Drohne fliegen auf Sylt

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    • Drohne fliegen auf Sylt

      Hallo zusammen
      Ich mache auf Sylt Urlaub und habe meinen Spark mitgenommen. Leider ist das Fliegen sehr begrenzt, weil es hier nur so von Naturschutzgebieten wimmelt und der Flighafen auch noch da ist. Ich würde gerne in Sylt-Ost bei Archsum oder Morsum mal fliegen. Dort darf man laut Dfs-Drohnenapp fliegen, aber es gibt ja noch die Kontrollzone. Ich nehme dann mal an, dass fliegen bis auf 50 Metern erlaubt ist. Ich wollte trotzdem mal fragen, ob jemany dort schon geflogen ist, ob es ev. Probleme gab und wo es sonst auf Sylt geeignet ist zu fliegen. Wenn man z.b Beispiel googlet dann findet man u.a auch Zeitungsartikel, wo drin steht, dass das fliegen ganz verbiten ist.

      Lg aus dem Norden und danke schonmal für die Antworten :)
    • Hey,
      ich würde folgendes Dokument mit auf Sylt nehmen...
      dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnen…enn%C3%A4he/1-1197-17.pdf

      Wenn jemand mault, dann hältst du ihm Abschnitt 2 unter die Nase und lässt dir nochmal erklären, wo das Problem ist.

      Die Regeln aus dem Dokument zum Fliegen in der Kontrollzone sind recht eindeutig, und wenn auch die APP grünes Licht gibt, solltest du auf der
      sicheren Seite sein und dir nicht den Spass an deinem Hobby verderben lassen.

      • Der Mindestabstand zur Flugplatzbegrenzung beträgt: 1,5 km.
      • Der Flugbetrieb findet nur in direkter Sichtweite des Steuerers statt. (Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite.)
      • Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten.
      • Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen, vorrangig durch die Verringerung der Flughöhe oder durch Landung.
      • Maximales Gewicht der Flugmodells: 5 kg
      • Maximale Flughöhe des Flugmodells: 50 m


      Ich gestehe allerdings, ich bin selber noch nie auf Sylt geflogen und hab aber inzwischen auch hin und wieder das Gefühl, dass ich zum Fliegen am besten
      gleich meinen Lieblingsjuristen mit einpacke.
    • Das bezieht sich aber zum großteil, wenn nicht sogar ganz, auf wirklich professionelles Filmen, was ja bei einer Drohne nicht der Fall wäre.
      Interessanter weise, würde ein Einsatz einer Drohne mit Start von einem Grünstreifen den unter 1. als zweitens chwarzen Punkt aufgeführten Rahmen ja durchaus einfalten.
      Die Frage ist eher, ob nicht der in der DFS-APP als "Flug zulässig" markierte Bereich vielelicht in irgend einem LSG liegt, das in der Satzung den Einsatz von Drohnen untersagt.
    • Stefan Vom Neckar schrieb:

      ich würde folgendes Dokument mit auf Sylt nehmen...
      dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnen…enn%C3%A4he/1-1197-17.pdf
      Wenn jemand mault, dann hältst du ihm Abschnitt 2 unter die Nase und lässt dir nochmal erklären, wo das Problem ist.

      ...hab aber inzwischen auch hin und wieder das Gefühl, dass ich zum Fliegen am besten gleich meinen Lieblingsjuristen mit einpacke.
      Und wenn der Lieblingsjurist auch nur dafür da ist, dir das richtige Dokument in die Tasche zu stecken. Sonst erläutert man dir das Problem dahingehend, dass Sylt keinen von der DFS kontrollierten internationalen Flughafen hat und dein schöner Ausdruck für die Tonne ist. :) Also wenn schon, dann besser NfL 1-1353-18 einpacken (braucht man nicht, die Ordnungskräfte sind i.A. inzwischen schlauer).
      ____

      Der Aufstieg und damit das Fliegen am Strand/in Strandnähe ist auf Sylt generell verboten, abgesehen von den zu beachtenden Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten (ebenfalls Verbot), sowei natürlich dem Nationalpark Wattenmeer. Was noch bleibt, sind ein paar Wohngebiete, hier greift dann das Überflugverbot über Wohngrundstücke.

      Vielleicht wird man irgendwo noch die eine oder andere Lücke finden, nachdem man sich mit allen Plänen und Textteilen vertraut gemacht hat. Interessante Aufnahmen erhält man dann dennoch nicht. Mir wäre es zu stressig, für zu wenig Outcome. Dann lieber auf dem Rückweg in Hamburg Halt machen und das 824. Drohnen-Filmchen der Elbphilharmonie machen. :)


    • Ja, das scheint eher ein Merkblatt für professionelle Dreharbeiten zu sein. Aber das klingt dennoch relevant:
      Drohnen(unbemannte Luftfahrtsysteme):Besondere Regelungen sind bei den Aufnahmen bzw. beim Einsatz von Drohnen zu beachten.Hierfür benötigen Sie im Bereich der nordfriesischen Inseln grundsätzlich eineEinzel-Aufstiegsgenehmigung; Eine allgemeine Erlaubnis ist unzureichend.
      Ich würde auch einfach mal bei der Touri-Info anrufen, und mich von dort aus durch fragen.
    • @gsezz ich wollte eigentlich nur darauf hinaus, dass es wohl nicht das Richtige Blatt ist. Das das Fliegen auf Sylt unter umständen eigentlich gar nicht möglich ist, halte ich sogar für ziemlich wahrscheinlich.

