen (gut ausgerüsteten) Touristen halten könnte, dürfen Sie filmen ohne besondere Genehmigung."

      Was die Genehmigung durch die Stadt betreibt so frage ich mich warum sollte ich diese Genehmigung beim Land Schleswig-Holstein
      einholen, wenn das eine städtische Genehmigung sein soll.....
      Und vor allem warum findet man den Antrag auf der angegebenen Seite von SH NICHT?
    • 9.1. Ist der Antrag wenn man sich explizit in der alg. Drohnenverordnung freigeben lassen möchte. Flug über Menschen etc....
      9.2. Ähnlich wie 9.1. mit der Option Flug über Helgoland.....
      9.3. gibt es nicht ;)
      9.4. gilt für Ballone....
      9.5. gut es nicht....
      9.6. Kinderluftballone....

      Also ich finde da nirgends einen Antrag mit dem ich mir einen Flug über Sylt genehmigen lassen könnte.....
      Oder...?
    • So jetzt ab ich was NUR ZUM THEMA STRAND im Bereich der GEMEINDE Sylt gefunden:

      gemeinde-sylt.de/pdf/formulare…gebrauch_Meeresstrand.pdf

      Satzung der Gemeinde Sylt über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand

      §2
      Innerhalb des von § 1 Abs. 1 erfassten Sondernutzungsbereiches wird der Gemeingebrauch wie folgt eingeschränkt:
      ...
      (5) Das Steigenlassen von unmotorisierten Flugkörpern wie Drachen, Flugmodellen etc. ist aus- schließlich südlich des Westerländer Strandübergangs Dikjendeel (Strandübergang-Nr. 57-59 / Strandabschnitt-Nr. 4.90) und erst ab 17.00 Uhr erlaubt.
      Das Steigenlassen von motorisierten Flugkörpern ist generell verboten. Die Insel Sylt Tourismus- Service GmbH erteilt auf Antrag und nur auf Basis von Genehmigungen der Luftfahrtbehörde im Konzessionsbereich Einzelgenehmigungen für Luftaufnahmen.

      Jetzt bin ich kein Jurist aber....
      Die Gemeinde verbietet etwas. Überlässt es einer GmbH etwas anderes zu Genehmigen wenn eine andere Behörde vorher etwas genehmigt was diese
      vorher nicht verboten hat.... hääääää?

      Aber da wird je noch mehr verboten.....
      - im Strandbereich Burgen zu bauen oder Löcher zu graben,
      - Feuer, Grillfeuer oder Feuerwerk zu entzünden oder zu unterhalten, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde Sylt vor HURRA keiner Raucht mehr am Strand!!!
      - ohne schriftliche Genehmigung der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH Foto- oder Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke zu machen. RECHTLICH ZIEMLICH FRAGWÜRDIG
      Anbei wohl die Zuständigkeit der Gemeinde Sylt.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Proms ()

    • Man sollte diese regionalen Vorschriften unbedingt beachten , allerdings findet man ja genug stellen etwas weiter außerhalb bei denen zumindest die DFS App erstmal grünes Licht gibt. Ich war vor kurzem an der Nordseeküste bei Norddeich, auch dort muss man erstmal suchen um eine geeignete legale Stelle für ein schönes Drohnenfoto zu finden. Die Situation an der Nordsee und Ostsee ist insgesamt sehr schwierig.
    • Proms schrieb:

      RECHTLICH ZIEMLICH FRAGWÜRDIG
      Kein bischen.
      Die Insel Sylt Tourismus Service GmbH ist ein gemeindliches Unternehmen (gehört also der Gemeinde) und ist mit entsprechenden Aufgaben von ihr betraut. Gibt es überall woanders auch, nicht nur bei Tourismus und Marketing. Soviel auch zum Tipp oben, mal beim "Rathaus" vorbei zu schauen...
      Lesen: de.wikipedia.org/wiki/Kommunales_Unternehmen
    • Kann mir denn bitte hierfür jemand die Rechtsgrundlage nennen:

      "Drohnen(unbemannte Luftfahrtsysteme):Besondere Regelungen sind bei den Aufnahmen bzw. beim Einsatz von Drohnen zu beachten.
      Hierfür benötigen Sie im Bereich der nordfriesischen Inseln grundsätzlich eine Einzel-Aufstiegsgenehmigung"
    • Proms schrieb:

      Kann mir denn bitte hierfür jemand die Rechtsgrundlage nennen:
      Hierfür benötigen Sie im Bereich der nordfriesischen Inseln grundsätzlich eine Einzel-Aufstiegsgenehmigung"

      Die gibt es nicht, ebensowenig wie es hier eine gibt: wolfsburg.de/newsroom/2018/10/19/12/02/drohnen

      Städte und Gemeinden können viel schreiben, behaupten und beschließen. Das kann sich letztlich als Luftnummer ;) herausstellen, so wie beim Verbot von Flügen*, bei denen sie ins Luftrecht eingreifen (was sie nicht können). Man könnte sich also luftrechtlich wehren, nützt nur erst mal nichts, wenn die Drohne im Urlaub einkassiert wird, und Luftrecht ist hier nur ein Teilbereich, s.o.

      (*Wie mehrfach erwähnt, können Gemeinden sehr wohl Start und Landungen auf ihrem Grund verbieten, was gemäß Sichtweiten-Gebot dann eben oft einem Überflugverbot gleich kommt. Das macht auch die Sylt Tourismus Service GmbH so: "Das Steigenlassen von motorisierten Flugkörpern ist generell verboten.")

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      ...nützt nur erst mal nichts, wenn die Drohne im Urlaub einkassiert wird, und Luftrecht ist hier nur ein Teilbereich, s.o.

      Wobei mir nicht klar ist, auf welcher rechtlichen Grundlage hier einkassiert werden soll, sofern man sich an die Gesetzeslage hält und auch nicht von Gemeindegrundstücken startet oder landet. Ich denke, die dürfen dann gar nix einkassieren
    • Kennedy01 schrieb:

      Wobei mir nicht klar ist, auf welcher rechtlichen Grundlage hier einkassiert werden soll...
      Tatverdacht und Beweissicherung.
      Ist man umfassend rechtlich bewandert und hat alles auch abseits des Luftrechts ausgeschlossen und kann das notfalls stichhaltig nachweisen, und ist man vor allem offen und freundlich, dann hat man gute Karten.

      Kommt man den Ordnungskräften aber krumm oder haben sie einen schlechten Tag, finden sie auch etwas zum Verdächtigen, sind auch nur Menschen und mögliche Verdachtsmomente gibt es bei einem Kamera-Drohnen-Flug mannigfaltig. Dann kann gegebenenfalls sichergestellt werden (freiwillige Herausgabe) oder bei Weigerung beschlagnahmt werden (Involvierung der Staatsanwaltschaft). Beweise sind nicht erforderlich, das dient ja gerade einer Beweissicherung.

      Edit:
      Lies aktuell das hier mal von vorgestern: presseportal.de/blaulicht/pm/68438/4332392
      Da wurde trotz Ausnahmegenehmigung wohl vor Ort das Aufnahmematerial gesichtet. Das müssen die aber nicht vor Ort machen. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()