Hallo liebe Foren-Mietglieder,
ich bin neu hier und versuche mich gerade durch alles durchzulesen und mir soviel Wissen anzueignen wie es geht, durch lesen, lesen und lesen. Manche Sachen sind recht klar andere wiederum nicht und widersprüchlich. Daher meine Frage hier um sicherzugehen und nichts verkehrt zu machen. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Meine Aufnahmen möchte ich erstmal nur privat verwenden um zu üben.
Ich möchte in und um HH mit meiner P3 fliegen. So wie ich es überall gelesen habe ist das im unkontrollierten Raum ja möglich ohne Genehmigung. Nur bei dem kontrollierte Raum wollte ich noch einmal sicher gehen.
Ich habe auf Hamburg.de eine Seite zu diesem Thema gefunden. Hier wird gut erklärt wie Hamburg das so handhabt.
Der kontrollierte Luftraum erstreckt sich auf folgendes Gebiet (siehe blau gestrichelte Linien):
Nach § 16a LuftVO ist für einen Aufstieg eines Flugmodells oder einer Drohne innerhalb des kontrollierten Luftraumes eine Flugverkehrskontrollfreigabe von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle (Deutsche Flugsicherung/ DFS) einzuholen. Die DFS hat jedoch mittels NfL I 437-15 geregelt, dass diese Freigabe nur dann notwendig ist, wenn Flugmodelle höher als 30 Meter über Grund und Drohnen höher als 50 Meter über Grund aufsteigen sollen. Eine Flugverkehrskontrollfreigabe ist bis zu diesen Höhen jedoch nur dann nicht erforderlich, wenn Sie beim Aufstieg von Drohnen und Flugmodellen folgende Hinweise der DFS ebenfalls berücksichtigen:
Wenn ich das richtig verstehe kann ich also innerhalb der blau gestrichelten Linie bis zu 50 Meter über Grund fliegen ohne eine Genehmigung einholen zu müssen und kann dies überall in HH machen? Natürlich nicht über Menschenmassen.
Und erst bei Aufnahmen aus mehr als 50 Meter benötige ich die Genehmigung oder bei gewerblicher Nutzung die dann kostenpflichtig ist?
ich bin neu hier und versuche mich gerade durch alles durchzulesen und mir soviel Wissen anzueignen wie es geht, durch lesen, lesen und lesen. Manche Sachen sind recht klar andere wiederum nicht und widersprüchlich. Daher meine Frage hier um sicherzugehen und nichts verkehrt zu machen. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Meine Aufnahmen möchte ich erstmal nur privat verwenden um zu üben.
Ich möchte in und um HH mit meiner P3 fliegen. So wie ich es überall gelesen habe ist das im unkontrollierten Raum ja möglich ohne Genehmigung. Nur bei dem kontrollierte Raum wollte ich noch einmal sicher gehen.
Ich habe auf Hamburg.de eine Seite zu diesem Thema gefunden. Hier wird gut erklärt wie Hamburg das so handhabt.
Der kontrollierte Luftraum erstreckt sich auf folgendes Gebiet (siehe blau gestrichelte Linien):
Nach § 16a LuftVO ist für einen Aufstieg eines Flugmodells oder einer Drohne innerhalb des kontrollierten Luftraumes eine Flugverkehrskontrollfreigabe von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle (Deutsche Flugsicherung/ DFS) einzuholen. Die DFS hat jedoch mittels NfL I 437-15 geregelt, dass diese Freigabe nur dann notwendig ist, wenn Flugmodelle höher als 30 Meter über Grund und Drohnen höher als 50 Meter über Grund aufsteigen sollen. Eine Flugverkehrskontrollfreigabe ist bis zu diesen Höhen jedoch nur dann nicht erforderlich, wenn Sie beim Aufstieg von Drohnen und Flugmodellen folgende Hinweise der DFS ebenfalls berücksichtigen:
- Der Aufstieg von Flugmodellen und Drohnen ist nur bei Sichtwetterbedingungen erlaubt (siehe hierzu SERA-DVO 923/2012).
- Die DFS stellt dem Steuerer keine Verkehrsinformationen zum Luftverkehr zur Verfügung.
- Nachts darf der Aufstieg nur stattfinden, wenn das Fluggerät mit einer für andere Luftverkehrsteilnehmer gut sichtbaren Beleuchtung (vgl. Anlage 1 zur LuftVO) ausgerüstet ist.
Wenn ich das richtig verstehe kann ich also innerhalb der blau gestrichelten Linie bis zu 50 Meter über Grund fliegen ohne eine Genehmigung einholen zu müssen und kann dies überall in HH machen? Natürlich nicht über Menschenmassen.
Und erst bei Aufnahmen aus mehr als 50 Meter benötige ich die Genehmigung oder bei gewerblicher Nutzung die dann kostenpflichtig ist?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von janleaune ()