      Ob das sinnvoll ist, lasse ich mal so stehen.
      An der Müritz ist es ja auch quasi nicht möglich, auch wenn es realistisch betrachtet blödsinn hoch acht ist.
    • TomTommes schrieb:

      Der nette Herr in dem Video meint er hätte im Tower des Flugplatzes die Auskunft bekommen für die ganze Insel benötigt man eine Aufstiegserlaubnis.
      Zum einen hat der nette Herr versäumt zu fragen, warum das denn so sein soll, zum anderen kann das im Mai 2017 auch tatsächlich noch der Fall gewesen sein. Denn für den Flughafen bedurfte es nach damals "neuer" Drohnenverordnung einer Ausnahme, die erst später (im September, ehemals NfL 1-1118-17) als Allgemeinverfügung (s.o.) vorlag.
    • Ich sehe da keine Abgrenzung von allg. zu professionelle Dreharbeiten mit oder ohne Kopter.

      Da steht ganz Eindeutig: Drehgenehmigungen und Einsatz von Drohnen auf der Insel Sylt



      Zitat: Drohnen(unbemannteLuftfahrtsysteme):Besondere Regelungen sind bei den Aufnahmenbzw. beim Einsatz von Drohnen zu beachten.Hierfür benötigen Sie im Bereich der nordfriesischen Inselngrundsätzlich eine Einzel-Aufstiegsgenehmigung; Eine allgemeine Erlaubnis ist unzureichend.


      ENDE

      Da kann man hin und her interpretieren was man will hier ist ohnen Genehmigung nix mit Fliegen. Aber man kann trotzdem noch mal fragen das kostet nichts.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • Doc Huebi schrieb:

      Sylt liegt vollständig im NSG Nordfriesisches Wattenmeer. Also ist dort grundsätzlich nicht erlaubt, wie in allen NSGen.

      Stimmt nicht.
      Die Inseln werden vom NSG "Nordfriesisches Wattenmeer" umschlossen (ebenso vom übergeordneten Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer"), und haben dementsprechend eigene ausgewiesene NSG und LSG. Aber nicht flächendeckend.


      Nobier schrieb:

      ENDE

      Da kann man hin und her interpretieren was man will hier ist ohnen Genehmigung nix mit Fliegen.

      Das interpretiere ich anders. :)

      Richtig ist, dass man nichts falsch macht, wenn man nicht auf Sylt fliegt. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Hendrik Horn schrieb:

      Rathaus ... Denn nur dort haben die die Möglichkeit eine Ausnahme einzuräumen.

      Eine Ausnahme für was?

      Hier wird im Thread generell mal wieder der Kardinalfehler gemacht, und alles lustig in einen Topf geworfen: Luftrecht, Eigentumsrecht, Privatrecht.
      • Luftrechtlich: Auf Sylt ist das Fliegen dann OK, wenn es abseits von Nationalpark, NSG und LSG sowie in mindestens 1,5km Entfernung zum Flughafengelände in höchstens 50m Höhe stattfindet - ebenso düfen keine Wohngrundstücke überflogen werden, usw usw --> wie immer der gesamte § 21b LuftVO
      • Eigentumsrecht: Die Gemeinde kann den Start und die Landung auf ihren Grundstücken untersagen, und das haben sie gemacht. Der gesamte Strandbereich gehört u.a. dazu. Eine Gemeinde kann keinen Überflug verbieten - über den Luftraum befindet allein die Landesluftfahrtbehörde, und das auch nicht aus dem Bauch heraus.
      • Privatrecht: Beim Flug mit Kameradrohnen ist wie überall auf Rechte Dritte zu achten - Geschützte Gebäude, Privatsphäre, Lärm, usw. usw., insbesondere wenn man maximal 50m hoch fliegen darf.
      Nebenbei, eine Drehgenehmigung wie oben verlinkt betrifft hinsichtlich Drohnen allein das Eigentumsrecht.
      Na ja, Ist aber alles auch schon in anderen Threads behandelt worden, ich habe fertig. :)
    • Man könnte aber schon einige Stellen zum fliegen finden ... ob das Motiv dort dann attraktiv genug ist muss jeder selbst wissen , ich werde irgendwann mal zu dem Wohnmobilstellplatz in Hörnum fahren , da sagt die DFS App alles ok , also Landschaftsfotografie müsste abseits beschränkt möglich sein.
    • Warum haltet ihr die DFS App für die Bibel?

      Ich halte eh nix von den ganzen Apps weil die nicht amtlich sind.

      Nimm mal map2fly und versuche einen Qm zu finden, wo du darfst. Ganz kleine Flecken die nur LSG sind, da steht dann aber wieder ein Funkmast oder ähnliches...Dünen & Heidelandschaft an allen Orten.

      Man findet schon einige mutige Menschen, die es gewagt haben. Manche nur ganz kurzes Spots für ihr Bodenvideo was man dann abends im Golfclub zeigt.

      Die, die es gewagt haben, sind wohl bislang nicht verfolgt oder ans Kreuz genagelt worden.

      Aber es gibt so viel gute Videos über Sylt, muss ich da nur um meinen Bauch zu pinseln, das Risiko eingehen?